8. Dissertationsstellen
Dissertationsstellen dienen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und ermöglichen die Anfertigung einer Dissertation, eingebunden in ein wissenschaftliches Umfeld und unter Nutzung der universitären Infrastruktur. Eine Anstellung ist nur in Teilzeit möglich, wobei 50% der Arbeitszeit für die Dissertation reserviert sind.
Aufgaben:
- Eigene Forschung = Dissertation (50% der Arbeitszeit)
- Selbständige Lehre (20%)
- individuell in der APB zu benennende Aufgaben, zB wiss. Publikationen, Mitwirkung in der Beurteilung von Studierenden inkl. Betreuung von Bachelorarbeiten, Mitwirkung in der Lehre (20%)
- Aus‐ und Weiterbildung iwS = Teilnahme an Tagungen und Kongressen, Fortbildungen (5%)
- administrative Aufgaben (5%)
Lehrausmaß:
- in der Regel 1 Semesterstunde bei Halbtagsbeschäftigung (aliquot zum Beschäftigungsausmaß)
- Höchstlehre: 2 Semesterstunden in der Einstufung B1/1, 4 Semesterstunden ab der Einstufung B1/2
- eine flexible Einteilung der Lehre ist in Abstimmung mit den StudiendekanInnen im Durchrechnungszeitraum von 2 Studienjahren möglich
- ACHTUNG: Eigene Lehre und Mitwirkung in der Lehre nicht parallel in einem Semester!
Einstufung lt. Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten:
- B1/1 bis B1/2 (einmalige Vorrückung nach 3 Jahren)
- Anrechnung von gleichwertigen externen Vordienstzeiten im vollem Ausmaß sowie nützlichen externen Vordienstzeiten gedeckelt bis max. 6 Jahre
Entgelt (je nach Beschäftigungsausmaß):
-
20-Stunden-Woche:
beginnend bei monatlich brutto € 1.857,40 (B1/1) bis zu monatlich brutto € 2.201,90 (B1/2) - 25-Stunden-Woche:
beginnend bei monatlich brutto € 2.321,80 (B1/1) bis zu monatlich brutto € 2.752,40 (B1/2) - 30-Stunden-Woche:
beginnend bei monatlich brutto € 2.786,10 (B1/1) bis zu monatlich brutto € 3.302,90 (B1/2)
Arbeitszeit:
- Beschäftigungsausmaß gem. Ausschreibung
- mit dem Bruttobezug sind sämtliche Leistungen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin in quantitativer und qualitativer Hinsicht abgegolten (= All-in-Bezug)
- unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Instituts-Jour-fixe, Lehrveranstaltungen, Sprechstunden, Kommissionssitzungen, etc.)
- der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter ist ausreichend Zeit zur Anfertigung der Dissertation im Rahmen eines Doktorats- bzw. PhD-Studiums zu gewähren (50% der Arbeitszeit)
Arbeitsort:
- Institut laut Zuordnung
- keine örtliche Ungebundenheit, daher ist die Arbeitsleistung grundsätzlich an der Universität zu erbringen
Besonderheiten:
- Dissertationsstellen dienen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und ermöglichen die Anfertigung einer Dissertation, eingebunden in ein wissenschaftliches Umfeld und unter Nutzung der universitären Infrastruktur (auch außerhalb der Arbeitszeit). Je nach Fach sind Dissertationsstellen auf 3 oder 4 Jahre befristet und weisen ein unterschiedliches Beschäftigungsausmaß auf.
- Um eine optimale Einbindung in die Forschungsbereiche der Universität sicherzustellen, muss die thematische Anknüpfung einer Dissertationsstelle bereits bei Beantragung der Stelle und in der Ausschreibung bekannt gegeben werden.
- Ein Dissertationskonzept sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits vorliegen bzw. zeitnah ausgearbeitet werden.
- Dissertationsstellen werden in der Regel mit 20 Stunden/Woche und dem Passus „mit Vorlage der Dissertationsvereinbarung erfolgt eine Aufstockung des Beschäftigungsausmaßes auf 30 Stunden/Woche“ ausgeschrieben. Wenn dies der Fall ist, erfolgt die Aufstockung ab dem nächsten Monatsersten nach Übermittlung der Dissertationsvereinbarung an die Personalabteilung.
- Inhaberinnen und Inhaber von Dissertationsstellen mit der Einstufung B1/1 dürfen im ersten Beschäftigungsjahr nur dann selbständige Lehre abhalten, wenn sie die hochschuldidaktische Basisqualifizierung der Universität absolviert haben. Die entsprechenden Kurse finden immer unmittelbar vor Semesterbeginn statt. Ab der Einstufung B1/2 gilt diese Einschränkung nicht mehr.