Nachdem an der Universität Innsbruck von der Studienabteilung ausgestellte Bestätigungen/Formulare aufgetaucht sind, die von Studierenden nachträglich verändert wurden, bitten wir folgendes zu beachten:

Die nachträgliche Veränderung eines von einer Behörde ausgestellten Formulars und/oder einer Bestätigung ist Urkundenfälschung und hat rechtliche Konsequenzen, die mit strafrechtlichen Sanktionen für die Betroffenen verbunden sind.

Bestätigt sich der Verdacht, dass Bestätigungen/Formulare gefälscht wurden, wird von Amts wegen die Anzeige an die Staatsanwaltschaft in die Wege geleitet.

Urkundenfälschung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden!

 

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