Mitteilungsblatt (42. Stück)

Studienjahr 2022/2023

Ausgegeben am 31. Mai 2023

42. Stück

Inhalt

 

534. Curriculum für das Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften (International Business & Economics)an der Fakultät für Betriebswirtschaft und der Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik der Universität Innsbruck

Anlage zum Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 31.05.2023, 42. Stück, Nr. 534

 

Beschluss der Curriculum-Kommissionen an der Fakultät für Betriebswirtschaft vom 15.3.2023 und der Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik vom 16.3.2023, genehmigt mit Beschluss des Senats vom 04.05.2023

 

Aufgrund des § 25 Abs.1 Z 10a des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, idgF, und des § 40 des Satzungsteiles „Studienrechtliche Bestimmungen“, verlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 10. Februar 2022, 17. Stück, Nr. 277, idgF, wird verordnet:

 

 

Curriculum für das

Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften

(International Business & Economics)

an der Fakultät für Betriebswirtschaft und der Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik der Universität Innsbruck

 

 

Inhaltsverzeichnis

§ 1       Zuordnung des Studiums

§ 2       Qualifikationsprofil

§ 3       Umfang und Dauer

§ 4       Sprache

§ 5       Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern

§ 6       Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit    Teilnahmebeschränkung

§ 7       Pflicht- und Wahlmodule

§ 8       Studieneingangs- und Orientierungsphase

§ 9       Ausländischer Studienanteil

§ 10     Bachelorarbeit

§ 11     Prüfungsordnung

§ 12     Akademischer Grad

§ 13     Inkrafttreten

§ 14     Übergangsbestimmungen

§ 1 Zuordnung

Das Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften ist gemäß § 54 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 – UG der Gruppe der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studien zugeordnet.

§ 2 Qualifikationsprofil

(1) Das Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften dient der wissenschaftlichen Berufsvorbildung in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, insbesondere für jene mit internationalem Bezug, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern. Als wissenschaftliches Studium besteht sein Kern in der Vermittlung von Theorien, Methoden und Instrumenten der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und insbesondere der internationalen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre. Dabei finden auch die Erkenntnisse der Geschlechterforschung Berücksichtigung.

(2) Das Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften fördert in den Modulen über die fachlichen Kompetenzen hinaus auch außerfachliche soziale, interkulturelle und fremdsprachliche Kompetenzen.

(3) Das Ausbildungsziel des Bachelorstudiums ist die wissenschaftlich fundierte, theorie- und methodengestützte Problemlösungskompetenz der Absolventinnen und Absolventen. Diese Problemlösungskompetenz soll sie befähigen, in ihren jeweiligen beruflichen Einsatzfeldern einschlägige Problemstellungen, insbesondere jene mit internationalem Bezug, wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert zu bearbeiten. Als akademisch ausgebildete Expertinnen bzw. Experten auf dem Gebiet der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und insbesondere der internationalen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre verfügen sie über eine breite Qualifikation, die ihren Einsatz in unterschiedlichen beruflichen Feldern ermöglicht.

(4) Das Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften bereitet in besonderer Weise auf planende, analysierende und beratende Tätigkeiten mit internationalem Bezug in insbesondere international tätigen Unternehmen verschiedener Größe und Branchen einschließlich freiberuflicher Tätigkeiten und auf Tätigkeiten mit internationalem Bezug in öffentlichen Verwaltungen, Interessenvertretungen, Non-Profit-Organisationen und supranationalen Institutionen vor.

(5) Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Internationale Wirtschaftswissenschaften sollen in der Lage sein,

– auf der Basis fundierter Kenntnisse der Methoden und Instrumente der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und insbesondere der internationalen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre in den unter Abs. 4 genannten Unternehmen, Organisationen und Institutionen professionell zu handeln und eigenständig Probleme zu erkennen und zu lösen;

– Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Personen und Gruppen zu übernehmen;

– bei der Lösung praktischer Probleme, vor allem jener mit internationalem Bezug, systematisch empirische Daten heranzuziehen sowie diese adäquat zu interpretieren und zu nutzen;

– die sozialen, ethischen und interkulturellen Implikationen ihres beruflichen Handelns zu reflektieren sowie

– aufgrund ihrer fachlichen und methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten neue wissenschaftliche Erkenntnisse der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und insbesondere der internationalen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre angemessen zu verstehen und ein weiterführendes Masterstudium aufzunehmen.

§ 3 Umfang und Dauer

(1) Das Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften umfasst 180 ECTS-Anrechnungspunkte (im Folgenden: ECTS-AP); das entspricht einer Studiendauer von sechs Semestern.

(2) Das Studium wird in Form von Modulen durchgeführt.

§ 4 Sprache

Die Lehrveranstaltungen und die damit verbundenen Prüfungen folgender Module werden in englischer Sprache angeboten:

1. Pflichtmodul 2: Einführung in die globale Wirtschaft

2. Pflichtmodul 3: Internes Rechnungswesen

3. Pflichtmodul 13: Internationales Management I

4. Pflichtmodul 14: Internationales Management II

5. Pflichtmodul 16: Internationale Wirtschaftsbeziehungen: reale     Außenwirtschaftstheorie

6. Pflichtmodul 17: Internationale Wirtschaftsbeziehungen: monetäre Außenwirtschaftstheorie und internationale Institutionen

7. Pflichtmodul 19: Seminar mit Bachelorarbeit

§ 5 Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern

(1) Nicht-Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:

Vorlesungen (VO) sind vorwiegend im Vortragsstil gehaltene Lehrveranstaltungen. Sie vermitteln Inhalte, Methoden und Lehrmeinungen eines Fachs. Keine Teilungsziffer.

