10. Studentische MitarbeiterInnen in der Lehre oder in Forschung und Verwaltung
Im Rahmen dieser Anstellungen haben Bachelor- und Diplom- oder Master-Studierende die Möglichkeit, parallel zu ihrem Studium im Universitätsbetrieb mitzuarbeiten.
Aufgaben:
Stud. MitarbeiterInnen in der Lehre:
- Mitwirkung in der Lehre
- Mitwirkung in der Betreuung von Studierenden
- Mitwirkung bei der Durchführung von Lehrveranstaltungsanalysen
- Verwaltungstätigkeiten im Bereich der Lehre
Stud. MitarbeiterInnen in der Forschung:
- Mitwirkung an Forschungsprojekten
- Übernahme von Verwaltungstätigkeiten
Lehrausmaß:
- keine eigenständige Lehre
Einstufung lt. Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten:
- C1 bis C2 (einmalige Vorrückung nach 3 Jahren)
Entgelt bei einer 20-Stunden-Woche (bei abweichendem Beschäftigungsausmaß aliquot):
-
beginnend bei monatlich brutto € 1.349,60 (C1) bis zu monatlich brutto € 1.496,90 (C2)
Arbeitszeit:
- laut vereinbartem Beschäftigungsausmaß
- unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Instituts-Jour-fixe, Lehrveranstaltungen, etc.)
- keine Mehrarbeit vorgesehen
Arbeitsort:
- Institut laut Zuordnung
- keine örtliche Ungebundenheit, daher ist die Arbeitsleistung grundsätzlich an der Universität zu erbringen
Besonderheiten:
- die Anstellung als stud. MitarbeiterIn kann höchstens 20 Wochenstunden umfassen
- Voraussetzung für eine Anstellung als stud. MitarbeiterIn ist ein laufendes einschlägiges Bachelor- oder Diplom-/Masterstudium
- Anstellungen als stud. MitarbeiterIn sind wiederholt befristet möglich und enden automatisch am Ende des Semesters, in dem das Diplom-/Masterstudium abgeschlossen wird, bzw. längstens nach einer Anstellungsdauer von 4 Jahren