Mitteilungsblatt (41. Stück)
Studienjahr 2022/2023
Ausgegeben am 30. Mai 2023
41. Stück
Inhalt
532. Curriculum für das Bachelorstudium Islamisch-Theologische Studien an der Fakultät für LehrerInnenbildung der Universität Innsbruck
Anlage zum Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 30.05.2023, 41. Stück, Nr. 532
Beschluss der Curriculum-Kommission an der Fakultät für LehrerInnenbildung vom 08.03.2023, genehmigt mit Beschluss des Senats vom 04.05.2023
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Z 10a des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, idgF, und des § 41 des Satzungsteiles „Studienrechtliche Bestimmungen“, verlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 10. Februar 2022, 17. Stück, Nr. 277, idgF, wird verordnet:
Curriculum für das
Bachelorstudium Islamisch-Theologische Studien
an der Fakultät für LehrerInnenbildung der Universität Innsbruck
(Neuerlassung 2023 des Curriculums
für das Bachelorstudium Islamische Religionspädagogik)
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Zuordnung des Studiums
§ 2 Qualifikationsprofil
§ 3 Umfang und Dauer
§ 4 Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern
§ 5 Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung
§ 6 Vertiefung
§ 7 Pflicht- und Wahlmodule
§ 8 Studieneingangs- und Orientierungsphase
§ 9 Bachelorarbeit
§ 10 Prüfungsordnung
§ 11 Akademischer Grad
§ 12 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
§ 13 Übergangsbestimmungen
§ 1 Zuordnung des Studiums
Das Bachelorstudium Islamisch-Theologische Studien ist gemäß § 54 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 der Gruppe der theologischen Studien zugeordnet.
§2 Qualifikationsprofil
(1) Das Bachelorstudium Islamisch-Theologische Studien bietet eine praxisorientierte Ausbildung im Bereich islamisch-theologischer Studien. Es dient der wissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, die ein Verstehen und Anwenden von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden der Islamisch-Theologischen Studien erfordern. Als wissenschaftliches Studium verbindet es in systematischer Weise Forschung und Lehre und befähigt zur praxisorientierten Anwendung von Theorien, Methoden und Instrumenten. Die Absolventinnen und Absolventen erwerben neben fortgeschrittenen fachlich-inhaltlichen Kenntnissen und Fertigkeiten die Kompetenz zu Innovationen und zu einem kritischen, wissenschaftlich verantwortbaren Umgang mit Glauben und Religion in der Öffentlichkeit. Sie werden ebenso für Fragen der Geschlechterforschung sensibilisiert.
(2) Die Absolventinnen und Absolventen erwerben im Speziellen folgende Qualifikationen:
- Sie sind in der Lage, theologische und religionspädagogische Problemstellungen zu identifizieren und zu analysieren, sie verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse und Fertigkeiten sowie eine erkennbare Innovationskompetenz in islamisch-theologischen Studien.
- Sie können gesellschaftspolitisch relevante Fragestellungen theologisch kompetent im Kontext von Öffentlichkeit, Gemeinde und Bildungsbereich reflektieren, vermitteln und zu deren Lösung beitragen.
- Sie sind in der Lage, ihr Fachwissen in die eigene Persönlichkeit zu integrieren und können auf Basis von Selbstkritik, Toleranz und Kooperation interdisziplinär, interkulturell und interreligiös arbeiten.
- Sie verfügen über Leitungskompetenz und sind in der Lage, Verantwortung für die Bildung und berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.
- Sie sind in der Lage, den Islam als Religion, Tradition und Kultur kontextbezogen neu zu deuten und kontextsensible Zugänge zu entwickeln und dabei relevante soziale, wissenschaftliche und ethische Belange zu berücksichtigen.
- Sie verfügen über mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit im wissenschaftlichen Diskurs wie auch in der Kommunikation in diversen Handlungsfeldern der Islamisch-Theologischen Studien.
(3) Das Bachelorstudium Islamisch-Theologische Studien beinhaltet folgende zwei Vertiefungen, von denen eine vollständig zu absolvieren ist:
- Die Vertiefung Islamische Theologie qualifiziert für Tätigkeiten in Moscheegemeinden im außerschulischen Bildungs-, Beratungs- und Seelsorgebereich, wie z. B. Vorbetertätigkeit, Erwachsenenbildung, Kinder- und Jugendarbeit sowie Krankenhaus-, SeniorInnen-, Gefängnis- und Militärseelsorge.
- Die Vertiefung Islamische Religionspädagogik qualifiziert für alle Bereiche der Bildung, wie z. B. Schule, Religionsunterricht, Erwachsenenbildung, Kinder- und Jugendarbeit sowie für Öffentlichkeitsarbeit und Beratung. Die fachwissenschaftliche Ausbildung wird dabei durch die bildungswissenschaftlichen Grundlagen, die fachdidaktischen und pädagogisch-praktischen Studien in Verbindung mit der Schulpraxis ergänzt.
