Regelungen für fixe studentische Arbeitsplätze
0. Allgemeines
Es geht hier um Regelungen für Gruppen von Arbeitsplätzen, deren Geräte am INNET angeschlossen sind, wobei Installation und Betreuung nicht von einer Institution der Universität wahrgenommen werden. Beispielsweise fix zu Studenten zugeordnete Arbeitsplätze, wie z.B. die Bauingenieurzeichensäle und Architekturzeichensäle. Diese Art von Datennetzanschlüssen sollen aber auch für Gäste und Institutsmitarbeiter Anwendung finden können. Sie erlauben die interaktive Nutzung von Einzelarbeitsplätzen für Benutzer mit gültiger Benutzungsberechtigung, jedoch keine Nutzung als Server (Konnektivität von vom Internet).
1. Voraussetzungen
Es bedarf einer universitären Institution (Institut, Dekanat, ZID, Bibliothek, etc.), die letztlich zuständig ist. Sie benennt einen Bediensteten als (administrative) Kontaktperson gegenüber dem ZID. Diese ist beispielsweise für die Änderungen der Widmung von Räumlichkeiten sowie für alles zuständig, was nicht an die zu benennenden technischen Kontaktpersonen - bevorzugt aus dem Nutzerkreis - delegiert wurde. Diese ist primärer Ansprechpartner für den laufenden Betrieb, bei technischen Problemen, bei Sicherheitsvorfällen, Konfigurationsproblemen, missbräuchlicher Nutzung sowie erste Anlaufstelle bei Problemen der Nutzer.
Ob die nötigen technischen Voraussetzungen für die Schaffung einer derartigen Gruppe von Datennetzanschlüssen gegeben sind ist vorher abzuklären. Datennetzdosen, die in eine derartige Gruppe aufgenommen werden sollen, müssen bekanntgegeben, gepatcht und konfiguriert werden. Der ZID kann nur die Anzahl der tatsächlich benötigten Anschlüsse versorgen. Das Vorhandensein einer Dose reicht nicht aus.
2. Regelungen
INNET, das Datennetz der Universität, dient der Unterstützung der Universität bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben (Forschung und Lehre). Dies gilt gleichermaßen auch für den Zugang ins INTERNET, woraus sich grundlegende Unterschiede zu einer Internetanbindung über einen kommerziellen Internetprovider (UPC, Telekom A1, T-Mobile, ...) ergeben, sowohl was den erlaubten Nutzerkreis, als auch die erlaubte Nutzung anbelangt.
Nutzerkreis: Nur Personen mit Benutzungsbewilligung des ZID dürfen die INNET- und INTERNET-Dienste nutzen.
Nutzung: Es gelten sinngemäß und soweit anwendbar die Benutzungsordnung und die INNET-Benutzungsregelungen des ZID, sofern hier nicht anders bestimmt, oder eine schriftliche Zusatzvereinbarung existiert. Insbesonders sind die Systeme auf dem aktuellen Sicherheitsstand zu halten z.B in bezug auf Microsoft Sicherheitsupdates, sowie aktueller Antivirensoftware. Verseuchte Rechner dürfen nicht angeschlossen werden, da sie das Funktionieren auch anderer Geräte und des Datennetzes gefährden.
Nicht erlaubt sind u.a. :
- die Weitergabe der Dienste an Dritte (z.B. durch Weitergabe von Benutzerkennung, Passwort)
- die Verwendung einer fremden Benutzerkennung
- die Erbringung von Diensten für Dritte
- eine kommerzielle Nutzung
- eine private Nutzung, die über einen "normalen" Umfang hinausgeht oder einen wesentlichen Ressourcenverbrauch zur Folge hat
- die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zum INNET von außerhalb (z.B. über Telefonnetz)
- der Betrieb von Servern, Proxies für den Zugang vom/zum INNET, INTERNET
- Lösungen zur Umgehung dieser Regelungen
- Verstöße gegen die "Netiquette"
Im Falle eines Missbrauchs, d.h. bei Nichteinhaltung dieser Regelungen, sowie allen Störungen des Betriebs kann der ZID die Konnektivität für einzelne bzw. für alle Geräte unterbinden bzw. den Zugang für individuelle Benutzer sperren.
Für den Zugang gelten vom ZID festgelegte Limits in bezug auf Nutzungsdauer und Nutzungsvolumen.
3. Voraussetzungen und Zuständigkeiten
- Hard- und Softwarebedingungen, z.B. Netzkarte, -kabel etc. sind beim EDV-Betreuer zu erfragen.
- gültige Benutzerkennung mit Datennetzzugangsberechtigung
- mit DHCP konfigurierter Einzelplatzrechner
- Vor der ersten Inbetriebnahme, Meldung an den EDV-Betreuer
Name; Benutzerkennung; Rechnerstandort; Ethernetadresse - Bei Problemen ist die lokale EDV-Betreuung zu kontaktieren.
- Der ZID ist zuständig für die zur Verfügungstellung der im Wege des IP-Datennetzprotokolls angebotenen Dienste des INNET (analog zur Benutzung über Modem) und für die Beratung der Benutzer bezüglich der zentralen INNET-Dienste.