Die Studienbeiträge entfallen im Sommersemester, der Beitrag für die ÖH ist allerdings weiter zu entrichten.
Bild: Symbolbild Euromünzen
Aufgrund des Erkenntnisses des VfGH wurden einige Bestimmungen im Universitätsgesetz bzw. in der Studienbeitrags-VO mit 29. Februar 2012 aufgehoben. Da es bisher zu keiner Novellierung oder Nachfolgereglung durch den Gesetzgeber gekommen ist, entfallen die Studienbeiträge für das Sommersemester.
Jedoch müssen Studierende weiterhin den Beitrag für die Österreichische HochschülerInnenschaft in Höhe von € 17,00 während der allgemeinen Zulassungsfrist entrichten, um die Fortsetzung ihres Studiums/ihrer Studien für das Sommersemester 2012 zu bewirken.
Weitere Informationen über die Möglichkeit zur Entrichtung des ÖH-Beitrages unter:
http://www.uibk.ac.at/studienabteilung/de/studienbeitrag.html