Bild: Symbolbild: Studierende im Hörsaal
Von dieser Regelung ausgenommen sind nur jene Bachelor- oder Diplomstudien, zu deren Zulassung besondere gesetzliche Regelungen bestehen. Die STEOP hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl zu schaffen (vgl. § 66 UG).
Weitere Informationen zur STEOP und ein FAQ zum Thema finden Sie unter http://www.uibk.ac.at/studium/organisation/studienbeginn/steop/.