Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck

Forschungsbereich
Wohn- und Immobilienrecht

Bildungsziele und Lehrinhalte des wissenschaftlichen Fachs

„Wohn- und Immobilienrecht“

Dieses Fach enthält das Wohn- und Immobilien­recht des ABGB (zB das Liegenschafts-, Miteigentums- und Bestand-, das heißt Miet- sowie Pachtrecht). Über das allgemeine bürgerliche Recht hinausgehende einschlägige Gesetze sind etwa: das Mietrechts­gesetz, das Wohnungs­eigentums­gesetz 2002, das Wohnungs­gemein­nützig­keits­gesetz, das Bau­rechts­gesetz, das Makler­gesetz, das Bau­träger­vertrags­gesetz, das Konsu­men­ten­schutz­gesetz und das Heiz­kosten­ab­rech­nungs­gesetz.

Zu den weiteren Materien zählen das Wohn­bau­för­de­rungs-, Grund­verkehrs-, Raum­ordnungs- und das einschlägige Gebühren- sowie Steuer­recht. Europa­recht­liche Bezüge nehmen in letzter Zeit deutlich zu (vergleiche zB die Richtlinien zum Time-Sharing, zum Gebrauchs­güterkauf und zuletzt zur Gebäude-Energie­effizienz).

Neben dem unverzichtbaren theoretischen Rüstzeug wird in sämtlichen Lehrveranstaltungen auf die Praxisbezogenheit (vor allem durch Diskussion von Fallbeispielen) großer Wert gelegt. Immer wieder werden auch rechtspolitische Themen aufgegriffen und besprochen.

Lehrziel ist die wissenschaftliche (Aus-)Bildung für alle Berufe des Wohn- und Immobilienrechts.

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