(2) Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:

1. Arbeitsgemeinschaften (AG) dienen zur gemeinsamen Auseinandersetzung mit Theorien, Methoden und Techniken eines Fachgebiets in Form der Zusammenarbeit in Gruppen. Teilungsziffer: 25.

2. Proseminare (PS) führen interaktiv in ein Fachgebiet ein und vermitteln Kenntnisse und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens. Teilungsziffer: 40.

3. Seminare (SE) dienen zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Inhalten, Methoden und Techniken eines oder mehrerer Fachgebiete samt Präsentation und Diskussion von Beiträgen der Studierenden. Teilungsziffer: 30.

4. Übungen (UE) dienen zur praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets sowie der Einübung von spezifischen Kompetenzen. Teilungsziffer: 25.

5. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) dienen zur praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets, die sich in Zusammenhang mit dem Vorlesungsteil stellen. Teilungsziffer: 160.

§ 6 Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung

Bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Zahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer erfolgt die Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze nach dem folgenden Verfahren:

1. Jeder bzw. jedem Studierenden dieses Studiums wird zu Beginn der Anmeldefrist zu den Lehrveranstaltungen des jeweiligen Semesters ein Punktekontingent von zweimal 1000 Punkten zugeteilt, das nach dem Ende der Anmeldefrist zu den Lehrveranstaltungen des jeweiligen Semesters verfällt.

2. Jede bzw. jeder Studierende setzt aus ihrem bzw. seinem ersten Punktekontingent von 1000 Punkten beliebig viele Punkte auf von ihr bzw. ihm gewünschte Lehrveranstaltungen und bringt damit ihre bzw. seine Präferenzen für die erste Vergaberunde für Lehrveranstaltungsplätze zum Ausdruck.

3. Jede bzw. jeder Studierende setzt aus ihrem bzw. seinem zweiten Punktekontingent von 1000 Punkten beliebig viele Punkte auf von ihr bzw. ihm gewünschte Lehrveranstaltungen und bringt damit ihre bzw. seine Präferenzen für die zweite Vergaberunde für Lehrveranstaltungsplätze zum Ausdruck.

4. Jeder bzw. jedem Studierenden werden nach der Höhe der auf die jeweiligen Lehrveranstaltungen gesetzten Punkte aus dem ersten Punktekontingent Lehrveranstaltungsplätze in Modulen bis höchstens 30 ECTS-AP, für die sie bzw. er die Anmeldungsvoraussetzungen für die Lehrveranstaltungen des Moduls erfüllt, zugewiesen.

5. Jeder bzw. jedem Studierenden werden nach der Höhe der auf die jeweiligen Lehrveranstaltungen gesetzten Punkte aus dem zweiten Punktekontingent Lehrveranstaltungsplätze in Modulen, für die sie bzw. er die Anmeldungsvoraussetzungen für die Lehrveranstaltungen des Moduls erfüllt und die im Zuge des Verfahrens gemäß Z 2 und 4 nicht vergeben wurden, zugewiesen.

6. Die Zahl der im Verfahren gemäß Z 1 bis 5 zugewiesenen Lehrveranstaltungsplätze darf in Summe die Zahl der Lehrveranstaltungsplätze, die zum Studium im Umfang von 30 ECTS-AP im jeweiligen Semester erforderlich sind, nicht überschreiten.

7. Unter denjenigen Studierenden, die in dem unter Z 1 bis 5 beschriebenen Verfahren weniger Lehrveranstaltungsplätze erhalten haben als zum Studium im Umfang von 30 ECTS-AP im jeweiligen Semester erforderlich sind, werden die im Verfahren gemäß Z 1 bis 5 nicht vergebenen Lehrveranstaltungsplätze verlost.

8. Jeder bzw. jedem Studierenden werden im Zuge des unter Z 1 bis 7 beschriebenen Verfahrens genau so viele Lehrveranstaltungsplätze zugewiesen, wie zum Studium im Umfang von 30 ECTS-AP im jeweiligen Semester erforderlich sind.

§ 7 Pflicht- und Wahlmodule

  1. Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 135 ECTS-AP zu absolvieren:

1.

Pflichtmodul: Einführung in die Wirtschaftswissenschaften

SSt

ECTS-AP

a.

VO Betriebswirtschaftliches Denken und Management

Überblick über zentrale Konzepte und Ideen der Betriebswirtschafts- und Managementlehre; grundlegende ökonomische Fragestellungen und deren Handhabung in Theorie und Praxis; Ausblick auf zentrale Inhalte des wirtschaftswissenschaftlichen Studiums

2

4

b.

VO Grundlagen der Volkswirtschaft

Einführender Überblick über die Volkswirtschaftslehre: ökonomische Grundtatbestände, Systematik des Faches (Mikroökonomie, Makroökonomie und Finanzwissenschaft); Mikroökonomische Grundlagen: Angebot und Nachfrage; Konsumverhalten, Produktion und Kosten, Gewinnmaximierung auf Wettbewerbsmärkten, Monopol

2

4

c.

PS Grundlagen der Volkswirtschaft

Interaktive Auseinandersetzung mit unterschiedlichen volkswirtschaftlichen Themen unter Anwendung der in der VO Grundlagen der Volkswirtschaft erlernten Instrumente und Interpretation sowie Evaluierung der erzielten Ergebnisse

1

2

 

Summe

5

10

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden verstehen die Elemente betriebs- und volkswirtschaftlichen Denkens. Sie können ökonomische Fragestellungen erkennen und deren Handhabung im Rahmen von betriebs- und/oder volkswirtschaftlicher Theorie und Praxis einordnen. Insbesondere kennen und verstehen Studierende die Systematik der Wirtschaftswissenschaften im Allgemeinen und der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre im Besonderen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

2.

