Künstliche Intelligenz im Strafvollzug

Robert Rothmann über Zulässigkeit, Bedarf und Ethik multimodaler Überwachung im Kontext der österreichischen Justiz

Der Beitrag widmet sich der Analyse multimodaler KI-Anwendungen im Strafvollzug zur Erkennung von selbst- und fremdgefährdendem Verhalten. Ausgangspunkt der Untersuchung ist ein entsprechendes Forschungsprojekt, das jüngst in österreichischen Justizanstalten durchgeführt wurde. In der Abhandlung der Thematik wird zunächst eine Beschreibung der Technologie vorgenommen und die damit verbundene Zielsetzung erläutert. Darauf aufbauend erfolgt eine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit, in welcher auf datenschutzrechtliche Aspekte ebenso Bezug genommen wird wie auf die spezifischen Vorgaben des österreichischen Strafvollzuggesetzes und den aktuellen Entwurf einer Verordnung zur Regulierung von KI auf europäischer Ebene. Darüber hinaus wird der praktische Bedarf des Technologieeinsatzes analysiert, wobei sich die Überlegungen auf empirische Einblicke und Gespräche in den Vollzugsanstalten stützen. Die Analyse mündet in einer interdisziplinären Diskussion der Verhältnismäßigkeit des Technologieeinsatzes sowie damit verbundenen ethischen Abwägungen in Bezug auf die Menschenwürde

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