(4) Der Abschluss des Bachelorstudiums Islamisch-Theologische Studien qualifiziert jedenfalls zur Zulassung zum Masterstudium Islamisch-Theologische Studien in der entsprechenden Vertiefung.
§ 3 Umfang und Dauer
Das Bachelorstudium Islamisch-Theologische Studien umfasst insgesamt 180 ECTS-Anrechnungspunkte (im Folgenden: ECTS-AP). Dies entspricht einer Studiendauer von sechs Semestern. Ein ECTS-AP entspricht einer Arbeitsleistung von 25 Stunden.
§ 4 Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern
(1) Nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:
Vorlesungen (VO) sind vorwiegend im Vortragsstil gehaltene Lehrveranstaltungen. Sie vermitteln Inhalte, Methoden und Lehrmeinungen eines Fachs.
(2) Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:
1. Praktika (PR) dienen zur praxisorientierten Ergänzung der Berufsvorbildung oder wissenschaftlichen Ausbildung. Teilungsziffer: 14.
2. Proseminare (PS) führen interaktiv in ein Fachgebiet ein und vermitteln Kenntnisse und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens. Teilungsziffer: 25.
3. Seminare (SE) dienen zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Inhalten, Methoden und Techniken eines oder mehrerer Fachgebiete samt Präsentation und Diskussion von Beiträgen der Studierenden. Teilungsziffer: 25.
4. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) dienen zur praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets, die sich in Zusammenhang mit dem Vorlesungsteil stellen. Teilungsziffer: 25.
§ 5 Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung
1. Studierende, denen aufgrund der Zurückstellung eine Verlängerung der Studienzeit erwachsen würde, sind bevorzugt zuzulassen.
2. Reicht das Kriterium Z 1 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, so sind an erster Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Pflichtfaches ist, und an zweiter Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Wahlfaches ist, bevorzugt zuzulassen.
3. Reichen die Kriterien Z 1 und Z 2 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, so werden die vorhandenen Plätze verlost.
§ 6 Vertiefung
Im Rahmen des Bachelorstudiums Islamisch-Theologische Studien ist verpflichtend eine Vertiefung im Ausmaß von 60 ECTS-AP einschließlich der Bachelorarbeit (1 + 9 ECTS-AP) zu absolvieren.
Angeboten werden folgende Vertiefungen:
- Islamische Theologie: Durch die Absolvierung der Wahlmodule 1–7 wird die Vertiefung „Islamische Theologie“ erworben.
- Islamische Religionspädagogik: Durch die Absolvierung der Wahlmodule 8–14 wird die Vertiefung „Islamische Religionspädagogik“ erworben.
§ 7 Pflicht- und Wahlmodule
1. Es sind folgende Pflichtmodule im Ausmaß von 130 ECTS-AP zu absolvieren:
1. |
Pflichtmodul: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
PS Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Formale Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten; der Prozess der Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten; Umgang mit wissenschaftlicher Literatur und Bibliotheken; Literaturrecherche; richtiges Zitieren; Vorstellung einschlägiger Lexika, theologischer und philosophischer Standardwerke und Fachzeitschriften sowie Quellenwerke |
1 |
2 |
b. |
SE Theorien, Methoden und Quellen der Islamischen Theologie Einführung in die Methoden der Forschung und Wissensvermittlung in der Islamischen Theologie unter besonderer Berücksichtigung klassischer und gegenwärtiger Quellen |
2 |
3 |
|
Summe |
3 |
5 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, wissenschaftliche Arbeiten nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis zu verfassen. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
2. |
Pflichtmodul: Islamische Theologie und Religionswissenschaft – Einführung |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Einführung in die Islamische Theologie Grundbegriffe, Grundkonzepte und Subdisziplinen der Islamischen Theologie und ihre Transformation in spezielle Kontexte |
2 |
3,5 |
b. |
VO Einführung in die Koranwissenschaften Offenbarungs- und Textwerdungsgeschichte des Korans und die verschiedenen Disziplinen der Koranwissenschaften |
2 |
3 |
c. |
VO Einführung in die Religionswissenschaft Einführung in die Religionswissenschaften, ihre Methoden und Ziele mit besonderem Bezug auf die Religion des Islams |
2 |
3 |
|
Summe |
6 |
9,5 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden können Grundbegriffe, Grundkonzepte und Subdisziplinen der Islamischen Theologie erläutern und kritisch diskutieren. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
3. |
Pflichtmodul: Islamische Religionspädagogik – Einführung |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Einführung in die Islamische Religionspädagogik Genese, Grundbegriffe und Konzepte der Islamischen Religionspädagogik mit Fokus auf ausgewählten Gelehrten aus Geschichte und Gegenwart |
