Hinweise zu Prüfungen

Prüfungsprotokolle

Doole

Prüfungen für das laufende Semester werden über das online-Vorlesungsverzeichnis administriert. Prüfungen für vergangene Semester finden  statt nach vorheriger Anmeldung bei: Andrew.Doole@uibk.ac.at

Hasitschka

Prüfungen nach persönlicher Vereinbarung: Martin.Hasitschka@uibk.ac.at

Lumma

Prüfungen werden über das online-Vorlesungsverzeichnis administriert.

Meßner

Mündliche Prüfungen finden bis auf Weiteres nach individueller Terminvereinbarung statt: Reinhard.Messner@uibk.ac.at

Moosbrugger

Mündliche Prüfungstermine:

Do, 30.01.2025, ab 09.00 Uhr
Di, 4.02.2025, ab 09.00 Uhr
Anmeldungen unter: Mathias.Moosbrugger@uibk.ac.at 

Repschinski

Informationen zu den Prüfungen von Prof. Repschinski finden Sie hier.

Vonach

VO Einführung in das Judentum , schriftliche Prüfung, Mi. 05.02.2025 ab 10.00 Uhr, SR VI, Zur Anmeldung
VO Einführung in das Judentum, schriftliche Prüfung, Mi. 05.03.2025 ab 10.00 Uhr, SR I, Zur Anmeldung 
Prüfungen für vergangene Semester finden  statt nach vorheriger Anmeldung bei: Andreas.Vonach@uibk.ac.at

Lehrveranstaltungsverzeichnis

Die aktuellen Lehrveranstaltungen finden Sie auf den Seiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder direkt im Lehrveranstaltungsverzeichnis der Uni Innsbruck.

Hilfsmittel Griechisch und Hebräisch am Computer

Hilfsmittel für das Arbeiten am Computer werden hier zusammengefasst. (Univ.-Prof. Dr. Boris Repschinski SJ)

Rechtlicher Hinweis

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass laut studienrechtlicher Bestimmungen (vgl. Studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität: § 12,2) Prüfungen für Lehrveranstaltungen mit einem einzigen Prüfungsakt spätestens am Ende des zweiten auf die Lehrveranstaltung folgenden Semesters abzulegen sind.

Für die im Rahmen von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter zu erbringenden Leistungen (somit auch für Seminararbeiten) gilt, dass die Abgabetermine so festzulegen sind, dass die Beurteilung der Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter möglichst noch vor dem Ende der lehrveranstaltungsfreien Zeit, zumindest aber innerhalb des betreffenden Semesters, erfolgen kann.

Ob darüber hinaus — jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch der/des Studierenden — eine Verlängerung dieser Frist für zu erbringende Leistungen eingeräumt wird, liegt im Ermessen der Lehrveranstaltungsleiterin/des Lehrveranstaltungsleiters. 

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