Informationen zur Beantragung eines Accounts für Universitätsbedienstete

Inhalt:

  1. Allgemeine Informationen zum Benutzungsantrag
  2. Gültigkeitsdauer und Ablauf der Benutzungsbewilligung

  3. Antrag und Antragsformular

  4. Dienste des ZID
    1. Basisdienste: MSADS, E-Mail, eCampus, Zugang zum INNET (Datennetz-Zugang)
    2. Erweiterte Dienste

 


Allgemeine Informationen zum Benutzungsantrag

Die Dienste des ZID können für Lehre, Forschung und Studium kostenlos genützt werden, es muss allerdings für alle Dienstleistungen ein Benutzungsantrag gestellt werden (siehe Punkt Antrag und Antragsformular).

Benutzungsanträge können für folgenden Personenkreis gestellt werden:

  • Bedienstete der Universität Innsbruck
  • Externe Lehrende
  • Externe Lehrende, die nur OLAT/eCampus nutzen

Ein Kostenersatz wird fällig, wenn eine Universitätseinrichtung Dienste des ZID für bezahlte Aufträge nützt.

Benutzung durch externe Einrichtungen: Einrichtungen, die keine universitäre Organisationseinheit sind, aber mit der Universität in starkem Zusammenhang stehen, können unter gewissen Bedingungen auch Dienste des ZID verwenden. Die LeiterInnen dieser Einrichtungen wenden sich bitte an den Leiter des ZID (Tel. 0512 507-23003). 

Gültigkeitsdauer und Ablauf der Benutzungsbewilligung:

In der Regel gelten persönliche Benutzungsbewilligungen bis zum Ende des Dienstverhältnisses der Person, funktionsbezogene Benutzungsbewilligungen (Funktionsaccounts) zwei Jahre ab Ausstellung der Bewilligung.

Um die Verwaltung zu vereinfachen und den LeiterInnen der Einrichtungen einen genaueren Überblick zu verschaffen, versendet der ZID einmal jährlich einen Sammelantrag, auf dem alle gültigen Funktionsaccounts verzeichnet sind und mit dem diese zur weiteren Verlängerung oder zur Abmeldung an den ZID übermittelt werden.

Wenn eine Benutzungsbewilligung zur Abmeldung vorgesehen ist, räumt der ZID den betroffenen BenutzerInnen eine üblicherweise zweimonatige Frist ein, um wichtige Daten zu sichern. Zur Information der BenutzerInnen über die bevorstehende Beendigung der Bewilligung versendet der ZID vor Ablauf zwei Ablaufwarnungen per E-Mail.

Nach der Sperrung des Accounts bleiben die Daten (E-Mails, Dokumente) noch ein Jahr erhalten, danach werden sie gelöscht. 

Weitere Regelungen zum Ablauf von Accounts nach Beendigung des Dienstverhältnisses (DV) (ab 01.01.2017):

Bedienstete erhalten einen Monat nach Beendigung des DV eine Benachrichtigung per E-Mail, in der das genaue Datum des Ablaufs des Accounts angeführt ist. Die Frist beträgt sechs Monate für das Stammpersonal und für Lehrbeauftragte. Eine Verlängerung der Benutzungsbewilligung über das genannte Datum hinaus ist nicht möglich.
Emeritierte UniversitätsprofessorInnen und wissenschaftliches Personal im Ruhestand können den persönlichen Account weiter nutzen und eine Verlängerung nach jeweils fünf Jahren beantragen.

Bedienstete haben die Möglichkeit, bei der bei persönlichen Accounts für ein Jahr versendeten automatischen Antwortmail einen Hinweis auf eine alternative Mailadresse eintragen zu lassen. Das kann entweder eine andere persönliche Mailadresse sein oder ein Hinweis auf eine Institutsadresse.

In der Informationsmail zum Ablauf des Accounts ist ein Link für die Aktivierung dieser Funktion angegeben. Sie finden ihn auch hier:
https://lfuonline.uibk.ac.at/public/pvs_public.mail_fwd
Dieser Link ist nur in der Zeitspanne zwischen Versand der ersten Ablaufwarnung und der Sperre des Accounts verfügbar.

Hinweis: die Aktivierung der automatischen Antwort erfolgt erst mit Ablauf des Accounts. Bis zur Sperre werden die Mails an den Account zugestellt.

Bei einer neuerlichen Anstellung kann der Account entweder mittels Eintrittsworkflow oder mittels Antragsformular (siehe unten) verlängert bzw. entsperrt werden.
Wenn die Anstellung innerhalb der Ablauffrist erfolgt, erhalten wir üblicherweise eine entsprechende Benachrichtigung zur Verlängerung des Accounts, ein gesonderter Antrag ist dann nicht notwendig.

