Dienstpflichten des Religionslehrers/der Religionslehrerin
Bearbeitung: Winfried Schluifer / Thomas Weber
Unter anderem:
- Weisungsgebundenheit (gegenüber der/den vorgesetzten Dienststellen)
- Amtsverschwiegenheit (zB. Konferenzgeheimnis)
- Unverzügliche Abmeldung beim Vorgesetzten (Direktor/in) bei Abwesenheit von Dienst
- Meldepflichten (zB. Standesveränderung)
- Einhaltung des Dienstweges (siehe hiezu VOBl. des Landesschulrates Stück VII-VIII Nr. 56/1989)
- Unterrichtspflichten (Aufsicht, Konferenzteilnahme, Elternaussprache, Teilnahme an Schul/Klassenforen, Mitarbeit in den jeweiligen Fachgruppen an der Schule, Mitarbeit im Schulgemeinschaftsausschuss, administrative Aufgaben)