Pflichtmodul: Einführung in die globale Wirtschaft

SSt

ECTS-AP

a.

VO Globale Wirtschaft

Einführung in die globalen Aspekte ökonomischer Aktivitäten; Handel von Gütern und Dienstleistungen und internationale Investitionen; globale Wertschöpfungsketten; Handelspolitik und die Rolle der WTO; multinationale Unternehmen; Internationalisierungsprozesse; Management von multinationalen Unternehmen; internationales Management und Politik

2

3

b.

PS Globale Wirtschaft

Interaktive Behandlung ausgewählter Themen der VO im Kontext der internationalen Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft

1

2

 

Summe

3

5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden haben einen Überblick über die globalen Aspekte ökonomischen Handelns und internationaler Wirtschaftspolitik. Sie besitzen Wissen im Bereich internationaler Wirtschaft und die Fähigkeit zur Analyse, Diskussion und Lösung von betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Problemstellungen mit internationalem Bezug. Sie können Internationalisierungsschritte planen, strategisch bewerten und soziale, ethische und interkulturelle Implikationen aufzeigen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

3.

Pflichtmodul: Internes Rechnungswesen

SSt

ECTS-AP

a.

VO Internationale Kostenrechnung und Kostenmanagement

Grundlagen, Funktionen und Grundprobleme der Kostenrechnung und des Kostenmanagements im internationalen Kontext; Betrachtung der Schnittstellen zu anderen funktionalen Bereichen des Managements und Integration der Sichtweise der Kostenrechnung und des Kostenmanagements in Entscheidungen an diesen Schnittstellen

2

3

b.

PS Internationale Kostenrechnung und Kostenmanagement

Analyse, Diskussion und Lösung von Problemstellungen zu internationaler Kostenrechnung und Kostenmanagement

1

2

 

Summe

3

5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden haben fundierte Kenntnisse von Kostenrechnungstechniken und können diese auf Beispiele anwenden, diskutieren und soziale, ethische und interkulturelle Implikationen aufzeigen. Sie können die Grundlagen, Funktionen und Grundprobleme der Kostenrechnung und des Kostenmanagements sowie ihre Schnittstellen auf andere funktionale Bereiche des Managements in Unternehmen und anderen Organisationen im internationalen Kontext übertragen, erläutern und analysieren. Sie haben Grundwissen über aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu internationalem Kostenmanagement und internationaler Kostenrechnung.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2

 

4.

Pflichtmodul: Externes Rechnungswesen

SSt

ECTS-AP

a.

VO Buchhaltung, Bilanzierung und Bilanzanalyse

Grundlagen der Buchhaltung und Bilanzierung insb. Einzelabschluss; Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB); Ansatz- und Bewertungsnormen; Informationsvorschriften; Grundlagen von Bilanzanalysen im internationalen Kontext

2

3

b.

PS Bilanzierung und Bilanzanalyse

Analyse, Diskussion und Lösung von Problemstellungen zur Bilanzierung und Bilanzanalyse

1

2

 

Summe

3

5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden haben fundiertes Wissen über wissenschaftliche Erkenntnisse zum externen Rechnungswesen. Sie können Funktionen sowie Adressatinnen und Adressaten des externen Rechnungswesens erläutern und abgrenzen; sie kennen die relevanten Bestimmungen des UGB und können diese auf unterschiedliche Unternehmenskontexte anwenden. Sie können Bilanz und GuV sowie deren Ergebnisse interpretieren, die Funktionsweise der Bilanzanalyse (im internationalen Kontext) erläutern, dieses Wissen übertragen, anwenden und kommunizieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2

 

5.

Pflichtmodul: Wirtschaftsinformatik und digitale Transformation

SSt

ECTS-AP

a.

VO Einführung in die Wirtschaftsinformatik

Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in Organisationen, Informationsfluss und Topologie von Netzwerken, Informationsstruktur und -sicherheit, Abbildung betrieblicher Sachverhalte in Modellen und Systemen, Analyse, Entwurf, Dokumentation und Implementierung von Informations- und Kommunikationssystemen, digitale Geschäftsmodelle, technologische Grundlagen und gesellschaftliche Auswirkungen der Digitalisierung

2

3,5

b.

PS Wirtschaftsinformatik

Praxisorientierte Anwendung der Theorien, Konzepte und Modelle

1

1,5

 

Summe

3

5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden haben fundierte Kenntnisse über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in Organisationen, den Informationsfluss in und die Topologie von Netzwerken sowie deren Informationsstruktur und -sicherheit. Sie wissen, wie betriebliche Sachverhalte in Modellen und Systemen abgebildet werden und können kritisch darüber reflektieren, wie Informations- und Kommunikationssysteme in Unternehmen implementiert, dokumentiert und analysiert werden können. Die Studierenden sind mit den betrieblichen und gesellschaftlichen Implikationen der Digitalisierung vertraut und können dieses Wissen darlegen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2

 

 

6.

Pflichtmodul: Einführung in die Makroökonomik

SSt

ECTS-AP

a.

VO Einführung in die Makroökonomik: Kreislauf, Konjunktur und Wachstum

Gütermärkte, Geld- und Finanzmärkte, Arbeitsmärkte, Inflation, Wachstum

2

2

b.

PS Einführung in die Makroökonomik: Zinsen, Wechselkurse und offene Volkswirtschaften

Interaktive Einführung in die Modelle der offenen Volkswirtschaften, Diskussion, Aufbereitung und Interpretationen der Annahmen und der Ergebnisse der Modelle

1

3

 

Summe

3

5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden können grundlegende makroökonomische Modelle anwenden und den geeigneten Einsatz für Fragestellungen in geschlossenen und offenen Volkswirtschaften beurteilen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2

 

7.