1 |
2,5 |
b. |
VO Lehren und Lernen Unterscheidung und Klärung von Begriffen wie Bildung, Erziehung, Lehren, Lernen, Unterricht, Evaluierung; Kenntnis der jeweiligen Theorien und Konzeptionen; praxisorientierte Auseinandersetzung mit Grundfragen und -situationen des Lehrens und Lernens unter besonderer Berücksichtigung interreligiöser Kontexte |
2 |
3 |
|
Summe |
3 |
5,5 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, die Geschichte, Konzeptionen und Ziele islamischer Erziehung und Bildung differenziert und gegenwartsbezogen mündlich wie auch schriftlich darzustellen. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
4. |
Pflichtmodul: Islamische Jurisprudenz und Prophetenbiografie |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Prophetenbiografie (sīra) Lebensgeschichte des Propheten Muhammad; kontextrelevante Ereignisse und Persönlichkeiten |
2 |
4 |
b. |
SE Islamische Jurisprudenz (fiqh) I Wichtige Etappen der Entwicklung sowie Aufgabenbereiche des Islamischen Rechts; die Entstehung der verschiedenen Rechtsschulen |
2 |
4 |
|
Summe |
4 |
8 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, wichtige Ereignisse und Etappen im Leben des Gesandten Muhammad unter Einsatz eines kritischen Verständnisses von Quellen und Theorien darzustellen. |
||
|
Anmeldevoraussetzung/en: keine |
5. |
Pflichtmodul: Grundkenntnisse der Arabischen Sprache |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VU Arabisch 1 Grundlagen der klassischen arabischen Sprache (Schriftzeichen, Transkription, Grammatik und Syntax) |
2 |
2,5 |
b. |
VU Arabisch 2 Erweiterung der arabischen Sprachkenntnisse (Grammatik, Wortschatz, insbesondere islambezogenes Fachvokabular, Lesekompetenz) |
2 |
2,5 |
c. |
VU Koranrezitation Erlernen der Regeln und Techniken der Koranrezitation sowie Memorieren von Schlüsselversen und kurzen Suren |
2 |
2,5 |
|
Summe |
6 |
7,5 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, den erworbenen Basiswortschatz, insbesondere islambezogene Fachbegriffe, korrekt zu benutzen und zu transkribieren. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
6. |
Pflichtmodul: Islamische Quellen: Koran und Hadith |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Einführung in die Hadithwissenschaften Grundbegriffe, Grundkonzepte und Teilbereiche der Hadithwissenschaften sowie deren Entstehungsgeschichte und Quellen |
2 |
3 |
b. |
VO Genese und Exegese des Korans Genese und Exegese des Korans; Einführung in klassische koranexegetische Werke |
2 |
4 |
|
Summe |
4 |
7 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden können Grundbegriffe, Grundkonzepte und Hauptwerke der Hadithwissenschaften sowie deren Entstehungsgeschichte darlegen und kritisch diskutieren. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
7. |
Pflichtmodul: Islamische Philosophie, Anthropologie und Ethik |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Einführung in die islamische Philosophie Verhältnisbestimmung von religiösem Glauben und philosophischer Reflexion, fokussiert auf islamisch-philosophische Traditionen; Schlüsselfiguren der Geschichte islamischer Philosophie werden dargestellt. |
2 |
3,5 |
b. |
SE Islamische Anthropologie Anthropologische Ansätze in der islamischen Ideengeschichte; Reflexion unterschiedlicher Menschenbilder; Bezugnahmen auf den aktuellen Genderdiskurs |
2 |
4 |
c. |
VU Islamische Ethik (aḫlāq) Grundlagen der islamischen Ethik – theologische, philosophische und sufische Perspektiven; Begriffe, Theorien und Ansätze der islamischen Ethik mit Fokus auf der Verantwortung von Musliminnen und Muslimen in einer globalisierten Welt |
2 |
4 |
|
Summe |
6 |
11,5 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, die Entstehung, Entwicklung und Verbreitung der islamischen Philosophie sowie ihren Beitrag zur Geschichte der Philosophie und ihre Bedeutung für die Gegenwart reflektiert zu erläutern sowie zu diskutieren. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
8. |
Pflichtmodul: Geschichte, Kunst- und Kulturgeschichte des Islams |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Geschichte des Islams I Geschichte des Islams von der nachprophetischen Zeit bis zum Zerfall des Abbasidenreichs; herausragende Ereignisse und Persönlichkeiten sowie ihr Einfluss auf die Entwicklung der islamischen Gemeinschaft |
2 |
3 |
b. |
SE Islamische Kunst- und Kulturgeschichte Kenntnisse über islamische Kunst- und Kulturgeschichte sowie islamische Kunstformen wie Kalligrafie, Malerei und Architektur |
2 |
3 |
|
Summe |
4 |
6 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, die verschiedenen Epochen der islamischen Geschichte bis zum Zerfall des Abbasidenreiches zu erläutern. Sie können die sozioökonomischen und politischen Einflüsse auf die Entwicklung der islamischen Gemeinschaft argumentativ darlegen. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
