Bachelorstudium/Diplomstudium/Lehramtsstudium

 Termine und Zulassungsfristen
 Zulassung und erforderliche Dokumente
 ÖH-Beitrag/Studienbeitrag
 Formulare
 Kontakt & Information


Das Bachelorstudium an der Universität Innsbruck ist ein ordentliches Studium, das 180 ECTS-AP bzw. sechs Semester umfasst. Ziel des Studiums ist die Vermittlung grundlegender wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse und die Ausbildung der praxisnahen Kompetenzen. Das Studienprogramm dient einerseits der Vorbereitung auf ein einschlägiges Masterstudium, andererseits werden die nötigen Fachkompetenzen für den erfolgreichen Einstig ins spätere Berufsleben gefördert. Den AbsolventInnen wird der akademische Grad des Bachelors gemäß dem jeweiligen Curriculum verliehen.

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Das Diplomstudium ist ein ordentliches Studium, das acht bis zehn Semester umfasst und sich aus zwei bis drei Studienabschnitten zusammensetzt, die jeweils mit einer Diplomprüfung abgeschlossen werden. Das Diplomstudium dient vor allem der wissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern. Der Abschluss führt zum Erwerb des akademischen Grades Magister/Magistra oder Diplomingenieur/Diplomingenieurin. Die meisten Diplomstudien laufen aus und können nicht mehr inskribiert werden.

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Das Bachelor Lehramtsstudium bildet zur Lehrerin / zum Lehrer der allgemeinbildenden Fächer an den Schulen der Sekundarstufe (Neue Mittelschule, Allgemeinbildende Höhere Schulen, Mittlere und Höhere Berufsbildende Schulen, Polytechnische Schulen, ...) aus. Es dauert insgesamt 6 Jahre und ist in ein 4-jähriges Bachelorstudium und ein 2-jähriges Masterstudium unterteilt. Das Lehramtsstudium umfasst eine grundlegende fachliche und fachdidaktische Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern, eine allgemein bildungswissenschaftliche und eine pädagogisch-praktische Ausbildung. Vor Zulassung zum Lehramtsstudium muss ein Aufnahmeverfahren durchlaufen werden, Informationen dazu finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/aufnahmeverfahren-la/ . Für das Unterrichtsfach Bewegung und Sport ist der Nachweis der körperlich-motorischen Eignung, für die Unterrichtsfächer Musikerziehung, Instrumentalmusikerziehung, Bildnerische Erziehung und Werkerziehung ist der Nachweis der künstlerischen Eignung vor Zulassung zu erbringen.
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Termine und Zulassungsfristen

Terminübersicht »

Folgende Anträge sind innerhalb der Allgemeinen Zulassungsfrist zu stellen

  • Persönliche Zulassung zum ordentlichen Studium für StudienanfängerInnen, StudienwechslerInnen und Personen, die das Studium an der Universität Innsbruck wieder aufnehmen
  • Online Bewerbung für Bachelor-, Lehramts- und Diplomstudien
  • Einzahlung von Studien-/ÖH-Beitrag inkl. Versicherung

 

Ab Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist bis zum Ende der Zulassungsfrist sind möglich:

  • Persönliche Zulassung mit positiver Mitteilung für Nicht EWR-Bürger
  • Zulassung zum außerordentlichen Studium (z.B. für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen im Rahmen der Vorbildung für die Studienberechtigungsprüfung, Universitätslehrgängen)
  • Beurlaubung (für max. zwei Semester; Folgeanträge sind möglich) - Informationen dazu finden Sie hier
  • Mitbelegung (bei Studium an einer anderen österreichischen Universität)
  • Meldung der Fortsetzung des Studiums an der Universität Innsbruck bei Einzahlung an einer anderen österreichischen Universität

 

Ausnahmen von der allgemeinen Zulassungsfrist

  • Studien mit Aufnahmeverfahren und Ergänzungsprüfungen
  • Bei Nichtbestehen der STEOP sowie eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens nach Ende der allgemeinen Zulassungsfrist ist die Zulassung zu einem anderen Studium innerhalb der Nachfrist möglich.
  • NachmaturantInnen: Die Zulassung in der Nachfrist ist für SchülerInnen möglich, deren Reifeprüfungszeugnis (Berufsreifeprüfungszeugnis) erst nach dem 31. August ausgestellt wird
  • Zivil- und Präsenzdiener, Ableistung freiwilliges soziales Jahr: Die Zulassung ist auch für Zivil- und Präsenzdiener sowie bei Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres möglich, sofern zum 31. August bzw. 31. Jänner der Dienst geleistet wurde bzw. eine Einberufung bestand und der Dienst später nicht angetreten oder vor Ende der Nachfrist abgebrochen oder unterbrochen wurde.
  • Unvorhergesehenes/unabwendbares Ereignis: Personen, die glaubhaft machen, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, die Frist einzuhalten und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können auch in der Nachfrist, auf Antrag die Zulassung durchführen.
  • Berufstätigkeit, Praktika: Personen, die nachweislich auf Grund von Berufstätigkeit oder Praktika daran gehindert waren, innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen, können dies auch in der Nachfrist tun.
  • Auslandsaufenthalt: Personen, die nachweislich auf Grund eines Auslandsaufenthaltes aus zwingenden Gründen daran gehindert waren, innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen.