Pflichtmodul: Märkte und Marktversagen

SSt

ECTS-AP

a.

VO Märkte und Marktversagen

Grundlagen der Spieltheorie, perfekter Wettbewerb und Monopol, Preisdiskriminierung, unvollständiger Wettbewerb, Kartelle und Produktdifferenzierung, Forschung und Entwicklung, externe Effekte, öffentliche Güter

2

3

b.

PS Märkte und Marktversagen

Interaktive Behandlung ausgewählter Themen der VO mit praktischen Aufgabenstellungen

1

2

 

Summe

3

5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden können volkswirtschaftliche Problemstellungen zum strategischen Verhalten auf Märkten und zum Marktversagen analysieren und lösen. Sie können einfache spieltheoretische Konzepte anwenden. Sie können unterschiedliche volkswirtschaftliche Problemstellungen einordnen und sind fähig, aktuelle volkswirtschaftliche Entwicklungen zu diskutieren. 

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2

 

8.

Pflichtmodul: Mathematik

SSt

ECTS-AP

a.

VO Mathematik

Grundlagen der linearen Algebra, Analysis, Finanzmathematik und Wahrscheinlichkeitsrechnung

2

3

b.

PS Mathematik

Übungen zur Vertiefung der VO

2

4,5

 

Summe

4

7,5

 

Lernziele:

Erwerb von Überblickwissen im Bereich der Mathematik, Fähigkeit zur Analyse, Diskussion und Lösung von mathematischen Problemstellungen

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

9.

Pflichtmodul: Statistische Datenanalyse

SSt

ECTS-AP

a.

VO Statistische Datenanalyse

Deskriptive und induktive Statistik, Anwendung der statistischen Methoden zur Beantwortung einfacher wissenschaftlicher Fragestellungen

2

3

b.

PS Statistische Datenanalyse

Interaktive Vertiefung der Methoden der VO, Anwendung geeigneter Statistiksoftware

2

4,5

 

Summe

4

7,5

 

Lernziele:

Erwerb von Überblickwissen im Bereich der Statistik, Fähigkeit zur Analyse, Diskussion und Lösung von statistischen Problemstellungen, Kenntnisse geeigneter Statistiksoftware

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

10.

Pflichtmodul: Grundlagen des europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts

SSt

ECTS-AP

a.

VO Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht

Zusammenwirken von nationalem, europäischem und internationalem Wirtschaftsrecht; Überblick über das europäische Wirtschaftsrecht (insb. EU-Binnenmarktrecht); Überblick über zentrale Regelungen des internationalen Wirtschaftsrechts (insb. WTO-Recht)

2

3

b.

PS Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht

Interaktive Behandlung ausgewählter Themen der VO anhand praktischer Fälle

1

2

 

Summe

3

5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden kennen die wesentlichen Rechtsquellen des europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts. Sie verstehen deren Verhältnis untereinander und zum nationalen Wirtschaftsrecht. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse in ausgewählten Bereichen des europäischen Wirtschaftsrechts, insbesondere des EU-Binnenmarktrechts, und beherrschen wichtige Grundlagen des internationalen Wirtschaftsrechts, besonders der Kerninhalte des Rechts der WTO. Sie sind in der Lage, dieses Wissen auf betriebs- und volkswirtschaftliche Problemstellungen anzuwenden.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

11.

Pflichtmodul: Erste Wirtschaftsfremdsprache für IWW

SSt

ECTS-AP

 

UE Wirtschaftssprachliche Lehrveranstaltung für IWW

Training kommunikativer Kompetenzen und sprachlicher Fähigkeiten für das Wirtschaftsleben im internationalen Kontext anhand ausgewählter Themenbereiche aus dem Geschäftsleben; eine im Pflichtmodul 12 nicht gewählte Sprache: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Russisch

4

7,5

 

Summe

4

7,5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit zur schriftlichen und mündlichen Kommunikation in der Fremdsprache im Wirtschaftsleben. Sie sind in der Lage, wirtschaftliche Inhalte in der Fremdsprache aufzubereiten, zu präsentieren und mit unterschiedlichen Zielgruppen in dieser Fremdsprache zu kommunizieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

12.

Pflichtmodul: Zweite Wirtschaftsfremdsprache für IWW

SSt

ECTS-AP

 

UE Wirtschaftssprachliche Lehrveranstaltung für IWW

Training kommunikativer Kompetenzen und sprachlicher Fähigkeiten für das Wirtschaftsleben im internationalen Kontext anhand ausgewählter Themenbereiche aus dem Geschäftsleben; eine im Pflichtmodul 11 nicht gewählte Sprache: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Russisch

4

7,5

 

Summe

4

7,5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit zur schriftlichen und mündlichen Kommunikation in der Fremdsprache im Wirtschaftsleben. Sie sind in der Lage, wirtschaftliche Inhalte in der Fremdsprache aufzubereiten, zu präsentieren und mit unterschiedlichen Zielgruppen in dieser Fremdsprache zu kommunizieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

13.

Pflichtmodul: Internationales Management I

SSt

ECTS-AP

a.

VO Internationales Management I

Internationalisierungsprozesse aus theoretischer und empirischer Perspektive; Standortwahl bei ausländischen Direktinvestitionen; Geschäftsstrategie von multinationalen Unternehmen; Digitalisierung und Nachhaltigkeit in multinationalen Unternehmen; Grundlagen von funktionalen Perspektiven in multinationalen Unternehmen

2

3

b.