9. |
Pflichtmodul: Islam und religiöse Diversität |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Islamische Glaubensschulen und -strömungen Entstehung und inhaltliche Entwicklung der unterschiedlichen sunnitischen, schiitischen und anderen Schulen bzw. Strömungen sowie deren Bedeutung für das Alltagsleben der Musliminnen und Muslime |
2 |
3 |
b. |
SE Grundlagen religiöser Pluralität im Islam Grundlagen und islamisch-theologische Begründung religiöser Pluralität |
2 |
3 |
|
Summe |
4 |
6 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden können die Entstehung und inhaltliche Entwicklung der verschiedenen Schulen und Strömungen im Islam erläutern und gegenwartsbezogen interpretieren. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
10. |
Pflichtmodul: Koran und Hadith lesen und verstehen |
SSt |
ECTS-AP |
|
a. |
VO Klassische Hadithhermeneutik Besprechung ausgewählter Hadithe mit besonderem Fokus auf klassischen Hadithauslegungen und -werken |
2 |
3 |
|
b. |
SE Klassische Koranexegese (tafsīr) Analyse und Diskussion ausgewählter Koranverse und Suren anhand verschiedener klassischer Korankommentare |
2 |
3 |
|
c. |
VU Koranrezitation mit taǧwīd Erlernen von Taǧwīd-Regeln für die korrekte Koranrezitation; Memorieren und Rezitieren von Schlüsselversen und kurzen Suren |
2 |
3 |
|
|
Summe |
6 |
9 |
|
|
Lernergebnisse: Die Studierenden kennen im Überblick die wichtigsten klassischen Hadithauslegungswerke sowie ihre Interpretationsmethoden und sind in der Lage, Hadithe in diversen Handlungsfeldern zu interpretieren und zu erläutern. |
|||
|
Anmeldevoraussetzung/en: keine |
|||
11. |
Pflichtmodul: Islamische Jurisprudenz und ihre Methoden |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
SE Methoden der Islamischen Jurisprudenz (uṣūl al-fiqh) Methodik und Quellen des Islamischen Rechts; verschiedene Zugänge diverser Rechtsschulen |
2 |
3 |
b. |
SE Islamische Jurisprudenz (fiqh) II Bearbeitung spezieller Rechtsbereiche, wie z. B. ‘ibādāt (Gottesdienste) und mu‘āmalāt (zwischenmenschliche Beziehungen), die im gegenwärtigen Kontext relevant sind |
2 |
4 |
|
Summe |
4 |
7 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, unter Verwendung angemessener und relevanter Inhalte die Methodik der Islamischen Jurisprudenz zu erläutern und anzuwenden. |
||
|
Anmeldevoraussetzung/en: keine |
12. |
Pflichtmodul: Islamische Mystik und Diskursiv-Rationale Theologie |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Einführung in die Islamische Mystik (taṣawwuf) Historische Entwicklung, Grundbegriffe und -konzepte des Sufismus; mystische Strömungen |
2 |
3 |
b. |
VO Diskursiv-Rationale Theologie (kalām) Darstellung der diskursiv-rationalen Theologie (kalām), ihrer Methodik, Geschichte und Gegenwartsbedeutung sowie ihrer verschiedenen Strömungen |
2 |
3 |
c. |
SE Glaubensgrundlagen des Islams (ʿaqīda) Glaubensgrundlagen und Glaubenslehren im Islam; Gottes- und Glaubensvorstellungen in Geschichte und Gegenwart |
2 |
4 |
|
Summe |
6 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden erwerben differenzierte Kenntnisse zur Entstehung und Entwicklung der islamischen Mystik und können deren Konzepte und Grundbegriffe erklären. |
||
|
Anmeldevoraussetzung/en: keine |
13. |
Pflichtmodul: Grundlagen Islamischer Seelsorge |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Islamische Seelsorge Darstellung verschiedener islamischer Seelsorgekonzepte mit Bezug zur Lebensrealität der Musliminnen und Muslime in Europa |
2 |
3 |
b. |
SE Basiskompetenzen: Konflikte und Krisen Konflikte und Krisen: Formen, Ursachen und Umgang mit besonderem Fokus auf den Bildungsbereich |
1 |
3 |
|
Summe |
3 |
6 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, verschiedene islamische Seelsorgekonzepte darzustellen und diese innovativ mit der Lebensrealität der Musliminnen und Muslime in Europa in Beziehung zu setzen. |
||
|
Anmeldevoraussetzung/en: keine |
14. |
Pflichtmodul: Bildungsarbeit und Forschung |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
SE Islamische außerschulische Bildungsarbeit Einführung in außerschulische Bildungsorte, Institutionen und Organisationen sowie kritische Auseinandersetzung mit den verschiedenen Bildungsangeboten |
2 |
3 |
b. |
SE Empirische Forschung Grundbegriffe der empirischen Forschung; Formulierung angemessener Forschungsfragen; Erhebungs- und Auswertungsmethoden; Gestaltung des Forschungsberichts |
2 |
3 |
|
Summe |
4 |
6 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, ausgewählte Aspekte der außerschulischen Bildungslandschaft darzustellen und sich mit deren Bildungsangeboten und -konzepten unter Anwendung theoretisch-wissenschaftlicher Kriterien kritisch auseinanderzusetzen. |
