Präambel
Die Verrechtlichung und Spezialisierung im Wirtschaftsleben hat ein Ausmaß erreicht, welches es für Personen, die in Wirtschaftsberufen im Allgemeinen und im Bereich der Wirtschaftstreuhand im Speziellen mit Steuerrecht, Rechnungslegung und Rechnungswesen befasst sind, notwendig erscheinen lässt, sich zum gewählten Studium zusätzliche betriebswirtschaftliche und juristische Qualifikationen anzueignen und diese zu verschränken.
Die Praxis zeigt, dass bisherige universitäre Ausbildungen nur Grundkenntnisse und Teilbereiche dieser komplexen Materie berücksichtigen können und den thematischen Zusammenhang vernachlässigen. Insbesondere wirken sich auch die zunehmenden internationalen Vorgaben derart vielschichtig auf die nationale Rechtsentwicklung aus, dass eine Weiterbildung in diesem Bereich unumgänglich erscheint. Ein Bedarf an einem solchen Lehrgang wird von der Praxis bestätigt.
Der Universitätslehrgang „Steuerrecht, Rechnungslegung und Rechnungswesen“ möchte diesen Herausforderungen durch eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Vermittlung von Lehrinhalten begegnen, welche fächer- und disziplinenübergreifend als befruchtendes und essentielles Wechselspiel in Erscheinung tritt und im beruflichen Alltag synergetische Wirkungen erzeugt. Für das Verständnis steuerrechtlicher Probleme in Unternehmen ist es beispielsweise unerlässlich, auch die damit in Zusammenhang stehenden Vorgänge im Bereich der Rechnungslegung, der Investition und Finanzierung etc. zu kennen und zu verstehen. Durch die wissenschaftlich und praktisch fundierte Vermittlung interdisziplinären Wissens sollen das praktische Engagement und das theoretisch-methodische Interesse der Lehrgangsteilnehmer verstärkt in Einklang gebracht werden, um auf diese Weise im beruflichen Alltag flexibel auf neue Herausforderungen reagieren zu können.
Ziel des Universitätslehrgangs „Steuerrecht, Rechnungslegung und Rechnungswesen“ ist es demnach, berufsbegleitend anwendungsorientierte Spezialkenntnisse sowohl in den Bereichen des Steuerrechts und angrenzender Rechtsfächer wie des Gesellschafts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts als auch der Betriebswirtschaftslehre und des Unternehmensrechts zu vermitteln, wobei besonderes Gewicht auf die synergetische Verknüpfung dieser Bereiche gelegt wird.