SE Internationales Management I

Vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit ausgewählten Themen der VO anhand von Fallstudien und Literaturstudium

2

4,5

 

Summe

4

7,5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden sind in der Lage, unterschiedliche Formen von internationaler Wirtschaftstätigkeit zu unterscheiden. Sie können theoriebasiert Empfehlungen abgeben, unter welchen Umständen welche Form von internationaler Geschäftstätigkeit für Unternehmen empfehlenswert ist. Die Studierenden verstehen generische Unternehmensstrategien und können entsprechende Internationalisierungsstrategien ableiten. Sie können Investitionsprojekte im Ausland qualitativ und quantitativ bewerten. Die Studierenden können grundlegende Zusammenhänge der funktionalen Komponenten des internationalen Managements erklären, auf praktische Fallbeispiele anwenden und soziale, ethische und interkulturelle Implikationen aufzeigen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2

 

14.

Pflichtmodul: Internationales Management II

SSt

ECTS-AP

a.

VO Internationales Management II

Vertiefung der funktionalen und institutionellen Elemente des internationalen Managements, wie z. B. Internationales Human Ressource Management, Internationales Finanzmanagement, Internationales Kostenmanagement, Internationales Marketing, Internationales Supply Chain Management, Internationalisierung von Familienunternehmen, Internationalisierung von gemeinnützigen Organisationen, Internationale Tourismuswirtschaft

2

3

b.

SE Internationales Management II

Vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit ausgewählten Themen der VO anhand von Fallstudien und Literaturstudium

2

4,5

 

Summe

4

7,5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden können tiefergehende Fragestellungen des internationalen Managements analysieren und theoriebasiert Lösungsvorschläge ableiten. Sie können spezialisierte wissenschaftliche Literatur in den jeweiligen funktionalen Fachbereichen präsentieren und diskutieren sowie komplexe Fallbeispiele lösen und kritisch beurteilen. Die Studierenden können Verbindungen zwischen den verschiedenen Funktionen herstellen, dieses Wissen auf unterschiedliche betriebswirtschaftliche Fragestellungen anwenden und erläutern.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung des Pflichtmoduls 13

 

15.

Pflichtmodul: Spezialisierung Internationale Betriebswirtschaft

SSt

ECTS-AP

a.

VO Spezialisierung Internationale Betriebswirtschaft

Vertiefung einer Speziellen Betriebswirtschaftslehre (SBWL) aus internationaler Perspektive

2

3

b.

SE Spezialisierung Internationale Betriebswirtschaft

Vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit ausgewählten Themen der VO

2

4,5

 

Summe

4

7,5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden haben Spezialwissen in einem betriebswirtschaftlichen Fach mit internationaler Perspektive. Sie verfügen über die Fertigkeit zur differenzierten Analyse, Diskussion und Lösung von fortgeschrittenen betriebswirtschaftlichen Problemstellungen. Die Studierenden sind in der Lage, soziale, ethische und interkulturelle Implikationen aufzuzeigen. Sie haben vertiefte Präsentations- und Kommunikationskompetenzen und können dieses Spezialwissen an unterschiedliche Zielgruppen weitergeben.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung des Pflichtmoduls 13

 

16.

Pflichtmodul: Internationale Wirtschaftsbeziehungen: reale Außenwirtschaftstheorie

SSt

ECTS-AP

a.

VU Internationale Wirtschaftsbeziehungen: reale Außenwirtschaftstheorie

Einführung in die Theorie der internationalen Arbeitsteilung und ihrer Wirkungen

2

3

b.

PS Internationale Wirtschaftsbeziehungen: reale Außenwirtschaftstheorie

Interaktive Vertiefung der VU anhand von Fallbeispielen

2

4,5

 

Summe

4

7,5

 

Lernziele:

Erwerb von Spezialwissen in internationalen Wirtschaftsbeziehungen, Diskussion und Lösung von fortgeschrittenen volkswirtschaftlichen Problemstellungen, Erwerb von Präsentations- und Kommunikationskompetenzen

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2

 

17.

Pflichtmodul: Internationale Wirtschaftsbeziehungen: monetäre Außenwirtschaftstheorie und internationale Institutionen

SSt

ECTS-AP

a.

VU Internationale Wirtschaftsbeziehungen: monetäre Außenwirtschaftstheorie und internationale Institutionen

Monetäre Außenwirtschaftstheorie und internationale Institutionen: Wechselkurse, Zinsen, optimale Währungsgebiete und internationale Institutionen

2

3

b.

PS Internationale Wirtschaftsbeziehungen: monetäre Außenwirtschaftstheorie und internationale Institutionen

Interaktive Vertiefung der VU anhand von Fallbeispielen

2

4,5

 

Summe

4

7,5

 

Lernziele:

Erwerb von Spezialwissen in internationalen Wirtschaftsbeziehungen, Diskussion und Lösung von fortgeschrittenen volkswirtschaftlichen Problemstellungen, Erwerb von Präsentations- und Kommunikationskompetenzen

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2

 

18.

Pflichtmodul: Spezialisierung Internationale Volkswirtschaft

SSt

ECTS-AP

a.

VO Spezialisierung Internationale Volkswirtschaft

Vertiefung einer Speziellen Volkswirtschaftslehre (SVWL) aus internationaler Perspektive

2

3

b.