 


Antrag und Antragsformular

Für Bedienstete, die zum Stammpersonal gehören, wird die Benutzungsbewilligung im Rahmen des Besetzungsverfahrens mittels des Eintrittsworkflows beantragt, es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.

Für alle anderen Zwecke können sie folgende Antragsformulare hier online ausfüllen und abschicken:

https://www.uibk.ac.at/zid/antrag (nur für Berechtigte)

Bedienstete, die ein aktives Studium betreiben und eine Benutzungsbewilligung für Studierende (Studentenaccount CSAXNNNN) besitzen, können diesen Account weiterhin behalten. Der Accounts wird als Sekundäraccount weitergeführt. Die institutsbezogene Bewilligung wird mit Status "persönlich" erstellt und ist somit von den Studierenden auch für lfu:online zu verwenden. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vor Ablauf der institutsbezogenen Bewilligung muss vom Studierenden die Änderung beim Benutzerservice bekannt gegeben werden, damit die Studierendenbewilligung wieder für lfu:online aktiviert wird.

Übermittlung des Antrags

Bitte füllen Sie den Antrag online aus und schicken Sie ihn ab.

Zustellung der Benutzungsbewilligung

Die Benutzungsbewilligung wird ausschließlich an das Institut zugestellt. Zustellungen an die Privatadresse sind leider nicht möglich. Sie können die Benutzungsbewilligung auch persönlich mit Lichtbildausweis beim Benutzerservice abholen.

 


Dienste des ZID

a. Basisdienste

Active Directory und Netapp-Server (MSADS)

Das sind das Anmeldesystem und der Server, die Dateien und Applikationen (Software) für PC-Anwender zur Verfügung stellen. Sie erfüllen u.a. folgende Aufgaben:

  • Validierung ("einloggen") am PC (Büro-PC, Uni-PC in den Benutzerräumen des ZID).
  • Nutzung des Ihnen persönlich zur Verfügung stehenden Plattenplatzes (Standard: 1000 MB) als Datenablage. Außerdem können Sie kurzfristig größere Datenmengen im für alle am Server validierten Benutzer zugänglichen Verzeichnis K:\TMP ablegen.

Sobald Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung angemeldet haben, stehen Ihnen die entsprechenden Server zur Verfügung.

Exchange-Server (Mailserver)

Groupware-System: E-Mail, Kalenderfunktion, Aufgaben etc.
Nähere Informationen finden Sie unter: Microsoft Exchange Server
Ein Sonderfall ist die Benutzungsbewilligung für Lehrveranstaltungen. Hier wird kein Zugang zum Mailserver und somit keine Offizielle Mailadresse vergeben. 

eCampus (OLAT)

Der eCampus ist eine Online-Lernumgebung, mit der Kurse über das Internet abgehalten und Präsenz-LV begleitet werden können. Als Software kommt OLAT zum Einsatz. Weitere Informationen finden Sie unter: http://e-campus.uibk.ac.at .

Zugang zum Datennetz der Universität (INNET): VPN-Zugang, plug-INN-Zugang (Kabel), WLAN

Genauere Informationen zu diesen Diensten finden sie unter: VPN-Zugangplug-INN-ZugangWLAN

 

b. Erweiterte Dienste (Beispiele):

UNIX-Systeme: Universal-Rechner und Spezial-Systeme z.b.: FABS, HPC

Die angebotenen Dienste umfassen:

  • Nutzung wissenschaftlicher Software
  • Hochleistungsrechner (Vorherige Beratung durch Systembetreuer erforderlich)
  • Datenarchivierung (Vorherige Beratung durch Systembetreuer erforderlich)  

Informationen dazu finden Sie im Servicekatalog des ZID.

Weitere Dienste finden Sie im Servicekatalog des ZID

Für einzelne Dienste wird vor Vergabe einer Benutzungsbewillligung eine obligatorische Beratung durch den jeweiligen Systembetreuer angeboten. Diese Beratung wird anlässlich der Abgabe eines Benutzungs- oder Änderungsantrages vermittelt.

Im Zuge einer ca. 1-stündigen Fachberatung werden dabei folgende Punkte besprochen:

  • Besprechung des Problems, welches der Antragsteller auf diesen Rechnern bearbeiten will
  • geplante/mögliche Methoden
  • benötigte Ressourcen (inklusive Arbeitsplatzgerät)
  • Hinweise auf Benutzungsregelungen und Tools
  • Angebot für weitergehende Beratung

Folgende Dienste können mit einer bestehenden Benutzerkennung auch online beantragt werden:

  • Zugang zum Verwaltungsinformationssystem (VIS) online: Wartung persönlicher Daten
  • Linux-Benutzung

Für alle anderen Dienste muss ein Benutzungsantrag ausgefüllt und dem Benutzerservice übermittelt werden.


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