Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts"
Insolvenz des Gesellschafters: Wer übt die Gesellschafterrechte aus?
Montag, 25.11.2024
18:30 Uhr
University of New Orleans Saal ("UNO-Saal", Innrain 52) und online via Zoom.
Zur Anmeldung.
Vortragender: Ass.-Prof. Mag. Dr. Martin Lutschounig
Universität Innsbruck
Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners fällt sein gesamtes exekutionsunterworfenes Vermögen in die Insolvenzmasse. Die Befugnis zur Verwaltung und Vertretung der Masse geht auf den Insolvenzverwalter über, der Schuldner verliert alle Verfügungsbefugnisse. In der Insolvenz eines Gesellschafters erstreckt sich der Insolvenzbeschlag grundsätzlich auf den Gesellschaftsanteil. Daraus ergeben sich heikle Fragen: Bestehen die Verwaltungsbefugnisse des Insolvenzverwalters auch in Bezug auf die Mitgliedschaft und insbesondere die „Mitverwaltungsrechte“ des insolventen Gesellschafters? Oder bedarf es einer zumindest teilweisen Revidierung der Schuldnerentmachtung zugunsten des insolventen Gesellschafters? Der OGH hat kürzlich in Bezug auf die Kompetenz zur Ausübung des Stimmrechts hinsichtlich der Geschäftsführerabberufung und -bestellung in letzterem Sinn entschieden und das Stimmrecht dem insolventen Gesellschafter zugesprochen. Der Vortragende diskutiert diese Entscheidung und unternimmt den Versuch, auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse eine Antwort auf die gestellten Fragen zu finden.
Mag. Dr. Martin Lutschounig ist Assistenzprofessor an der Universität Innsbruck und Autor sowie Vortragender im Zivilprozess- und Insolvenzrecht. Seine Dissertation mit dem Titel „Entscheidungsveröffentlichung im Zivilprozess“ wurde mit dem Franz-Gschnitzer-Preis ausgezeichnet und erschien 2021 im MANZ-Verlag. Seit Februar 2021 ist Dr. Lutschounig am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck tätig. Mit 1.4.2024 trat er die Stelle eines Assistenzprofessors an. Dr. Lutschounig verfasst derzeit seine Habilitation zum Thema „Neuerungsverbot im Zivilverfahren“.
Ankündigung: "Insolvenz des Gesellschafters: Wer übt die Gesellschafterrechte aus?"