SE Spezialisierung Internationale Volkswirtschaft

Vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit ausgewählten Themen der VO

2

4,5

 

Summe

4

7,5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden haben Spezialwissen in einem volkswirtschaftlichen Fach mit internationaler Perspektive. Sie haben die Fertigkeiten zur Analyse, Diskussion und Lösung von fortgeschrittenen volkswirtschaftlichen Problemstellungen. Die wissenschaftliche Literatur kann auf ihre Relevanz für ausgewählte Fragestellungen beurteilt und aufbereitet werden. Die Studierenden haben vertiefte Präsentations- und Kommunikationskompetenzen und können dieses Spezialwissen an unterschiedliche Zielgruppen weitergeben.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung des Pflichtmoduls 16 oder 17

 

19.

Pflichtmodul: Seminar mit Bachelorarbeit

SSt

ECTS-AP

 

SE Seminar mit Bachelorarbeit

Verfassen und Vorstellen der Bachelorarbeit im Rahmen eines Seminarvortrags

1

1+14

 

Summe

1

15

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden können eine schriftliche Arbeit zu einem Thema aus den Internationalen Wirtschaftswissenschaften, die den Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis entspricht, selbständig konzipieren, verfassen und vor Fachkolleginnen und Fachkollegen präsentieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 13, 16 und 17

(2) Aus den folgenden Wahlmodulen sind drei Wahlmodule im Umfang von 15 ECTS-AP zu absolvieren:

1.

Wahlmodul: Grundlagen des Managements:
Management von Leistungsprozessen

SSt

ECTS-AP

a.

VO Management von Leistungsprozessen

Einführung in die betrieblichen Leistungsprozesse (Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Logistik) für Sach- und Dienstleistungsunternehmen, Planung und Steuerung der Leistungsprozesse, Grundlagen der IT-Unterstützung

2

3

b.

PS Methoden zum Management von Leistungsprozessen

Übungen und Fallstudien zu Methoden zur Planung und Steuerung der Leistungsprozesse aus einer internationalen Perspektive

1

2

 

Summe

3

5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden haben ein fundiertes Verständnis für betriebliche Leistungsprozesse (Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Logistik) in Sach- und Dienstleistungsunternehmen. Sie verstehen die Planung und Steuerung dieser Leistungsprozesse und wissen, wie Planung und Steuerung durch IT unterstützt werden kann. Dabei wissen Studierende insbesondere, welche Herausforderungen für die Planung und Steuerung von betrieblichen Leistungsprozessen sich aus einer internationalen Perspektive ergeben und wie Unternehmen auf diese Herausforderungen reagieren können. Sie können dieses Wissen auf praktische Problemstellungen anwenden und kritisch beurteilen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2

 

2.

Wahlmodul: Grundlagen des Managements:
Organisation und Personal

SSt

ECTS-AP

a.

VO Organisation und Personalpolitik

Organisationstheorien, Organisatorische Strukturgestaltung, organisationaler Wandel, Handlungsfelder der Personalpolitik

2

3

b.

PS Organisation: Prozesse und Praktiken

Interaktive Behandlung ausgewählter Themen der VO aus einer internationalen Perspektive

1

2

 

Summe

3

5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden haben ein fundiertes Verständnis für Organisationstheorien und organisatorische Strukturgestaltung. Sie verstehen, wie Unternehmen organisatorischen Wandel bewältigen können, können Handlungsfelder in der Personalpolitik identifizieren, beschreiben und analysieren. Dabei wissen Studierende insbesondere, welche Herausforderungen für die organisatorische Struktur und Personalpolitik von Unternehmen sich aus einer internationalen Perspektive ergeben und wie Unternehmen auf diese Herausforderungen reagieren können. Sie können dieses Wissen auf praktische Problemstellungen anwenden und soziale, ethische und interkulturelle Implikationen aufzeigen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2

 

3.

Wahlmodul: Grundlagen des Managements:
Strategie und Marketing

SSt

ECTS-AP

a.

VO Strategie und Marketing

Strategie als Leitrahmen, Inhalte einer Grundstrategie und ihre Auswirkungen auf die interne und externe Umwelt der Organisation, Prozess der Positionierung, Marketing als Orientierung, als Strategieprozess und als Instrumentarium

2

3

b.

PS Strategie und Marketing

Interaktive Behandlung ausgewählter Themen der VO aus einer internationalen Perspektive

1

2

 

Summe

3

5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden haben ein fundiertes Verständnis für Strategie als Leitrahmen und die Inhalte einer Grundstrategie. Sie verstehen, welche Auswirkung Strategie auf die interne und externe Umwelt von Organisationen hat, und können Prozesse zur strategischen Positionierung beschreiben und anwenden. Sie kennen die Rolle von Marketing im Strategieprozess und zur strategischen Orientierung und können die Verbindungen zwischen diesen zwei Bereichen herstellen. Dabei wissen Studierende insbesondere, welche Herausforderungen sich für strategisches Management und Marketing aus einer internationalen Perspektive ergeben und wie Unternehmen auf diese Herausforderungen reagieren können. Sie können dieses Wissen auf praktische Problemstellungen anwenden, aufbereiten und präsentieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2

 

4.

Wahlmodul: Grundlagen des Managements:
Investition und Finanzierung

SSt

ECTS-AP

a.

VO Investition und Finanzierung

Einführung in Investition und Finanzierung: zahlungsstromorientierte Sichtweise, Methoden der Investitionsrechnung, Kapitalbeschaffung, Kapitalstrukturierung, Finanzplanung

1

2

b.

