Ringvorlesung WiSe 2022/23
Geschlecht, Ethnizität, Kultur: Körper im Spannungsfeld von Unterwerfung und Subversion

Körper & Recht
Christine Baur, Caroline Voithofer

 

Abstract:

Das Recht ist zentral in die Normierung von Körpern involviert. So können etwa Heteronormativität (zB im Familienrecht) und die Binarität der Geschlechterordnung (zB im Personenstandsrecht) über Rechtsnormen (re)produziert aber auch emanzipatorisch aufgebrochen werden.
Um diese grundlegenden Zusammenhänge zu veranschaulichen, widmen wir uns in der Einheit zu „Recht & Körper“ einem konkreten Lebenssachverhalt und nehmen die Regulierungen von Schwangerschaft mit einem Fokus auf Schwangerschaftsabbrüche in Europa in den Blick. Damit zeigen wir, wie Recht mit Körpern umgeht. Die staatlichen Normierungen rund um Schwangerschaft und Geburt finden sich eingebettet – oder besser eingezwängt – im Sozialversicherungs-, Arbeits-, Straf- und Eherecht. Bei Schwangerschaftsabbrüchen handelt sich um ein Thema, das traditionell innerhalb feministischer Kämpfe einen zentralen Platz eingenommen hat und nach wie vor mit Blick auf jüngste Entwicklungen – etwa in den USA mit der anstehenden Judikaturwende (Stichwort Roe vs Wade) aber auch mit Blick auf Polen – zeigt, dass das Grundanliegen „Mein Bauch gehört mir“ als feministischer Kampfslogan einerseits noch nicht voll im Recht umgesetzt ist, andererseits aber auch dort, wo ihm bereits Rechnung getragen wurde, fragil und prekär und ständig der potentiellen Hinterfragungen ausgesetzt ist. Eine kritische Betrachtung der Normgenese zeigt zudem, dass die Androzentrismuskritik nach wie vor berechtigt ist, denn nicht einmal dieser "ureigenste" weibliche* Lebenssachverhalt wird von Normen geprägt, die überwiegend für Frauen* von Frauen* geschaffen wurden. Im Detail nehmen wir das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland sowie die Diskussion um Straffreiheit oder Rechtsmäßigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in Österreich sowie die fragwürdigen Grenzziehungen zwischen „erhöht schützenswerten Embryonen“ und „weniger schützenswerten Embryonen“ (Stichwort behinderungsindizierter Abbruch versus Vernichtung von Embryonen in vitro) in den Blick. Ebenso behandeln wir, wann eine Person im Recht als schwanger gilt und wofür diese Festlegung relevant ist.

 

Zu den Personen:

Caroline Voithofer arbeitet am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts an der Universität Innsbruck und schreibt dort an ihrer Habilitationsschrift mit dem Arbeitstitel „Zulässigkeitsgrenzen von Rechtsgeschäften bezogen auf den Körper“.

Christine Baur ist Lehrbeauftragte für Gender Law an der LFU. Sie lehrt dieses Fach seit bald 30 Jahren und war V-Ass am Institut für Arbeits- und Sozialrecht sowie am Institut für öffentliches Recht an der Uni Innsbruck. Ihre Dissertation schrieb sie über "weibliche Lebenssachverhalte im österreichischen Sozialversicherungsrecht". Christine Baur war 10 Jahre als Gleichbehandlungsanswältin tätig.

 


 

Zeit: Donnerstag, 10. November 2022, 17:15-18:45
Ort: Campus Innrain, Hörsaal 7 (EG)


MA Gender, Kultur und Sozialer Wandel, Wahlmodul 4 und Angebot für alle MA Studien, Interdisziplinäre Kompetenzen

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