Sprachnachweise für die Zulassung zum Studium
Die Unterrichtssprache ist in allen Bachelorstudien sowie in den meisten Diplom-, Master- und Doktoratsstudien der Universität Innsbruck Deutsch. Ausgewählte Studien werden auch in der Unterrichtssprache Englisch angeboten. Die jeweils nötigen Sprachkenntnisse sind durch Sprachzertifikate oder Zeugnisse nachzuweisen.
Unterrichtssprache Deutsch - Kenntnisse der deutschen Sprache Niveau A2 bei Antragsstellung
Gemäß § 63 Abs.10, 10a, 10b UG 2002 müssen Sie für eine Studienzulassung in Österreich bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung für das Studium Kenntnisse der deutschen Sprache zumindest im Ausmaß des Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) nachweisen.
Kann der Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache nicht erbracht werden, müssen Sie vor der Zulassung zum Studium eine Ergänzungsprüfung ablegen (§ 63 Abs.10a UG 2002).
Die Ergänzungsprüfung für den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache ist im Rahmen des Besuches eines dafür eingerichteten Universitätslehrganges abzulegen (§ 63 Abs.10b UG 2002). Die Vorschreibung dieser Ergänzungsprüfung setzt Kenntnisse der deutschen Sprache zum Zeitpunkt der Antragstellung für das Studium zumindest auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) des Europarats voraus, wobei Zeugnisse über zumindest das Erreichen des Niveaus A2 nach GeR anerkannter europäischer Hochschuleinrichtungen/postsekundärer Bildungseinrichtungen als Nachweis in Betracht kommen.
Als Nachweis über diese Kenntnisse der deutschen Sprache gelten jedenfalls folgende allgemein anerkannte Sprachdiplome:
- Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)
- ÖSD-Zertifikat A2
- ÖSD Integrationsprüfung A2
- Goethe Institut
- Goethe Zertifikat A2
- Goethe Zertifikat A2 (Fit in Deutsch)
- Österreichischer Integrationsfond (ÖIF)
- ÖIF-Test Niveau A2
- Deutsch-Test für Österreich (A2/B1)
- Integrationsprüfung A2
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
- DSD I (Deutsches Sprachdiplom, Stufe 1)
- telc
- telc Deutsch A2
- telc A2 Schule
- telc Deutsch A2+ Beruf
- telc Deutsch-Test für Zuwanderer A2-B1
- Sprachenzentrum der Universität Innsbruck erfolgreich abgeschlossener Kurs auf dem Niveau A2
Das Sprachdiplom darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein.
Unterrichtssprache Deutsch – Kenntnisse der deutschen Sprache Niveau B2 bei Zulassung
Wenn Sie sich für ein Studium mit deutscher Unterrichtssprache bewerben, müssen Sie bei der Zulassung Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B2 nachweisen (Ausnahme: Für das Masterstudium Translation ist der Nachweis auf Niveau C1 erforderlich). Das gilt für alle Bachelor- und Diplomstudien sowie für die meisten Master-/Doktorats-/PhD-Studien. Die Universität Innsbruck anerkennt folgende Nachweise der Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 (bzw. auf einer höheren Niveaustufe als B2):
a) Unbeschränkt gültig:
- Reifezeugnis einer deutschsprachigen Schule (mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch) bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule
- Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer postsekundären Bildungseinrichtung mit Deutsch als Unterrichtssprache
- Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch im Rahmen des Vorstudienlehrganges zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen an einer österreichischen Universität
b) nicht älter als zwei Jahre ab Datum der Prüfung:
- Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD): ÖSD-Zertifikat B2
- Goethe Institut: Goethe-Zertifikat B2
- Test Deutsch als Fremdsprache: TestDaF-Niveaustufe 3 (in allen Prüfungsteilen)
- Österreichischer Integrationsfond (ÖIF): B2-ÖIF-Test
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz(DSD): DSD II (Deutsches Sprachdiplom, Stufe 2)
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH): DSH 1
- telc: telc Deutsch B2
- Sprachenzentrum der Universität Innsbruck: erfolgreich abgeschlossener Kurs Deutsch als Fremdsprache Aufbaustufe III (B2)
Können Sie den Nachweis der deutschen Sprache auf Niveau B2 nicht nachweisen, erhalten Sie in der Zulassungsmitteilung die Auflage, die Ergänzungsprüfung Deutsch abzulegen. Diese wird im Rahmen des kostenpflichtigen Universitätslehrgangs Vorstudienlehrgang zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen abgelegt. Informationen zum Vorstudienlehrgang erhalten Sie hier.
Wenn Sie sich für ein Studium mit englischer Unterrichtssprache bewerben, müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung Kenntnisse der englischen Sprache zumindest im Ausmaß des Niveaus B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) nachweisen. Die Universität Innsbruck anerkennt folgende Nachweise der Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 (bzw. auf einer höheren Niveaustufe als B2):
a) Unbeschränkt gültig:
- Unterlagen einer Bildungseinrichtung über die erfolgreiche Absolvierung der Reifeprüfung, eines Bachelorstudiums oder eines zumindest zweijährigen Masterstudiums in englischer Sprache
- Positive Englischnote am Jahreszeugnis, das dem Reifezeugnis vorangeht bzw. am Reifezeugnis, ausgestellt von einer Schule innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz
- Sprachenzentrum der Universität Innsbruck erfolgreich abgeschlossener Kurs Englisch ab Aufbaustufe III (B2)
b) nicht älter als zwei Jahre ab Datum der Prüfung:
- Test of English as a Foreign Language (TOEFL)
- TOEFL iBT Test: ab 72 Scores
- British Council: International English Testing System (IELTS)
- IELTS: ab 5,5 Scores
- Cambridge Assessment English
- B2: First (= First Certificate in English (FCE)
- Pearson Test of English
- PTE Academic: ab 59 Scores