PS Investition und Finanzierung

Interaktive Behandlung ausgewählter Themen der VO aus einer internationalen Perspektive anhand von Übungsaufgaben und Fallstudien

2

3

 

Summe

3

5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden haben ein fundiertes Verständnis für Investition und Finanzierung und die Rolle von zahlungsstromorientierten Methoden in der Investitionsrechnung. Sie verstehen die Bedeutung von Kapitalbeschaffung, Kapitalstruktur und Finanzplanung in Unternehmen und können die Verbindungen zwischen diesen Bereichen aufzeigen. Dabei wissen Studierende insbesondere, welche Herausforderungen für Investition und Finanzierung sich aus einer internationalen Perspektive ergeben und wie Unternehmen auf diese Herausforderungen reagieren können. Sie können dieses Wissen auf praktische Problemstellungen anwenden und kritisch beurteilen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2

(3) Aus den folgenden Wahlmodulen sind Wahlmodule im Umfang von 30 ECTS-AP zu   absolvieren:

1.

Wahlmodul: Freies Wahlmodul I

SSt

ECTS-AP

 

Das Modul ermöglicht – nach Maßgabe freier Plätze – die Absolvierung von weiteren noch nicht absolvierten Lehrveranstaltungen und Modulen dieses Bachelorstudiums oder von Lehrveranstaltungen und Modulen aus anderen an der Universität Innsbruck eingerichteten Bachelorstudien. Es wird empfohlen, auch Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Gender Studies, Frauen- und Geschlechterforschung zu absolvieren.

 

15

 

Summe

 

15

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden verfügen über zusätzliche Kompetenzen und Fertigkeiten. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen erkennen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: Die im jeweiligen Curriculum festgelegten Anmeldevoraussetzungen sind zu erfüllen.

 

2.

Wahlmodul: Freies Wahlmodul II

SSt

ECTS-AP

 

Das Modul ermöglicht – nach Maßgabe freier Plätze – die Absolvierung von weiteren noch nicht absolvierten Lehrveranstaltungen und Modulen dieses Bachelorstudiums oder von Lehrveranstaltungen und Modulen aus anderen an der Universität Innsbruck eingerichteten Bachelorstudien. Es wird empfohlen, auch Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Gender Studies, Frauen- und Geschlechterforschung zu absolvieren.

 

30

 

Summe

 

30

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden verfügen über zusätzliche Kompetenzen und Fertigkeiten. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen erkennen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: Die im jeweiligen Curriculum festgelegten Anmeldevoraussetzungen sind zu erfüllen.

 

3.

Wahlmodul: Praxis

SSt

ECTS-AP

a.

Praxis

Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang 14 ECTS-AP (bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft, in Kammern und Interessensverbänden, nationalen und internationalen Organisationen etc.) absolvieren. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen.

 

14

b.

AG Begleitung und Reflexion der Praxis

Begleitung und interaktive Auseinandersetzung mit den gemachten Erfahrungen

1

1

 

Summe

1

15

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden verfügen über die Erfahrung, wie in der Ausbildung erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld angewendet werden. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen Praxis vertraut und erkennen Zusammenhänge zwischen verschiedenen organisationalen Funktionsbereichen. Sie können die Verbindung zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen und kritisch reflektieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: Dieses Modul kann frühestens nach Absolvierung von 30 ECTS-AP absolviert werden.

Anstelle der Wahlmodule gemäß Abs. 3 kann ein Wahlpaket für Bachelorstudien oder die entsprechenden Teile davon nach Maßgabe freier Plätze absolviert werden. Wahlpakete sind festgelegte Module aus anderen Fachdisziplinen im Ausmaß von 30 ECTS-AP; sie sind im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart.

§ 8 Studieneingangs- und Orientierungsphase

(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester    stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:

1. VO Betriebswirtschaftliches Denken und Management (PM 1a, 2 SSt, 4 ECTS-AP)

2. VO Grundlagen der Volkswirtschaft (PM 1b, 2 SSt, 4 ECTS-AP)

(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.

(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 22 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

§ 9 Ausländischer Studienanteil

(1) Es ist mindestens ein Semester an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung gemäß § 51 Abs. 2 Z 1 UG des nicht-deutschsprachigen Auslands zu absolvieren (Ausländischer Studienteil). Der ausländische Studienanteil kann erst angetreten werden, wenn 90 ECTS-AP absolviert sind.

(2) Im Rahmen des ausländischen Studienteils sind Module im Umfang von mindestens 24 ECTS-AP (oder ein entsprechendes Äquivalent) zu absolvieren.

(3) Die Studierenden haben rechtzeitig (i. d. R. ein Semester) vor Antreten des ausländischen Studienteils der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter mitzuteilen, an welcher Universität der ausländische Studienteil absolviert werden soll; dabei können auch Alternativen benannt werden.

(4) Die Universitätsstudienleiterin bzw. der Universitätsstudienleiter entscheidet über die Vergabe der den Fakultäten im Rahmen internationaler Abkommen zur Verfügung stehenden Studienplätze an den ausländischen Vertragsuniversitäten. Diese Vergabe ist unter Anwendung von studienspezifischen Leistungskriterien und nach Maßgabe der für ein Studium erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse auszuüben. Die Art und Anzahl der zur Verfügung stehenden ausländischen Studienplätze ist den Studierenden in transparenter Weise bekanntzugeben; dasselbe gilt für die Kriterien, nach denen die Vergabe der ausländischen Studienplätze erfolgt.

(5) Besteht mit der ausländischen Universität ein entsprechendes Abkommen, so können nur die in diesem Abkommen vereinbarten Fächer gewählt werden. Änderungen dürfen nur im Einvernehmen mit der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter vorgenommen werden.

(6) Studierende, die den ausländischen Studienteil an einer Universität ablegen wollen, mit der kein Abkommen besteht, müssen rechtzeitig (empfohlen wird mindestens drei Monate) vor Studienbeginn im Ausland einen Antrag gemäß § 78 Abs. 5 UG bei der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter stellen; dabei ist darzulegen, welche Module die bzw. der Studierende in Form welcher Lehrveranstaltungen an der ausländischen Universität abzulegen beabsichtigt. Die Universitätsstudienleiterin bzw. der Universitätsstudienleiter stellt mit Bescheid fest, welche der geplanten Prüfungen und anderen Studienleistungen anerkannt werden.

