Studienberechtigungsprüfung


Um ein ordentliches Studium an einer Universität beginnen zu können, muss die Allgemeine Universitätsreife in Form des Reifezeugnisses (Matura) bzw. der Berufsreifeprüfung nachgewiesen werden.

Die Matura kann jedoch durch eine fachlich eingeschränkte Studienberechtigung in Form der Studienberechtigungsprüfung ersetzt werden. Diese überprüft die nötigen Kenntnisse für die Zulassung zu Studien einer bestimmten Studienrichtungsgruppe. Die Studienberechtigungsprüfung kann nur für jenes Studium bzw. jene Studien der jeweiligen Studienrichtungsgruppe abgelegt werden, die an der Universität Innsbruck angeboten werden.

Welche Prüfungsfächer zu absolvieren sind und welche Anforderungen an Sie gestellt werden, entnehmen Sie bitte der Verordnung des Rektorats über die Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64a Universitätsgesetz 2002 (Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 28.06.2019, 63. Stück, Nr. 565).

Für Bewerber/innen, die bereits vor dem 30. Juni 2019 zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen waren, ist die Verordnung vom 9. August 2010, 50. Stück, Nr. 420 in der Fassung des Mitteilungsblatts der Universität Innsbruck vom 21. Oktober 2015, 2. Stück, Nr. 45 bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 anzuwenden: 

 

Berücksichtigung Meisterprüfung bzw. Befähigungsprüfung:

Die Universität Innsbruck unterstützt Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten aus unterrepräsentierten Gruppen mit einer für das angestrebte Studium passenden beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung.   

Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, die eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994, oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 298/1990 erfolgreich abgelegt haben, werden auf Ansuchen von der Ablegung der Wahlfächer der Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64a Abs. 5 Z 3 UG befreit. 

Anerkennung von formalen Lernergebnissen:

Soweit sie den vorgeschriebenen Prüfungen inhaltlich und umfangmäßig gleichwertig sind und an einer anerkannten Bildungseinrichtung abgelegt wurden, können auf Ansuchen bis zu vier Prüfungen anerkannt werden.

Modifizierte Prüfungsmodalitäten:

Auch im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung ist die Beantragung von modifizierten Prüfungsmodalitäten für behinderte und/oder chronisch kranke Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten möglich.


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Termine

Prüfungstermine für das Kalenderjahr 2025

1. Termin - Jänner 2025 - Pflichtfachprüfung

Montag, 20. Jänner - Beginn 09:00 Uhr
Hörsaal 5¾, Innrain 52e, EG, Eingang GEIWI Turm
Dienstag, 21. Jänner - Beginn 09:00 Uhr Mehrzweckraum, Innrain 52d, EG, Eingang GEIWI Turm
Mittwoch, 22. Jänner - Beginn 09:00 Uhr Seminarraum 14, Innrain 52a, 1. OG, Ágnes Heller Haus
Anmeldeschluss: Freitag, 10. Jänner

 

2. Termin - Februar 2025 - Pflichtfachprüfung

Montag, 24. Februar - Beginn 09:00 Uhr Hörsaal 7, Innrain 52e, Eingang GEIWI Turm
Dienstag, 25. Februar - Beginn 09:00 Uhr Hörsaal 7, Innrain 52e, Eingang GEIWI Turm
Mittwoch, 26. Februar - Beginn 09:00 Uhr Hörsaal 7, Innrain 52e, Eingang GEIWI Turm
Anmeldeschluss: Freitag, 14. Februar

 

3. Termin - Juli 2025 - Pflichtfachprüfung

Montag, 7. Juli - Beginn 09:00 Uhr Hörsaal 7, Innrain 52e, Eingang GEIWI Turm
Dienstag, 8. Juli - Beginn 09:00 Uhr Hörsaal 7, Innrain 52e, Eingang GEIWI Turm
Mittwoch, 9. Juli - Beginn 09:00 Uhr Hörsaal 7, Innrain 52e, Eingang GEIWI Turm
Anmeldeschluss: Freitag, 27. Juni

 

4. Termin - September 2025 - Pflichtfachprüfung

Montag, 1. September - Beginn 09:00 Uhr Hörsaal 7, Innrain 52e, Eingang GEIWI Turm
Dienstag, 2. September - Beginn 09:00 Uhr Hörsaal 7, Innrain 52e, Eingang GEIWI Turm
Mittwoch, 3. September - Beginn 09:00 Uhr Hörsaal 7, Innrain 52e, Eingang GEIWI Turm
Anmeldeschluss: Freitag, 22. August

  

Die Anmeldung zu den Fachprüfungen erfolgt via E-Mail an Studienberechtigung@uibk.ac.at .

