ÖH-Beitrag ab sofort € 20,20
Mit Wintersemester 2019/2020 wird der ÖH-Beitrag aufgrund einer Indexklausel auf € 20,20 erhöht. Die Einzahlung des Studien- bzw. ÖH-Beitrags an den Servicepoints ist ab dem 24. Juni 2019 möglich. Achten Sie bitte beim Online-Banking nicht nur auf die neue Beitragshöhe, sondern auch darauf, dass sich die Zahlungsreferenz jedes Semester ändert. Mit der Einzahlung wird Ihr Studium fortgesetzt.
Wird der Studien- bzw. ÖH-Beitrag nicht rechtzeitig eingezahlt, endet die Zulassung zu Ihrem Studium automatisch.
Beurlaubung
Studierende können auf Antrag in folgenden Fällen für ein oder mehrere Semester beurlaubt werden:
- Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes bzw. eines freiwilligen sozialen Jahres
- Schwangerschaft
- Kinderbetreuungspflichten oder andere gleichartige Betreuungspflichten
- Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
- Pflege von Angehörigen
Der Antrag muss bis zum Beginn des Semesters (1.Oktober bzw. 1.März) eingebracht werden - am besten über LFU:online.
Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung von schriftlichen Arbeiten (z.B. Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten, Dissertationen) ist aber unzulässig.
Vorteil: Ich verbleibe während der Beurlaubung in „meinem“ Curriculum. ABER: Die Übergangsfrist für das Auslaufen des alten Curriculums bleibt durch eine Beurlaubung unberührt, d.h. die Frist wird nicht verlängert.
Näheres unter: https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/studium/#beurlaubung
Online-Bewerbung für alle Studierende
Seit März können sich nun alle Studierenden, unabhängig von ihrer Nationalität, für sämtliche Studien online bewerben. Die Bewerbung kann entweder über LFU:online oder die jeweilige Studienprofilseite (https://www.uibk.ac.at/studium/angebot) erfolgen.