Auswahlverfahren für die Zuteilung eines Auslandsstudienplatzes

Aktualisierung: 06.08.2024


Diplom Studium (auslaufend)
Dieser Bereich enthält alle wichtigen Informationen über das Auswahlverfahren des IWW Diplomstudiengangs:
Voraussetzungen für Notenranking und Testanmeldung, IWW-Test des jeweiligen Studienjahres, Fristen, Ablauf, Deadlines etc.

Bachelor Studium (aktuell)
Das Auswahlverfahren für das IWW Bachelorprogramm ist in der Grundstruktur dem des Diplomstudium (siehe unten) ähnlich.
Die genauen Informationen für das Auswahlverfahren IWW Bachelor werden im Laufe des Wintersemester 2024/25 online gestellt werden. Es wird jedes Semester eine Informationsveranstaltungen zum Auswahlverfahren geben, welche über das IWW Büro bekannt gegeben wird.


 


Diplom Studium (auslaufend):

Studierende, welche die Anmeldevoraussetzungen erfüllen, können an einem dreistufigen Auswahverfahren teilnehmen:

  1. Notenranking
  2. IWW-Test
  3. Gesamtranking (Notenranking und IWW-Test)

Die Fristen für die Anmeldung zum Notenranking und zum Test sowie der Testtermin des jeweiligen Studienjahres werden nach Weihnachten bzw. im Januar hier zugänglich gemacht.

Das Notenranking und der IWW-Test spielen eine maßgebliche Rolle für die Vergabe der an den Partneruniversitäten bereitgestellten Studienplätze. Die Anmeldung erfolgt im Februar, das Notenranking und der IWW-Test finden Anfang März statt.


Anmeldevoraussetzungen   

Testanmeldung am Ende des 3. bzw. am Anfang des 4. Semesters (jedenfalls zwischen Januar und März)

  • Es müssen mindestens 13 von 19 Modulen zum Zeitpunkt der Anmeldung absolviert sein:
    • Block A: 12 betriebs- bzw. volkswirtschaftliche Kernmodule (6 Module)
    • Block B:   2 Wirtschaftsfremdsprachen (1 Modul)
    • Block C:   5 Supportmodule (3 Module)
  • Hat die/der Studierende bei der Testanmeldung mehr als die erforderlichen Module in den verschiedenen Blöcken A, B und C absolviert, so werden für die Bewertung automatisch die Module mit der besten Benotung herangezogen.
  • Die besten 150 Studierenden nach dem Notenranking werden zum Test zugelassen.
  • Studierende, die im Notenranking nicht unter den ersten 150 sind, können sich einen Auslandsstudienplatz selbst organisieren - allerdings nicht an den Partneruniversitäten des IWW-Programms.

Notenranking

Bis zum Abschluss der Benotung der Prüfungsleistungen des jeweiligen Wintersemesters (3. Semester) im ersten Studienabschnitt (Februar/März) muss die erfolgreiche Ablegung von mindestens 13 von 19 Modulen des ersten Studienabschnittes nachgewiesen werden. Die zur Bewertung herangezogenen Noten werden wie folgt gewichtet:

Block A
12 betriebs- und volkswirtschaftliche Kernmodule (6 Module)    Gewichtung 3
Block B
2 Wirtschaftsfremdsprachen
(1 Modul)
Gewichtung 2
Block C
5 Supportmodule (3 Module) Gewichtung

Da es eine Teilnahmebeschränkung von 150 Studierenden gibt, wird die Zu- / Absage zum IWW-Test mit dem Notenranking versendet. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, werden alle zum Test zugelassen - was mit einem allgemeinen Email an alle Bewerber bekanntgemacht wird. Das Notenranking wird dann für die Testschreiber im Ergebnis des Gesamtranking ersichtlich sein, welches per Email jedem zugesendet wird.