LINK Standorte: https://www.uibk.ac.at/universitaet/standorte/innrain


Zu jeder Prüfung ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis mitzubringen!

Die mündlichen Prüfungen sind nach dem schriftlichen Prüfungsteil bei der Prüferin/beim Prüfer abzulegen.

Prüfer:innen und Referent:innen für die Studienberechtigungsprüfung

  Prüfer:innenliste

Referent:innenliste

Geistes- und kulturwissenschaftliche Studien

Mario KLARER, Wilfried Klaas SMIDT, Elena TADDEI

Ingenieurwissenschaftliche Studien Thomas FETZ, Andreas FLORA, Richard KOWAR
Naturwissenschaftliche Studien Harald BLIEM, Reinhard DALLINGER , Werner KIRSCHNER, Alexandra KOSCHAK, Gertraud MEISSL, Thomas MÜLLER
Rechtswissenschaftliche Studien Margarethe FLORA
Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Studien Michael HABERSAM, Bettina MAHLERT, Gerhard MANGOTT
Theologische Studien Markus SCHMIDT
Lehramtsstudien

Reinhard DALLINGER, Sebastian GORETH, Jan Guido GRÜNWALD, Thomas HOFFMANN, Werner KIRSCHNER, Mario KLARER, Richard KOWAR, Gertraud MEISSL, Thomas MÜLLER, Andreas OPERPRANTACHER, Gerhard PISEK, Clemens SAUERWEIN, Markus SCHMIDT, Johannes Leo STEINER, Birgit WILD



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Zulassung und Anerkennung

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist das vollendete 20. Lebensjahr und die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates des europäischen Wirtschaftsraumes.

Ebenso muss eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachgewiesen werden

Nachweise der erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung können z.B. sein:

  • Absolvierte Schuljahre vor einem Schulabbruch an einer höheren Schule (Oberstufe; zumindest erfolgreich abgelegte 11. Schulstufe) bzw. Abschluss einer Schulform ohne Matura (z.B. Handelsschule oder Fachschule)
  • Einschlägige Berufsausbildung (Lehre)
  • Nachweis einschlägiger Fortbildungen, z.B. im Rahmen von Erwachsenenbildungseinrichtungen
  • Erfolgreiche berufliche Betätigung im zum angestrebten Studium gehörenden Berufsfeld
  • Besuch von Universitätslehrgängen

  Die Erfüllung der Schulpflicht reicht nicht aus.

Reichen die vorliegenden Nachweise für das angestrebte Studium nicht aus, bietet die Universität Innsbruck die Möglichkeit, die fehlende Vorbildung durch die Absolvierung von Lehrveranstaltungen an der Universität Innsbruck zu ergänzen. Inhalt und Umfang der Lehrveranstaltungen werden im Einzelfall nach Empfehlung der/des fachlich in Frage kommenden Referent:in vom Vizerektor für Lehre und Studierende festgelegt.

Es wird empfohlen, die Vorbildung in der Studienabteilung abzuklären. Die Liste der erforderlichen Lehrveranstaltungen erhalten Sie ebenfalls in der Studienabteilung.

Der Antrag auf die Studienberechtigungsprüfung kann erst nach Feststellung der erforderlichen Vorbildung gestellt werden.


Zulassungsverfahren

Der Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist in der Studienabteilung mit den erforderlichen Dokumenten einzubringen. Falls keine ausreichende Vorbildung für das angestrebte Studium vorliegt, können die Referent:innen den Bewerber:innen Auflagen zur Erbringung entsprechender Nachweise in Form der Absolvierung von Lehrveranstaltungen an der Universität erteilen.