||
|
Anmeldevoraussetzung/en: keine |
15. |
Pflichtmodul: Christentum und Kooperative Religionsdidaktik |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Einführung in das Christentum Einführung in die Geschichte und Glaubensgrundlagen des Christentums |
1 |
2,5 |
b. |
SE Kooperative Religionsdidaktik Grundlagen und Kriterien für religionsdidaktisches Handeln; prozessorientierte Bearbeitung theologischer Fragestellungen in Kooperation islamischer Fachwissenschaft und islamischer Religionsdidaktik |
2 |
3,5 |
|
Summe |
3 |
6 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden können die wesentlichen Grundzüge christlicher Lehre und Praxis erläutern und mit der eigenen Religion bzw. Weltanschauung vergleichen. |
||
|
Anmeldevoraussetzung/en: keine |
16. |
Pflichtmodul: Bachelorarbeit |
SSt |
ECTS-AP |
|
SE Seminar mit Bachelorarbeit Verfassen der Bachelorarbeit zu einem Thema aus der gewählten Vertiefung; methodische Reflexion; Präsentation und Diskussion von Zwischenergebnissen |
1 |
1 + 9 |
|
Summe |
1 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, sich entsprechend der Standards guten wissenschaftlichen Arbeitens methodisch-theoriegeleitet und inhaltlich mit dem Thema der Bachelorarbeit auseinanderzusetzen und das Ergebnis nachvollziehbar und auf argumentativer Basis schriftlich auszuarbeiten. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 14 |
17. |
Pflichtmodul: Interdisziplinäre Kompetenzen |
SSt |
ECTS-AP |
|
Nach Maßgabe freier Plätze sind Lehrveranstaltungen aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Bachelor- und Diplomstudien in den Bereichen der Erziehungswissenschaften, Bildungswissenschaften, Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Sprachwissenschaften, Geschichtswissenschaften, Philosophie bzw. Theologie zu wählen. |
- |
10 |
|
Summe |
- |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über die Kompetenz, sich über die Grenzen der eigenen Disziplin hinaus konstruktiv, verantwortungsvoll und mit der notwendigen Sensibilität für Genderaspekte in einen wissenschaftlichen Diskurs einzubringen. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen. |
2. Es sind Wahlmodule im Umfang von 50 ECTS-AP aus einer der Vertiefungen Islamische Theologie oder Islamische Religionspädagogik zu absolvieren.
- Durch Absolvierung der Wahlmodule 1 bis 7 wird die Vertiefung Islamische Theologie erworben.
- Durch Absolvierung der Wahlmodule 8 bis 14 wird die Vertiefung Islamische Religionspädagogik erworben.
1. |
Wahlmodul: Arabisch |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VU Arabisch für Islamische Theologie I Vertiefung der Sprachkompetenz und Erweiterung des Vokabulars mit besonderem Fokus auf islamisch-theologischen Fachtexten |
2 |
2,5 |
b. |
VU Arabisch für Islamische Theologie II Lesen, verstehen und bearbeiten islamisch-theologischer Quellen |
2 |
2,5 |
|
Summe |
4 |
5 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über vertiefte Grammatikkenntnisse der arabischen Sprache und sind in der Lage, arabische islamisch-theologische Texte zu lesen, zu verstehen und zu bearbeiten. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
2. |
Wahlmodul: Islamische Theologie in der Gegenwartsgesellschaft |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Koranforschung in der Gegenwart Zeitgenössische Ansätze der Koranforschung und Koranhermeneutik |
2 |
3 |
b. |
SE Zeitgenössische Diskurse in der Islamischen Theologie – Einführung Einblick in aktuelle Diskurse in und über die Islamische Theologie in Europa und der islamischen Welt; aktuelle Reformansätze von muslimischen Intellektuellen unter besonderer Berücksichtigung von Genderfragen |
2 |
4 |
|
Summe |
4 |
7 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden können zeitgenössische Ansätze der Koranforschung und Koranhermeneutik anhand relevanter Quellen und Inhalte darstellen. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
3. |
Wahlmodul: Geschichte des Islams und Reformtheologie in der islamischen Welt |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Geschichte des Islams II Geschichte des Islams ab dem Zerfall des Abbasidenreiches (13. Jh.) bis zu den Reformbewegungen im 19./20. Jahrhundert; herausragende geschichtliche Ereignisse und Persönlichkeiten sowie ihr Einfluss auf die Entwicklung der islamischen Welt |
2 |
3 |
b |
SE Reformtheologische Ansätze in der islamischen Welt im 19. und 20. Jahrhundert Islamische Reformbewegungen in Indien, Ägypten und im Osmanischen Reich im 19. und 20. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung des Einflusses der „westlichen“ Zivilisation und Wissenschaften |
2 |
3 |
|
Summe |
4 |
