2. Assistenz-ProfessorInnen

Assistenz-ProfessorInnen sind InhaberInnen von Laufbahnstellen, die eine Qualifizierungsverein-
barung abgeschlossen haben und sich innerhalb des Qualifizierungszeitraumes befinden. Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, die vereinbarten Qualifizierungsziele zu erreichen.

Aufgaben:

  • gemäß Arbeitsplatzbeschreibung und Qualifizierungsvereinbarung
  • Selbständige Forschungstätigkeit (im Ausmaß von min. 50% der Arbeitszeit)
  • Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen
  • Betreuung von Studierenden inkl. Betreuung von Bachelorarbeiten; darüber hinaus kann die Studiendekanin/der Studiendekan bei Bedarf mit der Betreuung von Master- und Diplomarbeiten beauftragen, dies allerdings eingeschränkt auf das Dissertationsfach der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters
  • Mitarbeit bei Forschungs-, Lehr- und Verwaltungsaufgaben der jeweiligen Organisationseinheit
  • Mitarbeit bei Prüfungen
  • Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen
  • Weiterbildung

Lehrausmaß:

  • in der Regel 4 Semesterstunden bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot)
  • in Ausnahmefällen bis zu 6 Semesterstunden möglich

Einstufung lt. Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten:

  • A 2/1a

Entgelt bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot):

  • beginnend bei monatlich brutto € 4.829,20 (A2/1) bis zu monatlich brutto € 5.595,60 (A2/1a)

Arbeitszeit:

  • laut vereinbartem Beschäftigungsausmaß
  • mit dem Bruttobezug sind sämtliche Leistungen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin in quantitativer und qualitativer Hinsicht abgegolten (= All-in-Bezug)
  • unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Instituts-Jour-fixe, Lehrveranstaltungen, Sprechstunden, Kommissionssitzungen, etc.)
  • der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter ist ausreichend Zeit zum Erreichen der vereinbarten Qualifikation zu gewähren

Arbeitsort:

  • Institut laut Zuordnung
  • zur Ausübung der Aufgaben im Bereich der Forschung örtlich nicht an die Universität gebunden; bei Vollbeschäftigung wird unter Rücksichtnahme auf die Zusammenarbeit mit anderen Universitätsangehörigen jedoch eine Anwesenheit an mind. 4 Tagen/Woche erwartet

Besonderheiten:

  • Assistenz-ProfessorInnen sind wissenschaftliche MitarbeiterInnen, mit denen eine Qualifizierungsvereinbarung getroffen wurde.
  • Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, die vereinbarten Qualifizierungsziele zu erreichen. Funktionen wie Institutsleitung, DekanIn und StudiendekanIn sind daher nicht vorgesehen.
  • Assistenz-ProfessorInnen unterliegen einem erhöhten Kündigungsschutz und können nur aus und unter Angabe von im Kollektivvertrag taxativ aufgezählten Gründen gekündigt werden (gröbliche Verletzung von Dienstpflichten, Ausübung einer für die Universität nachteiligen Nebenbeschäftigung, Unfähigkeit zur Leistung der vereinbarten Dienste, den Interessen der Universität abträgliches Verhalten).
  • Bei positiver Evaluierung der Qualifizierungsvereinbarung wird der ursprünglich auf Zeit abgeschlossene Arbeitsvertrag (meist 6 Jahre) entfristet und damit eine durchgängige und leistungsorientierte Karriere für den wissenschaftlichen Nachwuchs ermöglicht.
  • Mit der positiven Evaluierung der Qualifizierungsvereinbarung erreicht die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter außerdem den Status einer assoziierten Professorin/eines assoziierten Professors (siehe Stellenprofil Assoziierte ProfessorInnen).
  • Weitere Informationen – insbesondere zu Inhalt und Modalitäten einer Qualifizierungsvereinbarung sowie zum Qualifizierungsverfahren – finden Sie unter www.uibk.ac.at/intranet/qualifizierungsvereinbarung
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