Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck
Forschungsbereich
Wohn- und Immobilienrecht
Bildungsziele und Lehrinhalte des wissenschaftlichen Fachs
„Wohn- und Immobilienrecht“
Dieses Fach enthält das Wohn- und Immobilienrecht des ABGB (zB das Liegenschafts-, Miteigentums- und Bestand-, das heißt Miet- sowie Pachtrecht). Über das allgemeine bürgerliche Recht hinausgehende einschlägige Gesetze sind etwa: das Mietrechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Baurechtsgesetz, das Maklergesetz, das Bauträgervertragsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Heizkostenabrechnungsgesetz.
Zu den weiteren Materien zählen das Wohnbauförderungs-, Grundverkehrs-, Raumordnungs- und das einschlägige Gebühren- sowie Steuerrecht. Europarechtliche Bezüge nehmen in letzter Zeit deutlich zu (vergleiche zB die Richtlinien zum Time-Sharing, zum Gebrauchsgüterkauf und zuletzt zur Gebäude-Energieeffizienz).
Neben dem unverzichtbaren theoretischen Rüstzeug wird in sämtlichen Lehrveranstaltungen auf die Praxisbezogenheit (vor allem durch Diskussion von Fallbeispielen) großer Wert gelegt. Immer wieder werden auch rechtspolitische Themen aufgegriffen und besprochen.
Lehrziel ist die wissenschaftliche (Aus-)Bildung für alle Berufe des Wohn- und Immobilienrechts.