Bachelor FAQ
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich mich zum IWW-Test anmelden kann?
IWW Bachelor: mind. zählbare 52,5
Davon müssen mindestens folgende 7 Module absolviert sein:
- 4 Kernmodule (BWL/VWL/ STOEP/Einführungsmodul)
- 1 Wirtschaftsfremdsprache
- 2 Supportmodule
*zählbar für IWW-Test = ECTS aus komplett abgeschlossenen Modulen in Kern-,Support- und Wirtschaftsfremdsprache.
Für weitere Details wenden sie sich bitte an die ÖH!
Was sind die Voraussetzungen, damit ich meinen Auslandsaufenthalt antreten kann?
Voraussetzung für IWW Bachelor: 90ECTS aus allen abgeschlossenen Kern-, Support und Wirtschaftsfremdsprachen-Modulen (13 Module + Steop/Einführungsmodule)
Ich möchte ein Auslandssemester an einer Universität machen, die nicht als IWW-Partneruniversität aufgelistet ist. Ist das möglich?
Das ist grundsätzlich möglich und wird als „Non-Exchange“ bezeichnet. Man muss den gesamten Auslandsaufenthalt selbstständig planen und die Anerkennung VORHER mit der Studienbeauftragen, Mag. Maiko Stürz absprechen.
Bitte vereinbaren Sie über das IWW Büro einen Termin, nachdem Sie alle relevanten Informationen Ihrer potentiellen Austauschuniversität eingeholt haben. Die an der ausländischen Universität gewählten Kurse sind durch die Studienbeauftragte im IWW-Büro bestätigen zu lassen, da sonst die Anerkennung der Prüfungsleistungen nicht gewährleistet ist.
Müssen vor dem Auslandsaufenthalt beide Wirtschaftssprachen 2 absolviert werden?
Ja, egal ob Sie an eine IWW Partneruniversität gehen oder als Non Exchange.
Besteht die Möglichkeit, die Wirtschaftssprache 2 nach dem Auslandssemester zu absolvieren, wenn der Kurs vorher nicht erfolgreich absolviert wurde?
Es ist nicht möglich, die Wirtschaftssprache 2 nach dem Auslandssemester zu absolvieren, da es Voraussetzung ist, beide Wirtschaftssprachen erfolgreich abzuschließen, bevor der Auslandsaufenthalt angetreten werden kann.
Ich wechsel von einem anderem anderen Studiengang zu IWW Bachelor. Werden einige Kurse aus meinem vorangegangenen Studiengang anerkannt und was ist zu tun?
Anfragen zur Anrechung senden sie bitte immer an iww@uibk.ac.at
Man unterscheidet zwischen Anrechnungen von extern und intern.
Anrechnung von extern: Studierenden, die von einer anderen Universität in den IWW Studiengang wechseln
Bei Anrechnungsfragen von extern, bitte immer eine Mail mit folgenden Informationen senden:
- Link zur Universtiät und Studiengang, welchen sie vorher studiert haben
- Studienerfolgsnachweis
- Curriculum/Studienhandbuch als pdf oder den Link
- Kursbeschreibungen/Syllabus der bereits absolvierten Kurse/Module
Anrechnungsfragen intern: Studierende die bereits Kurse in einem anderen Studienprogramm an der Universität Innsbruck absolviert haben.
Als Nachweis sind einzureichen:
- Aufllistung der Kurse, deren Anerkennung angesucht wird
- Studienerfolgsnachweis
- Link zu den Kursen/Modulen
Freie Wahlfächer werden im IWW Stiudiem grundsätzlch erst nach dem Auslandsaufenthalt angrechnet.
Was muss ich beachten, wenn ich von WiWi auf IWW wechseln möchte?
Anhand der Äquivalenzliste ist ersichtlich, welches Modul wie angerechnet wird.
https://www.uibk.ac.at/universitaet/mitteilungsblatt/2022-2023/63..html
Die meisten Kurse können von ihnen selbständig im LFU online von Wiwi Bachelor auf IWW Bachelor anhand der Äquivalenzliste übertragen werden. Ist ein bereits absolviertes Modul nicht aufgelistet, fragen Sie bitte über das IWW Sekretariat um einen Termin bei der IWW Studienbeauftragen Mag. Stürz an.