1. Die Antragstellung wird bewilligt

Wird die Antragstellung  bewilligt, kann der vollständig ausgefüllte Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung in der Studienabteilung eingereicht werden. Den Antragsteller:innen wird per Post ein Bescheid zugesendet, in dem aufscheint, welche Prüfungen der Studienberechtigung abgelegt werden können. Gleichzeitig werden diesem Bescheid die Prüfungsprotokolle für die mündlichen Fachprüfungen beigelegt.

Nach Ablegung der fünf Prüfungen wird ein Zeugnis ausgestellt (Studienberechtigungszeugnis), welches zur Einschreibung als ordentliche/r Studierende/r an der Universität Innsbruck berechtigt (bitte beachten Sie für die Einschreibung, dass Sie diese nur während der aktuellen Zulassungsfrist durchführen können).

2. Die Antragstellung wird nicht bewilligt

Wird die Antragstellung  nicht bewilligt, sind die Vorbildungsnachweise zu erbringen. Sobald diese erbracht wurden, kann der Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung (gemäß Punkt 1) gestellt werden.


Vorbereitung - Durchführung - Anerkennung

Alle Studienberechtigungskandidat:innen können sich grundsätzlich im Selbststudium vorbereiten. Der Lernstoff wird in Rücksprache mit den im Bescheid angeführten Prüfer:innen vereinbart. Die Studienberechtigungsprüfung wird in Einzelprüfungen über jedes vorgesehene Fach abgelegt.

Für den Aufsatz über ein allgemeines Thema und die Pflichtfächer (schriftlicher Teil) bietet die Universität in jedem Studienjahr vier Prüfungstermine an, zu denen man sich bis längstens zwei Wochen vorher in der Studienabteilung, anmelden kann.

In den Wahlfächern wird der Termin individuell zwischen den Kandidat:innen und den zugewiesenen Prüfer:innen vereinbart.

Positiv beurteilte Prüfungen, die an einer Bildungseinrichtung absolviert wurden, sind auf Antrag vom Rektorat anzuerkennen, soweit sie den vorgeschriebenen Prüfungen inhaltlich und umfangmäßig gleichwertig sind. Das Rektorat darf höchstens vier Prüfungen anerkennen, mindestens eine dieser Prüfungen ist an der Universität abzulegen.

Studienberechtigungsprüfungskandidat:innen, die eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994, oder dem land- und forstwirtschaftlichen Ausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 298/1990, erfolgreich abgelegt haben, sind von der Ablegung der Studienberechtigungsprüfung im Wahlfach auf Ansuchen zu befreien.

Jede Fachprüfung der Studienberechtigungsprüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" beurteilt. Jede Fachprüfung darf zwei Mal wiederholt werden. Die letzte zulässige Wiederholung ist in kommissioneller Form durchzuführen. Nach negativer Beurteilung der letzten zulässigen Wiederholung erfolgt an der betreffenden Universität der Ausschluss für die Studienberechtigungsprüfung dieser Studienrichtungsgruppe.


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Erforderliche Dokumente

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung beizulegen:

  • Nachweise der beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium
  • Nachweis der EU-/EWR-Staatsbürgerschaft
  • Daueraufenthalt - EG (§ 45 NAG)
  • Lebenslauf (in dem insbesonders der bisherige Bildungsgang dargestellt ist)

Alle Dokumente und Zeugnisse sind im Original und in Kopie vorzulegen. Nach Überprüfung werden Ihnen die Originale wieder ausgehändigt. Fremdsprachige Dokumente müssen von einem/einer gerichtlich beeideten Übersetzer:in in die deutsche Sprache übertragen werden und gegebenenfalls amtlich beglaubigt werden. Die Übersetzung und das beglaubigte Dokument müssen untrennbar miteinander verbunden sein.


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Formulare 

 


Kontakt und Information

Studienabteilung der Universität Innsbruck
Innrain 52d/Erdgeschoß

Studienberechtigung>>

Terminbuchungen sind auch online möglich:

https://lfuonline.uibk.ac.at/public/sta_terminanfrage.main    

 

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