Zuständige Dienstbehörde
Bearbeitung: Winfried Schluifer / Thomas Weber
In allen Fragen des Religionsunterrichts bzw. von ReligionslehrerInnen ist die (mit)zuständige Dienstbehörde das jeweilige Bischöfliche Schulamt der Diözese; dies gilt auch für sogenannte "Kombinierer" für den Teil RU bzw. die Abstimmung mit der jeweiligen Bundes-, Landes-/Bezirksebene - je nach Dienstgeber (vgl. dazu Konkordatsbestimmungen, Vertrag Staat Kirche, RelUG,...)
Dienstbehörden
Für den einzelnen Religionslehrer/die einzelne Religionslehrerin sind jeweils folgende Behörden als Dienstbehörden zuständig:
Religionslehrer/Religionslehrerinnen im Pflichtschulbereich:
- Bischöfliches Schulamt der Diözese Innsbruck (BSA)
- Bezirksschulamt
- Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bildung
Religionslehrer/Religionslehrerinnen im mittleren und höheren Schulbereich:
- Bischöfliches Schulamt der Diözese Innsbruck
- Landesschulrat (LSR)