Achte und letzte Mittelvergabe
im Rahmen des HRSM-Projekts Digitalisierung und Informationsaufbereitung für die Digital Humanities (DI4DH)
(Archiviert)
Das Projekt „Digitalisierung und Informationsextraktion für die Digital Humanities“ (DI4DH) ist vom Forschungszentrum Digital Humanities Innsbruck bei den vom BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft 2016 ausgeschriebenen Hochschulraumstrukturmittel für exzellente Forschung eingereicht und bewilligt worden. Hochschulraumstrukturmittel bedeutet, dass nicht Forschung im engeren Sinn, sondern Infrastrukturmaßnahmen zur Ermöglichung exzellenter Forschung gefördert werden. Das sind in vielen Fällen Geräte oder Einrichtungen, in unserem Fall hingegen haben wir die Digitalisierung und Aufbereitung von Materialien und Daten mit einem Bezug zu den Geisteswissenschaften in das Zentrum des Antrags gestellt. Insgesamt stehen bis Ende 2021 400.000 EUR zur Verfügung, der größte Teil (ca. 280.000 EUR) wird für Sachkosten und Werkverträge an Forscherinnen und Forscher des FZDH sowie assoziierte Institutionen wie dem Tiroler Landesarchiv, dem Tiroler Landesmuseum und der TU Wien ausgeschüttet. Die Vergabe wird über das FZDH erfolgen.
Termine
Deadline zur Einreichung: 04. Juni 2021
Datum der Begutachtung: 14. Juni 2021
Link zum Einreichen des Antrags: https://webapp.uibk.ac.at/digital-humanities/ausschreibung-di4dh/index.php?page=index#top
Formale Kriterien
- Teilnehmen können alle Wissenschaftler_innen der Universität Innsbruck mit einem Bezug zu den Geistes- oder Sozialwissenschaften sowie das Tiroler Landesarchiv, das Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum und die TU Wien.
- Der Antrag sollte nicht mehr als 2 DinA4 Seiten umfassen (inkl. Projektbeschreibung und Kostenaufstellung).
- Anträge sind ausschließlich über ConfTool einzureichen, Anträge in Papierform werden nicht berücksichtigt
- Förderungswürdig sind Sachkosten und Werkverträge (darüber hinaus jedoch keine Personalkosten). Die Fördersumme darf 5.000 EUR nicht überschreiten.
- Alle Projekte, bis auf die Projekte der letzten Mittelvergabe, müssen abgeschlossen sein (Endbericht muss vorliegen und die Auszahlung der Fördersumme muss in Vorbereitung sein). Andernfalls ist ein erneuter Antrag nicht gestattet.
- Die Projekte, welche für diese Mittelvergabe eingereicht werden, müssen bis 31.12.2021 abgeschlossen sein.
- Bei den Werkverträgen sind die Vorgaben der Universität zu beachten! Bitte füllen Sie einen entsprechenden Fragebogen der Personalabteilung aus bzw. erkundigen Sie sich schon im Vorfeld, ob ein Werkvertrag unter die notwendigen Kriterien fällt. Werkvertraege sind bei der Personalabteilung VOR der Antragstellung auf die sachliche Richtigkeit prüfen zu lassen.
- Vor der Auszahlung bitte Schlussbericht und Rechnung an das FZDH zur Feststellung der Richtigkeit.
- Die doppelte Höhe der Förderung muss durch den Nachweis von Eigenmitteln erbracht werden. Als Eigenmittel zählen v.a. Arbeitsstunden von Projektleiter_innen, aber auch Projektmitarbeiter_innen aus anderen Projekten, die in diesem Sachgebiet arbeiten. [Vorlage]
- Ein späterer Drittmittelantrag (z.B. beim FWF, der EU oder dem TWF) ist nicht erforderlich, es geht vor allem darum laufende Forschungsarbeiten zu ermöglichen.
- Nicht gefördert werden reine Routinetätigkeiten, wie etwa das Befüllen von Datenbanken oder Literatursammlungen.
- Insgesamt stehen im Rahmen des DI4DH Projekts bis zum Jahr 2021 ca. 280.000 EUR an Mitteln für Sachkosten und Werkverträge zur Verfügung. Diese werden in ca. halbjährlichen Abständen ausgeschrieben.
- Es können nur Mittel an Wissenschaftler_innen vergeben werden, deren Projekte aus früheren DI4DH Mittelvergaben bereits abgeschlossen sind.
Inhaltliche Kriterien
- Die Anträge müssen nachvollziehbar mit Digitalisierung und/oder Informationsaufbereitung zu tun haben.
- Digitalisierung ist dabei nicht nur als das Scannen von Dokumenten, Bildern, Audio- und Video-Materialien zu verstehen, sondern auch in einem weiteren Sinn als die Digitalisierung von Objekten, Landschaften aber auch Abläufen und Verfahren.
- Für die Informationsaufbereitung ist an die (teil-)automatisierte Erfassung und Auswertung digitaler Daten gedacht, also Textmining, Audio und Video Mining, Data Mining, Topic Modelling, etc.