(7) Die Form der an der ausländischen Universität abzulegenden Prüfungen und deren Beurteilung obliegen der ausländischen Universität in Absprache mit der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter. Grundsätzlich sollten die Prüfungen in der gleichen Form und mit den gleichen Anforderungen erfolgen, wie es für die regulären Studierenden der jeweiligen ausländischen Universität der Fall ist. Bei der Umrechnung der Studienleistungen orientiert sich die Universitätsstudienleiterin bzw. der Universitätsstudienleiter an der vom European Credit Transfer System (ECTS) entwickelten internationalen Bewertungsskala.

§ 10 Bachelorarbeit

(1) Die Bachelorarbeit ist im Rahmen des Pflichtmoduls „Seminar mit Bachelorarbeit“ in englischer Sprache zu verfassen und muss einen inhaltlichen Schwerpunkt aus dem Bereich Internationale Wirtschaftswissenschaften haben.

(2) Die Bachelorarbeit umfasst einen Arbeitsaufwand von 14 ECTS-AP.

(3) Studierende haben durch die Anfertigung der Bachelorarbeit den Nachweis zu erbringen, dass sie selbstständig in der Lage sind, theoretische und methodische Instrumente der Internationalen Wirtschaftswissenschaften auf eine eingegrenzte Fragestellung anzuwenden.

(4) Studierende haben das Recht, das Thema der Bachelorarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen.

(5) Das Thema der Bachelorarbeit ist spätestens vier Wochen nach Beginn der Lehr- und Prüfungstätigkeit des jeweiligen Semesters mit der Leiterin bzw. dem Leiter der Lehrveranstaltung zu vereinbaren.

(6) Die Bachelorarbeit muss bis zum Abschluss der Lehrveranstaltungen in schriftlicher Ausfertigung und/oder in der von der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter festgelegten elektronischen Form eingereicht werden.

(7) Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert gekennzeichnet und zuzuordnen sind.

(8) Die Bachelorarbeit kann mit Zustimmung der Leiterin bzw. des Leiters der Lehrveranstaltung in einer anderen Sprache abgefasst werden.

§ 11 Prüfungsordnung

(1) Die Leistungsbeurteilung eines Moduls erfolgt auf eine der folgenden Arten:

1. bei einem Modul, das aus einer Vorlesung und einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung besteht, durch eine Lehrveranstaltungsprüfung über die prüfungsimmanente Lehrveranstaltung und eine Gesamtprüfung über den Stoff der Lehrveranstaltungen des Moduls, wobei die positive Beurteilung der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung Voraussetzung für die Anmeldung zur Gesamtprüfung ist; ausgenommen davon sind die Module Einführung in die Wirtschaftswissenschaften, Einführung in die globale Wirtschaft sowie Mathematik;

2. die Module Einführung in die Wirtschaftswissenschaften, Einführung in die globale Wirtschaft sowie Mathematik werden durch Lehrveranstaltungsprüfungen abgeschlossen;

3. bei einem Modul, das ausschließlich aus einer oder mehreren prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besteht, durch Lehrveranstaltungsprüfungen dieser Lehrveranstaltungen.

(2) Bei Lehrveranstaltungsprüfungen legt die Lehrveranstaltungsleiterin bzw. der Lehrveranstaltungsleiter die Prüfungsmethode (schriftlich/mündlich/Prüfungsarbeit/en) zu Beginn des Semesters fest.

(3) Bei Lehrveranstaltungsprüfungen prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen erfolgt die Beurteilung aufgrund von mindestens zwei schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

(4) Gesamtprüfungen umfassen den Inhalt des gesamten Moduls und sind vor Einzelprüferinnen bzw. Einzelprüfern abzulegen. Die Gesamtprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (Dauer maximal 90 Minuten).

(5) Die Beurteilung des Wahlmoduls Praxis erfolgt durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter. Die positive Beurteilung hat „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten.

(6) Für Module und Lehrveranstaltungen, die aus anderen Studien gewählt werden, gilt die Prüfungsordnung jenes Curriculums, aus dem sie übernommen sind. Für außercurriculare Wahlpakete gilt die Prüfungsordnung gemäß diesem Curriculum.

§ 12 Akademischer Grad

An Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Internationale Wirtschaftswissenschaften wird der akademische Grad „Bachelor of Science“, abgekürzt „BSc“, verliehen.

§ 13 Inkrafttreten 

Dieses Curriculum tritt mit 1. Oktober 2023 in Kraft.

§ 14 Übergangsbestimmungen

(1) Dieses Curriculum gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2023/2024 das Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften beginnen.

(2) Ordentliche Studierende, die das Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 3. Mai 2021, 61. Stück, Nr. 701, an der Universität Innsbruck vor dem 1. Oktober 2023 begonnen haben, sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, den ersten Studienabschnitt dieses Studiums innerhalb von längstens sechs Semestern, den zweiten Studienabschnitt dieses Studiums innerhalb von längstens sechs Semestern abzuschließen.

(3) Wird das Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften nicht fristgerecht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum für das Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften unterstellt. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem Curriculum für das Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften zu unterstellen.

 

Für die Curriculum-Kommissionen:

Ass.-Prof. Mag. Dr. Heike Welte

Univ.-Prof. Mag. Dr. Rudolf Kerschbamer


Für den Senat:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer


 

(PDF-Datei hier)

 


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