Mitteilungsblatt (57. Stück)
Studienjahr 2022/2023
Ausgegeben am 5. Juli 2023
57. Stück
Inhalt
637. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Büro für Öffentlichkeitsarbeit hat Mag. Florian Westreicher bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Tiroler Hochschultag 2023" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
HR Mag. Uwe Steger
Leiter der Organisationseinheit Büro für Öffentlichkeitsarbeit
638. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Praktische Theologie hat Mag. Dr. Johannes Panhofer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes ""Hinterm Horizont geht's weiter ..." Zu Lage und Perspektiven der katholischen Kirche im globalisierten Kapitalismus" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Ass.-Prof. Mag. Dr. Anna Findl-Ludescher
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Praktische Theologie
639. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Europarecht und Völkerrecht hat Mag. Dr. Bernadette Zelger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Dissertation "Competition Infringements in EU Competition Law in the Digital Age - The Meaning of 'Effects' in a Digital Economy"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder
Leiter der Organisationseinheit Institut für Europarecht und Völkerrecht
640. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Anna Gamper bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Symposium: Die verfassungsgerichtliche Begründung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
641. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat assoz. Prof. Mag. Mag. Dr. Andreas Walter Wimmer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Das Rechtsverhältnis - ein Perspektivenwechsel im öffentlichen Recht?" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
642. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Soziologie hat Univ.-Prof. Dr. Jessica Delilah Pflüger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Automatisierung und Sozialforschung - Qualitativempirische Einsichten zum grundlegenden Wandel sozialwissenschaftlicher Wissensproduktion" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Wilhelmus Johannes Gerardus Uunk
Leiter der Organisationseinheit Institut für Soziologie
643. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat ao. Univ.-Prof. Dr. Kurt Promberger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Sponsoring Universitätskurs SAP TS410 Integrated Business Processes in SAP S/4HANA" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler
Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus
644. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik hat Univ.-Prof. Dr. Jannis Harjus bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Habilitationsschrift "Kontrastive romanistische Diskurslinguistik"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. Paul Danler
Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik
645. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Musikwissenschaft hat Dr. Bernhard Steinbrecher bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Popular Brass Music in the 21st Century" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Federico Celestini
Leiter der Organisationseinheit Institut für Musikwissenschaft
646. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Suzanne Kapelari bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Etablierung eines österreichweiten MINT-Unterstützungssystems" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Eva Maria Hirzinger-Unterrainer
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik
647. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik hat Univ.-Prof. Dr. Johannes Odendahl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Kunst oder Leben? Zweite Tagung des Österreichischen Forums Deutschdidaktik" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Eva Maria Hirzinger-Unterrainer
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik
648. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Mag. Dr. Martin Auer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Praktikum Aguntum 2023 TEIL 2" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Trebsche
Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien
649. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mineralogie und Petrographie hat ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Tropper bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "CARG Blatt Schlanders" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Leiter der Organisationseinheit Institut für Mineralogie und Petrographie
650. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mineralogie und Petrographie hat Mag. Dr. Hannah Pomella bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "CARG Blatt Schlanders" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Leiter der Organisationseinheit Institut für Mineralogie und Petrographie
651. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat assoz. Prof. Dr. Michael Meyer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Deutsche LED Konferenz 2023, Innsbruck" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser
Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie
652. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Mag. Dr. Hannah Pomella bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Geologie und Geoinformationssysteme für SchülerInnen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser
Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie
653. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Univ.-Prof. Dr. Gina Elaine Moseley bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Cryogenic cave minerals recorded 1889 CE melt event in northeast Greenland" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser
Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie
654. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Dr. Arne Ramisch bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Late Quaternary paleoenvironmental change inferred from sediments of Movile Cave (SE Romania)" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser
Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie
655. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Maria Zottele bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "MetaChar" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Zeilinger-Migsich
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie
656. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat Mag. Dr. Christian Newesely bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "FFG Praktika 2023: Nationalpark Hohe Tauern" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie
657. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik hat Priv.-Doz. Mag. Dr. Codrina Ionita-Schrittwieser bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "KKKÖ Matching Grant Mag. Florin Enescu" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Martin Klemens Beyer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik
658. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik hat Univ.-Prof. Dr. Roland Wester bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Tunnelling measured in a very slow ion-molecule reaction " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Martin Klemens Beyer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik
659. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Biomedizinische Alternsforschung hat assoz. Prof. Emmanuel Derudder bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Verminderung der B-Zell-Alterung durch miR-142s?" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Dr. Pidder Jansen-Dürr
Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Biomedizinische Alternsforschung
660. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Dipl.-Ing. Dr. Harald Loy bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Stiftungsprofessur für Eisenbahnbau und -betrieb" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur
661. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat assoz. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Anton Kraler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Kompetenzzentrum TiroLignum" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
662. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.-Ing. Dr. Daniel Neyer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Solar driven agri-food processes" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
663. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Johannes Gerstmayr bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Ein Digitaler Zwilling für Rasenmäherkomponenten - Nachhaltigkeit durch Intelligenz " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik