Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung refundiert gemäß der Richtlinie, http://www.bmwf.gv.at/uploads/tx_contentbox/richtlinie_refundierung.pdf, ordentlichen Studierenden, die mehrere ordentliche Studien betreiben, auf Antrag, im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung den eingezahlten Studienbeitrag.
Die Antragstellung ist ab dem Wintersemester 2010/11 für das Sommersemester 2010 möglich. Die Anträge können postalisch, per E-Mail oder per Fax (in Hinkunft auch online) beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eingebracht werden.