Anerkennung und ECTS-Zuteilung
Vergabe und Zuordnung von ECTS-Credits
Anerkennung von Lernerfahrungen
Ergänzung: Durchlässigkeit
Vergabe und Zuordnung von ECTS-Credits
Mit ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS-AP) oder ECTS-Credits (European Credit Transfer and Accumulation System - Anrechnungspunkte) ist der relative Anteil der mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitsbelastung (workload) zu bestimmen. Das Universitätsgesetz 2002 (UG 2022) setzt fest, dass die Arbeitsbelastung eines Jahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden. Aus der Rechnung mit diesen Operanden ergibt sich, dass 25 Arbeitsstunden 1 ECTS-AP ergeben.
Im Zuge der Curriculums-Erstellung obliegt es den Ersteller*innen/Verantwortlichen diese Vorgaben umzusetzen. Das heißt, wenn feststeht
- welche Module in welcher Größenordnung (ECTS-AP) die Ziele eines Studiums befördern und
- welche Lehrveranstaltungen das einzelne Modul umfasst,
sind die für das einzelne Modul zur Verfügung stehenden ECTS-AP auf die Lehrveranstaltungen aufzuteilen.
Im Rahmen der Durchführung eines Studiums sind die einzelnen Lehrveranstaltungsleitungen verpflichtet die Anforderungen so zu dimensionieren, dass (durchschnittliche) Studierenden - mit der im Curriculum dafür vorgesehenen Arbeitsbelastung - die Lehrveranstaltung / das Modul positiv absolviere können.
Zur Arbeitsbelastung zu zählen ist jede Leistung, die zur Erreichung des Lernergebnisses notwendig ist, insbesondere:
- Teilnahme an den Lehrveranstaltungen (Zusammentreffen von Studierenden mit der Lehrveranstaltungsleitung zum Zwecke der Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Methoden = Präsenzstunden) wobei eine Unterrichtseinheit 45 Minuten beträgt,
- Selbststudium, Recherche, Verfassung von schriftlichen Arbeiten,
- Prüfungsvorbereitung, Ablegen der Prüfung (soweit diese Zeit nicht in den Rahmen der Präsenzstunden fällt)
Studierenden erwerben die Anrechnungspunkte erst mit der positiven Absolvierung der zugehörigen Prüfung(en).
Abstrakt:
1 Präsenzstunden á 45 Minuten, ein Semester á 15 Wochen à 1 x 0,75 x 15 = 11,25 Stunden
+ Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit; diese differiert auch nach Art der Lehrveranstaltung, jedenfalls steht sie aber in direktem Zusammenhang mit der Beschreibung der Lehrveranstaltung (Lernergebnis, Lerninhalt) vgl. Curriculum.
+ Prüfungsvorbereitung(en)
= X Stunden / 25 ~ ECTS-AP
Beispiel:
Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter, 2 SSt (Semesterstunden), mehrere Leistungsüberprüfungen:
22,5 Stunden Präsenzzeit (2 x 0,75 x 15)
22,5 Stunden Vor- und Nachbereitung
15 Stunden Vorbereitung auf Leistungsüberprüfungen
= 60 Stunden / 25 = 2,4 ~ 2,5 ECTS-AP
Vorgaben Satzungsteil, Studienrechtliche Bestimmungen (Auszüge):
§ 36 Module:
(1) Die gemäß § 54 UG eingerichteten ordentlichen Studien sowie die Universitätslehrgänge sind in Module zu gliedern. (…).
(2) Module sind thematische Einheiten, die 5 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Der Umfang kann in Schritten von 0,5 ECTS-Anrechnungspunkten erhöht werden. In Doktoratsstudien, Universitätslehrgängen sowie dem die Masterarbeit unterstützenden Modul gemäß 37 Abs. 7 kann auch eine Reduktion in Schritten von 0,5 ECTS-Anrechnungspunkten erfolgen.
(3) Ein Modul erstreckt sich über ein Semester. Bei Vorliegen von fachlichen und/oder didaktischen Gründen kann die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter die Erstreckung über mehrere Semester genehmigen.
(4) Module haben mindestens zwei Lehrveranstaltungen zu umfassen. Das die Masterarbeit unterstützende Modul gemäß § 37 Abs. 7 sowie Module in Doktoratsstudien und Universitätslehrgängen können ohne Lehrveranstaltungen festgelegt werden. Darüber hinaus können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen Module festgelegt werden, die keine oder nur eine Lehrveranstaltung umfassen.
(5) In jedem Modul sind anzuführen:
- Name, inhaltliche Bezeichnung, Umfang und kurz gefasste Beschreibung der Lernergebnisse;
- Titel, Art und Umfang der Lehrveranstaltungen.
Empfehlungen der nationalen Bologna Follow Up Gruppe
„(…) Der europäische Mittelwert für Module bzw. deren Größen entspricht in etwa 6 oder 5 ECTS-AP, d.h. pro Semester 5x6 = 30 ECTS-AP (…)“
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