6 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, die verschiedenen Epochen der islamischen Geschichte vom Zerfall des Abbasidenreiches bis zu den Reformbewegungen im 19. und 20. Jahrhundert in ihren Grundzügen zu erläutern. |
||
|
Anmeldevoraussetzung/en: keine |
4. |
Wahlmodul: Islamische Seelsorge, Medizin- und Bioethik und Projektentwicklung |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
SE Grundfragen der Islamischen Medizin- und Bioethik Analyse der Beziehung des Islamischen Rechts zur Medizin- und Bioethik; Auseinandersetzung mit den islamisch-theologischen Disziplinen, um bioethische Grundfragen zu diskutieren; Thematisierung des islamischen Menschenbildes im Kontext aktueller bioethischer Fragestellungen |
2 |
4 |
b. |
VU Islamische Krankenhaus-, Gefängnis- und Militärseelsorge Einblick in die Ausbildungskonzepte und Handlungsfelder der islamischen Seelsorge im europäischen Kontext – z. B. Krankenhausseelsorge, Gefängnisseelsorge und Militärseelsorge |
2 |
3 |
c. |
SE Projektentwicklung (Islamische Theologie) Umsetzung der thematisch-inhaltlichen Grundlagen und Kriterien für theologisch begründetes Handeln in einem konkreten Feld von Seelsorge, Medizin- und Bioethik, Beratung, Erwachsenenbildung; Entwicklung eines eigenständigen Projektes |
2 |
3 |
|
Summe |
6 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, spezielle und aktuelle medizin- und bioethische Fragestellungen auf Basis verschiedener islamisch-theologischer Zugänge zu diskutieren und Lösungsansätze zu entwickeln. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
5. |
Wahlmodul: Bildungsarbeit in der Gemeinde |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VU Einführung in die Islamische Gemeindearbeit Einführung in das Berufsfeld islamische Gemeindearbeit und deren Aufgaben und Ziele; Kontextualisierung und Diskussion islamisch-theologischer Inhalte angesichts der Lebenswirklichkeit der Gemeindemitglieder |
2 |
3 |
b. |
PR: Bildung in Moschee und Gemeinde Professionell begleitete und theologisch reflektierte Praxiserfahrung durch Beobachtung, Planung, Durchführung und Reflexion von Bildungsprojekten in Moschee und Gemeinde |
2 |
4 |
|
Summe |
4 |
7 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse und Praxiserfahrung im Berufsfeld islamische Gemeindearbeit. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 3, 13 und 14 |
6. |
Wahlmodul: Koranarabisch |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VU Koranarabisch I – Textlektüre Lektüre ausgewählter koranischer Texte, die sprachliche Besonderheiten enthalten und in der Geschichte der Islamischen Theologie wirkmächtig waren |
2 |
3 |
b. |
SE Koranarabisch II – Hermeneutik Vertieftes Lesen, Verstehen und Deuten klassischer und moderner Korankommentare; besondere Berücksichtigung von Sprache und Stil sowie Ästhetik und Komposition des Korans |
2 |
4 |
|
Summe |
4 |
7 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse der (koran)arabischen Sprache. Sie sind in der Lage, klassische und moderne Korankommentare im Original zu lesen und zu interpretieren sowie für die Islamische Theologie fruchtbar zu machen. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
7. |
Wahlmodul: Ideengeschichte im Islam |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
SE Zeitgenössische Strömungen in der islamischen Philosophie Darstellung ausgewählter aktueller Entwicklungen und Strömungen der islamischen Philosophie im Kontext der islamischen Ideengeschichte; Vorstellung wichtiger Themen und Persönlichkeiten; ideengeschichtlicher Vergleich zwischen der zeitgenössischen islamischen Philosophie und anderen philosophischen Strömungen |
2 |
4 |
b. |
SE Islamische Mystik – Ideengeschichte und Institutionalisierung Wirkmächtige Ideen und Persönlichkeiten der islamischen Mystik; islamische Mystik im Kontext der islamischen Ideengeschichte; Darstellung der Beziehung zwischen den mystischen Ideen und der Entstehung und Entwicklung von mystischen Bruderschaften, Orden, Zünften und anderen Institutionen in der islamischen Welt |
2 |
4 |
|
Summe |
4 |
8 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, den Einfluss neuer Theorien und Denksysteme zeitgenössischer Strömungen der islamischen Philosophie auf andere Disziplinen der islamischen Theologie darzustellen und kritisch zu diskutieren. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
8. |
Wahlmodul: Religionsdidaktik |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Religionsdidaktik Grundlagen Grundverständnis religiöser Bildung in einschlägigen Dokumenten der Religionsgemeinschaften zu Religionsunterricht und Erwachsenenbildung; wesentliche religionsdidaktische Ansätze in der jüngeren Religionsdidaktik; Einführung in Modelle der Planung, Durchführung und Reflexion religiöser Lehr-/Lernprozesse aus der eigenen und aus interreligiöser Perspektive |
2 |
3 |
b. |
