Konfessioneller Charakter des Religionsunterrichts
Bearbeitung: Wilhelm Rees
Der Schulische Religionsunterricht ist als konfessioneller Unterricht gewährleistet. D. h. er ist in Österreich konfessionell gebunden. Er wird von den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften für SchülerInnen des jeweiligen Bekenntnisses erteilt. Ein ökumenischer bzw. interkonfessioneller Religionsunterricht ist im österreichischen Recht nicht vorgesehen. Ebenso ist die Teilnahme von SchülerInnen einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft am Religionsunterricht eines anderen als des eigenen Bekenntnisses im österreichischen Schulrecht nicht vorgesehen. Eine Teilnahme ist daher nur zur Übernahme der Beaufsichtigung gestattet (RS des BMUK Nr. 37/1994). Eine Teilnahme mit Schulbuch und Benotung ist nicht möglich. