Durch die letztjährige Änderung des Universitätsgesetzes 2002 kommt es auch im Sommersemester 2013 zu einer Verkürzung der allgemeinen Zulassungsfrist. Diese läuft vom 2. Jänner bis zum 5. Februar 2013. Die Nachfrist läuft bis zum 30. April 2013.
Foto: Symbolbild
Wer ein Bachelor-, Diplom- oder Lehramtsstudium (grundständiges Studium) neu beginnen will, kann den Antrag dafür nur innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist bis 5. Februar einbringen. Dies ist auch dann relevant, wenn ein Studienwechseln in Betracht gezogen wird. Anträge auf Zulassung zum entsprechenden Studium können entweder persönlich in der Studienabteilung oder online im Studierendenportal LFU:online eingebracht werden.
Die Zulassung zu Master- und Doktoratsstudien kann auch noch in der Nachfrist von EWR-BürgerInnen bis 30. April beantragt werden. Für Nicht-EWR-Bürger gilt generell die Frist bis zum 5. Februar 2013.
Weitere Informationen finden Sie unter www.uibk.ac.at/studienabteilung.