IWW-Test 

Der IWW-Test ist ein Element des Auswahlverfahrens zur Vergabe der Auslandsstudienplätze, die den IWW-Studierenden im Rahmen des verpflichtenden Auslandsstudienjahres zur Verfügung stehen. Er dient einerseits der Allokation der verfügbaren Auslandsstudienplätze an den Partneruniversitäten und andererseits stellt er eine Chance für Studierende dar, ihren Notenrang zu verbessern. Er soll Aufschluss über die Allgemeinbildung, das logisch-analytische Denkvermögen und die Kreativität der KanditatInnen geben:

  1. Logisch-analytischer Teil (Dauer: 45-60 Minuten)
  2. Allgemeinwissen (Dauer: 45-60 Minuten)

Die Korrektur der beiden Testteile erfolgt anonym. Die Testergebnisse werden so rasch wie möglich individuell an den jeweiligen KandidatInnen via E-Mail übermittelt. Die Auslandsplatzvergabe findet öffentlich statt.

Da sich die Fragen des IWW-Tests jedes Jahr ändern, liegen keine Testvorlagen im IWW-Büro oder bei der ÖH auf. Tipps und Informationen werden nicht weitergegeben.

Ablauf

  • Nach detaillierter Erklärung des Testablaufes müssen alle Studierenden den Hörsaal verlassen.
  • Der nochmalige Einlass erfolgt alphabetisch und nur mit gültigem Studierendenausweis.
  • Nach Einlass erhält die/der Studierende eine Klebeetikette mit ihrem/seinem Namen und Matrikelnummer.
  • Um die Anonymität zu wahren zieht die/der Studierende eine Karte mit einer Nummer, die von der ÖH ausgegeben wird.
  • Auf das angegebene Feld oberhalb der Nummer wird das Etikett aufgeklebt.
  • Die Karten werden in einen von der ÖH beaufsichtigten Behälter geworfen. Dieser Behälter wird versiegelt und bis nach der Korrektur von der ÖH verwahrt.
  • Auf die Testunterlagen schreibt die/der Studierende nur die Nummer der gezogenen Karte (keinen Namen und keine Matrikelnummer). Damit wird gewährleistet, dass die Testkorrektur anonym durchgeführt werden kann.
  • Danach beginnt der Test.
  • Nach Ablauf der Zeit haben die Studierenden 20 Sekunden Zeit, die Testunterlagen an den Rand zu geben. In der Zeit nicht am Rand abgelegte Unterlagen werden mit Minuspunkten bestraft.
  • Zwischen den Teilen gibt es eine Pause von 10 bis 15 Minuten.

Mitzunehmen sind

  1. Gültiger und aktualisierter Studierendenausweis
  2. Mindestens zwei blaue oder/und schwarze Kugelschreiber, eventuell Bleistift, Radiergummi und Lineal

Nicht zu verwenden sind

  1. Taschenrechner, Handy, Smartwatch oder andere elektronische Hilfsmittel
  2. Andere Unterlagen als die, die ausgegeben werden

Gesamtranking

Nach abgeschlossener Korrektur werden die Ergebnisse des Tests im Beisein einer/eines ÖH-Vertreterin/Vertreters den KandidatInnen zugeordnet.

Das Gesamtranking setzt sich aus dem Notenranking (A+B+C) und dem Testrang (D) zusammen und wird jeder/jedem Studierenden per E-Mail zugeschickt. 

Zwischen den beiden Teilen wird folgende Gewichtung zugrunde gelegt: (A+B+C):D wie 1:1

Die Zuteilung der auswärtigen Studienplätze erfolgt auf der Basis der von den BewerberInnen angegebenen Prioritäten in der Reihenfolge des Rankings. Die Auslandsplatzvergabe erfolgt öffentlich.

Die Zuteilung wird allerdings erst gültig, wenn die/der Studierende bis Ende des dem Auslandsjahr vorangehenden Sommersemesters den erfolgreichen Abschluss der Ersten Diplomprüfung nachweist (120 ECTS credits).

Gelingt es einer/einem BewerberIn nicht rechtzeitig den ersten Studienabschnitt mit 120 ECTS credits mit den oben erwähnten Vorgaben bis im Juli des 4. Semesters erfolgreich abzuschließen, so rücken die im Ranking nachfolgenden BewerberInnen an ihre/seine Stelle.


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