12. Guest Professors
Guest Professors sind hochqualifizierte (Nachwuchs-) WissenschaftlerInnen, die die Universität Innsbruck zur Überbrückung der Vakanz einer Professur und/oder zur Erhöhung der Internationalität für einen vergleichsweise kurzen Zeitraum anstellt.
Aufgaben:
- Selbständige Durchführung von Forschungsarbeiten und Beteiligung an der Erfüllung von Forschungsaufgaben der Organisationseinheit (ca. 50%)
- Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen (ca. 30%)
- Betreuung von Studierenden inkl. Betreuung von Master- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen
(10 +/- 5%) - Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen
(10 +/- 5%)
Lehrausmaß:
- in der Regel 6 Semesterstunden bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot)
Einstufung lt. Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten:
- B1/3
Entgelt bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot):
-
monatlich brutto € 6.285,80 (wie A2/2)
Arbeitszeit:
- laut vereinbartem Beschäftigungsausmaß
- mit dem Bruttobezug sind sämtliche Leistungen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin in quantitativer und qualitativer Hinsicht abgegolten (= all-in-Bezug)
- unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Instituts-Jour-fixe, Lehrveranstaltungen, Sprechstunden, etc.)
Arbeitsort:
- Institut laut Zuordnung
- zur Ausübung der Aufgaben im Bereich der Forschung örtlich nicht an die Universität gebunden; bei Vollbeschäftigung wird unter Rücksichtnahme auf die Zusammenarbeit mit anderen Universitätsangehörigen jedoch eine Anwesenheit an mind. 4 Tagen/Woche erwartet
Besonderheiten:
- Guest Professors sind hochqualifizierte (Nachwuchs-) WissenschaflterInnen, die die Universität Innsbruck zur Überbrückung der Vakanz einer Professur und/oder zur Erhöhung der Internationalität ohne Ausschreibung für 1 Semester anstellt. Soll die Anstellung in Ausnahmefällen für einen längeren Zeitraum als 6 Monate erfolgen, muss die Stelle ausgeschrieben werden.
- Die Betroffenen werden vollständig in den Universitätsbetrieb eingebunden und haben so die Möglichkeit, ihren Lebenslauf um eine einer Professur gleichzuhaltende Tätigkeit zu erweitern.