Zuständige Dienstbehörde

Bearbeitung: Winfried Schluifer / Thomas Weber

In allen Fragen des Religionsunterrichts bzw. von ReligionslehrerInnen ist die (mit)zuständige Dienstbehörde das jeweilige Bischöfliche Schulamt der Diözese; dies gilt auch für sogenannte "Kombinierer" für den Teil RU bzw. die Abstimmung mit der jeweiligen Bundes-, Landes-/Bezirksebene - je nach Dienstgeber (vgl. dazu Konkordatsbestimmungen, Vertrag Staat Kirche, RelUG,...)

Dienstbehörden

Für den einzelnen Religionslehrer/die einzelne Religionslehrerin sind jeweils folgende Behörden als Dienstbehörden zuständig:

Religionslehrer/Religionslehrerinnen im Pflichtschulbereich:

  • Bischöfliches Schulamt der Diözese Innsbruck (BSA)
  • Bezirksschulamt
  • Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bildung

Religionslehrer/Religionslehrerinnen im mittleren und höheren Schulbereich:

  • Bischöfliches Schulamt der Diözese Innsbruck
  • Landesschulrat (LSR)
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