SE Religionsdidaktik Grundlagen Vertiefte theoretische Durchdringung ausgewählter Modelle der Religionsdidaktik und praktische Einübung in die Planung, Durchführung und Reflexion von Lehr-/Lernprozessen unter besonderer Berücksichtigung der interreligiösen Perspektive |
2 |
3 |
|
Summe |
4 |
6 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden können Konzepte, Kriterien und Begründungen religiösen Lehrens und Lernens in Schule und Gemeinde unterscheiden und selbstständig weiterentwickeln. |
||
|
Anmeldevoraussetzung/en: keine |
9. |
Wahlmodul: Entwicklungspsychologie und Primarstufenpädagogik |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters Gegenstand und Aufgaben der Entwicklungspsychologie; Geschichte der Entwicklungspsychologie; wichtige aktuelle Sozialisations- und Entwicklungstheorien |
2 |
3 |
b. |
VO Primarstufenpädagogik Grundlagenwissen im pädagogisch-bildungswissenschaftlichen Bereich der Primarstufe |
2 |
3 |
|
Summe |
4 |
6 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden können Gegenstand und Aufgaben der Entwicklungspsychologie und aktueller Sozialisations- und Entwicklungstheorien kompetent beschreiben und die wichtigsten Begriffe und Paradigmen der Entwicklungs- und Sozialisationsforschung kritisch diskutieren. |
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|
Anmeldevoraussetzung/en: keine |
10. |
Wahlmodul: Fachdidaktik und Praktikum der Primarstufe |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
SE Fachdidaktik Primarstufe Einführung in die Rahmenbedingungen und die fachdidaktischen Grundkompetenzen für den islamischen Religionsunterricht der Primarstufe; Erstellen von Jahresplänen und Planung konkreter Unterrichtseinheiten; zeitgemäße und altersadäquate Lehr- und Lernwege |
2 |
3 |
b. |
PR Basispraktikum schulische Lehr- und Lernsettings Erste begleitete schulische Unterrichtserfahrungen im Team und als einzelne Lehrperson |
2 |
2 |
c. |
PR Fachpraktikum Primarstufe Theoriegeleitete Beobachtung, Planung, Gestaltung und Reflexion von Unterrichtseinheiten im Kontext von Lehr- und Lernsettings für 6- bis 10-Jährige |
2 |
3 |
|
Summe |
6 |
8 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, Lehr- und Lernprozesse in der Primarstufe fachdidaktisch zu gestalten und Praxiserfahrungen selbstständig kritisch zu reflektieren. |
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Anmeldevoraussetzung/en: positive Absolvierung des Wahlmoduls 8 |
11. |
Wahlmodul: Spezielle Fachdidaktik |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
SE Spezielle Fachdidaktik: Korandidaktik Koranische Inhalte im Spannungsfeld von Fach- und Lebensrelevanz analysieren und für den islamischen Religionsunterricht didaktisch bearbeiten; Darstellung gegenwärtiger Korandidaktik-Konzepte |
2 |
3,5 |
b. |
SE Spezielle Fachdidaktik: Hadithdidaktik Hadithe im Spannungsfeld von Fach- und Lebensrelevanz analysieren und für den islamischen Religionsunterricht didaktisch bearbeiten; Darstellung gegenwärtiger Hadithdidaktik-Konzepte |
2 |
4 |
|
Summe |
4 |
7,5 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden kennen verschiedene koran- und hadithdidaktische Konzepte und erwerben Kompetenzen in der Themenentwicklung aus didaktischer und fachlicher Perspektive. |
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Anmeldevoraussetzung/en: keine |
12. |
Wahlmodul: Spirituelle und ästhetische Bildung |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
SE Bildungsansätze in der islamischen Mystik Religionspädagogische Ansätze in der islamischen Mystik sowie der Bildungsgehalt mystischer Konzepte |
2 |
4 |
b. |
VU Ästhetisches Lernen und spirituelle Musik Bedeutsame islamische Gestaltungsformen für die ästhetisch-kreative Gestaltung von islamischem Religionsunterricht |
2 |
4 |
|
Summe |
4 |
8 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, spirituelle Bildungsansätze aus der islamischen Mystik für den islamischen Religionsunterricht fruchtbar zu machen. |
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Anmeldevoraussetzung/en: keine |
13. |
Wahlmodul: Interreligiöses Lernen und Projektentwicklung |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
SE Interreligiöses Lernen aus islamischer Perspektive Grundlagen des interreligiösen Lernens und des interreligiösen Dialogs aus islamisch-theologischer, religionspädagogischer und geschlechtersensibler Perspektive |
2 |
3,5 |
b. |
SE Projektentwicklung (Islamische Religionspädagogik) Umsetzung der thematisch-inhaltlichen Grundlagen und Kriterien für theologisch und religionspädagogisch begründetes Handeln in einem konkreten Feld von Schule, Beratung, Erwachsenenbildung; Entwicklung eines eigenständigen Projektes |
2 |
3 |
|
Summe |
4 |
6,5 |