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Zulassung und erforderliche Dokumente

Bachelorstudien mit Aufnahmeverfahren

An der Universität Innsbruck gelten für manche Studien (Lehramtsstudien, Bachelor Psychologie, Master Psychologie, Sportstudien, MA Peace and Conflict Studies) spezielle Aufnahmeregelungen vor der Zulassung: https://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/aufnahmeverfahren-neu

 

Bachelorstudien ohne Aufnahmeverfahren

Alle StudienwerberInnen, die ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnen wollen, müssen sich verpflichtend online bewerben. Dabei werden neben den persönlichen Daten auch die erforderlichen Dokumente hochgeladen.


Für die Bewerbung zu Bachelorstudien (entfällt bei einem Reifezeugnis aus einem deutschsprachigen Land), müssen bereits bei Antragsstellung Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 (nach GERS) nachgewiesen werden. ( Verordnung des Rektorats betreffend den Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß § 63 Abs. 10b UG)

Für die Zulassung zu ordentlichen Studien (entfällt bei einem Reifezeugnis aus einem deutschsprachigen Land) ist die bestandene Deutschsprachprüfung auf dem Niveau B2 (nach GERS) erforderlich. (Vorstudienlehrgang)

Die vollständige Bewerbung wird von der Studienabteilung in der Reihenfolge des Einlangens überprüft. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Ansuchen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie eine Mitteilung, mit der Sie sich während der Zulassungsfrist einschreiben können.

Zur persönlichen Einschreibung müssen angehende Studierende während der Zulassungsfrist mit der Mitteilung über das gewählte Studium und den benötigten Dokumenten im Original und deren Kopien in die Studienabteilung kommen.

Je nach Nationalität der Studieninteressierten und der Herkunft bzw. Art des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife unterscheiden sich die Zulassungsmodalitäten und die dafür notwendigen Dokumente: 

 

EWR¹ BürgerInnen

Erforderliche Dokumente für die Online-Bewerbung:

  • Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (Matura/Abitur/Studienberechtigung)
  • gegebenenfalls Nachweis der erforderlichen Zusatz-/Ergänzungsprüfung
  • Lebenslauf (nur für die Online-Bewerbung)
  • gegebenenfalls Deutschnachweis (mind. Level A2)
  • Reisedokument
  • Passfoto
  • Fremdsprachige Zeugnisse (ausgenommen Italien, Luxemburg) bedürfen der deutschen oder englischen Übersetzung und müssen gegebenenfalls mit der korrekten Beglaubigung bestätigt hochgeladen werden!
  • E-Card (falls vorhanden)

 

Nicht-EWR¹ BürgerInnen und Staatenlose

Erforderliche Dokumente für die Online-Bewerbung:

  • Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (Matura/Abitur/Studienberechtigung)
  • gegebenenfalls Nachweis der erforderlichen Zusatz-/Ergänzungsprüfung
  • gegebenenfalls akademisches Transkript (Liste über die absolvierten Prüfungsleistungen
  • Reisedokument
  • Lebenslauf (nur für die Online-Bewerbung)
  • Deutschnachweis (mind. Level A2)
  • Passfoto

Fremdsprachige Zeugnisse (ausgenommen Italien, Luxemburg) bedürfen der deutschen oder englischen Übersetzung und müssen gegebenenfalls mit der korrekten Beglaubigung bestätigt  hochgeladen werden!

  Informationen für Studienwerber/innen mit einem ausländischen Reifezeugnis finden Sie hier.  

  Informationen zur Zulassung aufgrund der Studienberechtigungsprüfung finden Sie hier.  

¹ Zum EWR (=Europäischer Wirtschaftsraum) gehören die Mitgliedstaaten der EU (= Europäische Union) - Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern - und die EFTA-Staaten (=Europäische Freihandelsassoziation) - Liechtenstein, Island und Norwegen.


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ÖH-Beitrag / Studienbeitrag

Informationen zum ÖH-Beitrag bzw. zum Studienbeitrag finden Sie hier.

 

 

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Formulare

Zulassung

  Formular "Meldungsblatt" (Anmeldung zum Studium, Studienabmeldung, Wechsel eines Studiums)

  Infoblatt Individuelles Studium
 


Studienbeitrag

Anträge auf Erlass/ Rückerstattung von Studienbeiträgen sind über LFU:online zu stellen:

   Fachärztliche Bestätigung (Erkrankung)                                                       

  Eidesstattliche Erklärung (Kinderbetreuung)

 

Beurlaubung

 Beurlaubung (max. für zwei Semester)


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Kontakt & Information

  Wichtige Informationen aus der Studienabteilung

 

Studienabteilung der Universität Innsbruck »
Innrain 52d/Erdgeschoß 
 

Bachelor-/Diplomstudien (deutschsprachig) »

Admission Foreign Students »


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