- Die finanzierten Sub-Projekte sollen dazu beitragen, die für die Digital Humanities Forschung notwendige Infrastruktur und entsprechende Kompetenzen aufzubauen.
- Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir für Anregungen und Verbesserungsvorschläge offen sind und diese gerne in den folgenden Jahren berücksichtigen werden.
Auswahlverfahren
- Die Vergabe erfolgt mittels Peer-Review durch eine Expertenkommission.
- Das Verfahren wird über Conftool organisiert und verwaltet.
- Die eingereichten Beiträge werden von den Expertinnen und Experten nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Inhaltliche Qualität
- Bedeutung für Theorie und Praxis
- Originalität und Innovationsgrad
- Thematische Relevanz
- Qualität der Darstellung
- Formale Kriterien erfüllt
- Verfügbarkeit der Daten
Berichtlegung
- Die möglichst freie Verfügbarkeit der verarbeiteten Dokumente ist gewünscht, kann aber klarerweise in vielen Fällen nicht erreicht werden (z.B. bei personenbezogenen Archivmaterialien, die dem Datenschutz unterliegen). Immerhin sollte aber angestrebt werden, dass die Daten für andere Forscher_innen zugänglich sind (z.B. auf Anfrage).
- Nach Abschluss des Projekts erwarten wir einen Schlussbericht im Umfang von mind. zwei Seiten sowie die Bereitschaft zu einer öffentlichen Präsentation im Rahmen einer FZDH-Sitzung. Der Abschlussbericht inklusive Projektpräsentation erfolgt spätestens neun Monate nach Projektzusage.
Beispiel
- Angenommen ein Institut besitzt eine Sammlung von Audio- und Videodateien. Diese sollen digitalisiert und mittels Audio-Mining ausgewertet werden.
- Für die Digitalisierung werden mehrere Kostenvoranschläge von Firmen eingeholt (im Regelfall drei Angebote). Wenn die veranschlagten Kosten mehr als 5.000 EUR ausmachen, wird das Sub-Projekt vielleicht in ein erstes Testprojekt im Umfang von 3.000 EUR gefasst. Sofern dieses erfolgreich ist, kann an weitere Anträge bei den kommenden Ausschreibungen gedacht werden.
- Da das Audio-Mining noch starken Qualitätsunterschieden unterliegt, wird für die Kostenvoranschläge zuerst der Markt erkundet und diverse Firmen erhalten Probedateien aus dem Digitalisierungsprojekt Die Kostenvoranschläge enthalten dann im Regelfall Testergebnisse bzw. Demos aus den Probedateien.
- Die Recherche der Firmen und die administrative Abwicklung des Projekts kann in Form eines mündlichen Werkvertrages (max. 750 Eur) vergeben werden, sofern eine Beauftragung der Firma erfolgt. Auch Ansprechpartner an der Universität wie etwa Innsbruck University Innovations können hier involviert werden. Administrative Tätigkeiten von Einzelpersonen können nicht mittels Werkvertrag vergütet werden.
- Die Teststellungen der Firmen können ebenfalls mit einigen hundert Euro kalkuliert werden – auch diese sollten bei der Einholung von Kostenvoranschläge bereits angefragt werden.
- Der Antrag würde dann im vorliegenden Beispiel 3.000 EUR für die Digitalisierung, 500 für einen Werkvertrag und 1.000 EUR für Teststellungen umfassen.
- Als Eigenleistung wäre dann das Projektmanagement, das Vergleichen der Angebote, die Kontrolle der Ergebnisse – sofern machbar – auch eine erste Analyse der (digitalisierten) Daten zu zählen. Für den Nachweis der Eigenleistung werden die Sub-Projektleiter mit einer entsprechenden Aufstellung vom FZDH unterstützt.
Bisherige Ausschreibungen
Erste Mittelvergabe
- Einreichung bis 01. Dezember 2017
- Besprechung der Vergabe: 15. Dezember 2017
Zweite Mittelvergabe
- Einreichung bis 08. Juni 2018
- Besprechung der Vergabe: 28. Juni 2018
Dritte Mittelvergabe
- Einreichung bis 08. März 2019
- Besprechung der Vergabe: 04. April 2019
Vierte Mittelvergabe
- Einreichung bis 14. Juni 2019
- Besprechung der Vergabe: 30. September 2019
Fünfte Mittelvergabe
- Einreichung bis: 17. April 2020
- Besprechung der Vergabe: 11. Mai 2020
Sechste Mittelvergabe
- Einreichung bis 18. September 2020
- Besprechung der Vergabe: 19. Oktober 2020
Siebte Mittelvergabe
- Einreichung bis 05. Februar 2021
- Besprechung der Vergabe: 22. Februar 2021
Für weitere Informationen sowie Fragen in Bezug auf die Mittelvergabe wenden Sie sich bitte an: digital-humanities@uibk.ac.at