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Lernergebnisse: Die Studierenden kennen verschiedene Ansätze des interreligiösen Lernens und Dialogs in pluralen Gesellschaften und können diese geschlechtersensibel und differenziert in schulische und außerschulische Bildungsorte transferieren. |
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Anmeldevoraussetzung/en: keine |
14. |
Wahlmodul: Fachdidaktik und Fachpraktikum der Sekundarstufe I |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
SE Fachdidaktik Sekundarstufe I Einführung in die Rahmenbedingungen und die fachdidaktischen Grundkompetenzen für den islamischen Religionsunterricht der Sekundarstufe I (Altersbereich 10–15); relevante Fachlehrpläne und Religionsbücher; Erstellen von Jahresplänen und Planungen kompetenzorientierter Unterrichtseinheiten; Konzeption geschlechtssensibler und altersadäquater Lehr- und Lernwege; Leistungsbeurteilung im Religionsunterricht |
2 |
4 |
b. |
PR Fachpraktikum Sekundarstufe I Theoriegeleitete Beobachtung, Planung, Gestaltung und Reflexion von Unterrichtseinheiten im Kontext von Lehr- und Lernsettings für 10- bis 15-Jährige |
2 |
4 |
|
Summe |
4 |
8 |
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Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene fachdidaktische Kenntnisse und Fertigkeiten für den islamischen Religionsunterricht der Sekundarstufe I, die dazu dienen, das Lernen und Arbeiten der Schülerinnen und Schüler differenziert zu begleiten. |
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Anmeldevoraussetzung/en: positive Absolvierung des Wahlmoduls 10 |
§ 8 Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
1. VO Einführung in die Islamische Religionspädagogik (PM 3 lit. a / 1 SSt / 2,5 ECTS-AP),
2. VO Einführung in die Koranwissenschaften (PM 2 lit. b / 2 SSt / 3 ECTS-AP),
3. VO Prophetenbiografie (sīra) (PM 4 lit. a / 2 SSt / 4 ECTS-AP).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 20,5 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
§ 9 Bachelorarbeit
(1) Im Bachelorstudium Islamisch-Theologische Studien ist eine Bachelorarbeit im Umfang von 9 ECTS-AP aus dem Bereich der gewählten Vertiefung zu verfassen.
(2) Die Bachelorarbeit dient dem Nachweis, fachwissenschaftliche Methoden auf ein begrenztes Thema anwenden zu können.
(3) Die Bachelorarbeit muss in elektronischer Form oder in der von der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter festgelegten Form eingereicht werden.
§ 10 Prüfungsordnung
(1) Jedes Modul wird durch die positive Beurteilung der einzelnen Lehrveranstaltungen in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abgeschlossen. Lehrveranstaltungsprüfungen dienen dem Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch eine einzelne Lehrveranstaltung vermittelt wurden, wobei
1. bei nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen die Beurteilung aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung erfolgt;
2. bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen die Beurteilung aufgrund von mindestens zwei schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt.
(2) Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen haben vor Beginn des Semesters die Studierenden in geeigneter Weise über die Ziele, die Inhalte und die Methoden ihrer Lehrveranstaltungen sowie über die Inhalte, die Methoden, die Beurteilungskriterien und -maßstäbe der Prüfungen zu informieren.
(3) Für Lehrveranstaltungen, die aus anderen Curricula gewählt werden, gilt die Prüfungsordnung jenes Curriculums, aus dem sie übernommen sind.
§ 11 Akademischer Grad
Den Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Islamisch-Theologische Studien ist der akademische Grad „Bachelor of Arts“, abgekürzt „BA“, zu verleihen.
§ 12 Inkrafttreten
Dieses Curriculum tritt mit 1.10.2023 in Kraft.
§ 13 Übergangsbestimmungen
(1) Dieses Curriculum gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2023/2024 das Studium beginnen.
(2) Ordentliche Studierende, die das Bachelorstudium Islamische Religionspädagogik, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 28. Mai 2018, 47. Stück, Nr. 409, an der Universität Innsbruck vor dem 1. Oktober 2023 begonnen haben, sind ab dem Zeitpunkt berechtigt, dieses Studium innerhalb von längstens acht Semestern abzuschließen.
(3) Wird das Bachelorstudium Islamische Religionspädagogik gem. Abs. 2 nicht fristgerecht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum für das Bachelorstudium Islamisch-Theologische Studien unterstellt.
(4) Die Studierenden aus dem Bachelorstudium Islamische Religionspädagogik sind jederzeit berechtigt, sich freiwillig dem Curriculum für das Bachelorstudium Islamisch-Theologische Studien zu unterstellen.
Für die Curriculum-Kommission:
Univ.-Prof. Dr. Thomas Dirk Hoffmann
Für den Senat:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer