Dienstweg

Bearbeitung: Winfried Schluifer / Thomas Weber

Der staatlich angestellte RL und der kirchlich bestellte RL haben Angelegenheiten, die sich auf ihr Dienstverhältnis oder auf ihre dienstlichen Aufgaben beziehen (zB.: Beurlaubungen, Dienstfreistellungen, Karenzierungen, Weiter- und Fortbildung, Standesveränderungen, Krankmeldungen, Beschwerden, Kündigungen, Bewerbungen, Schwangerschaftsmeldungen, Geburtsurkunden der Kinder), beim unmittelbaren Vorgesetzten (= Schulleiter der Stammschule) einzubringen. Dieser hat die eingereichten Unterlagen unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten (Amt der Tiroler Landesregierung oder Bischöfliches Schulamt). Das Einbringen bei der Schulleitung dient der Information des Vorgesetzten, dessen Stellungnahme gleich angeschlossen werden kann.

Von der Einhaltung des Dienstweges kann abgesehen werden, wenn Gefahr im Verzuge oder dessen Einhaltung nicht zumutbar ist.

Bei kirchlich bestellten RL liegen eine Reihe von Erledigungen, die sich auf das Dienstverhältnis zur Kirche beziehen (Sonderurlaub, Karenzierungen, Disziplinarrecht) in der alleinigen Kompetenz des Bischöflichen Schulamtes.

SPEZIELLE ABWESENHEIT VOM DIENST (Weiter-, Fortbildung, Sonderurlaube)

Ist ein RL länger als drei Kalendertage vom Dienst abwesend und fallen hierdurch beide Religionsstunden in einer Klasse in einer Woche aus, so ist ein entsprechendes Ansuchen über die Direktion an das Bischöfliche Schulamt zur Entscheidung oder Stellungnahme zu schicken. Das Bischöfliche Schulamt trägt dann bei positiver Erledigung Vorsorge für eine eventuelle Vertretungsregelung.

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