Ab dem kommenden Wintersemester beläuft sich der ÖH-Beitrag auf 16,86 Euro.
 

Bei der Bezahlung des vorgeschriebenen Beitrages (ÖH-Beitrag bzw. ÖH-Beitrag plus Studienbeitrag) ist daher darauf zu achten, dass dieser in der vorgesehenen Höhe und fristgerecht einlangt!

Die Studienabteilung der Leopold-Franzens Universität Innsbruck wird, wie jedes Semester, die Zahlungserinnerungs-E-Mails an den Studierendenaccount jedes zugelassenen Studierenden schicken.

Die erste E-Mail wird am 30. Juni an alle bis zu diesem Zeitpunkt zugelassenen Studierenden verschickt! In dieser Zahlungserinnerungs-E-Mail sind der für jeden Studenten / jede Studentin vorgeschriebene Betrag, die Zahlungsfrist, die Folgen, die sich bei Nichteinlangen des ordnungsgemäßen Betrages ergeben sowie weitere Informationen die die Zulassung betreffen, angeführt.

 

Exmatrikulation

Sollte der ordnungsgemäße Betrag nicht fristgerecht in der vorgeschriebenen Höhe einlangen, erlischt nach Ablauf der gesetzlichen Zulassungsfrist (30. November für das Wintersemester, 30. April für das Sommersemester) die Zulassung (§ 68 Universitätsgesetz 2002).

 

Nichtigerklärung von Prüfungen / Unterstellung unter das aktuelle Curriculum

Die Exmatrikulation hat zur Folge, dass abgelegte Prüfungen wie auch Beurteilungen wissenschaftlicher Arbeiten im nicht gemeldeten Semester absolut nichtig sind.
Zudem werden Studierende, die in einem alten Studienplan sind/waren, bei erneuter Zulassung dem aktuellen Curriculum (alt: Studienplan) unterstellt.

 

 
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