Was muss ich beachten, wenn ich von IWW auf WiWi wechseln möchte?
In Kürze wird eine Äquivalenzliste für den Wechsel zu Verfügung stehen Bitte wenden sie sich an die Studienbeauftrage des Studiengangs WiWi Bachelor.
Wann kann ich mich für die Wirtschaftsenglsich 1 anmelden?
Das Angebot der Wirtschaftsenglisch 1 ist für IWW mehr ein "Nachhilfeangebot“. Wirtschaftsenglisch auf Niveau 1 sind für IWW Studierende immer erst in der zweiten Runde der Punkteanmeldung geöffnet.
Was sind die Zulassungsoraussetzungen für Wirtschaftsfremdsprache Niveau 2?
Um zu dem Modul Wirtschaftssprache 2 zugelassen zu werden, muss entweder das Modul Wirtschaftssprache Niveau 1 positiv absolviert werden oder der Einstufungstest positiv abgeschlossen werden.
Die Wirtschaftsprachenmodule auf Niveau 1 werden in IWW nicht als Wahlmodul angerechnet. Sie dienen der Vorbereitung auf Wirtschaftsfremdsprache Niveau 2.
Kann ich auch mehr als zwei Wirtschaftsfremdsprachen absolvieren?
Sollte jemand bereits zwei Wirtschafsfremdsprachen auf Niveau 2 abgeschlossen haben und eine dritte Wirtschaftsfremdsprache belegen, kann sich die Person bgzl. Anerkennungsmöglichkeiten an das IWW Büro wenden (iww@uibk.ac.at).
Ich möchte das Wahlfach Praxismodul absolvieren. Was ist zu beachten?
Um das Praxismodul AG Begleitung und Reflexion der Praxis im Rahmen des IWW-Bachelors erfolgreich abzuschließen, sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Bevor man das Wahlmodul absolvieren darf, muss man mind. 30 ECTs nachweisen können.
- Gemäß den aktuellen Richtlinien ist eine relevante Tätigkeit von insgesamt 14 Wochen mit jeweils 25 Stunden zu absolvieren.
- Bei Abweichungen in der Wochenstundenzahl, wie beispielsweise einem Vollzeitpraktikum von 40 Stunden pro Woche in den Semesterferien, erfolgt eine entsprechende Umrechnung.
- Die praktische Tätigkeit muss schriftlich im IWW-Büro angemeldet werden. Derzeit stehen noch keine spezifischen Formulare zur Verfügung, daher sind folgende Informationen erforderlich:
- Name und Adresse des Unternehmens
- Eine kurze Beschreibung des Unternehmens
- Eine kurze Beschreibung der geplanten praktischen Tätigkeit
- Der zeitliche Umfang der Tätigkeit
- Nach Abschluss der praktischen Tätigkeit sollte eine schriftliche Bestätigung mit Unterschrift des Arbeitgebers eingeholt und eingereicht werden.
- Nach Genehmigung der praktischen Tätigkeit durch das IWW-Büro können sich die Studierenden für den Kurs „AG Begleitung und Reflexion der Praxis“ anmelden, um dieses Modul zu absolvieren.
- Die Teilnahme an der „AG Begleitung und Reflexion der Praxis“ ist erst nach erfolgreichem Abschluss der praktischen Tätigkeit möglich.
- Derzeit wird der Kurs AG Begleitung und Reflexion der Praxis nur einmal jährlich im Sommersemester angeboten. (nächster Kurs voraussichtlich im Sommersemester 2025)
- Zwischen der durchgeführten praktischen Tätigkeit und dem Besuch der AG sollte ein Zeitraum von maximal einem Jahr liegen.
- Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Genehmigungen und Berichten sind im Curriculum unter dem Abschnitt „Wahlmodul. Praxis“ einsehbar.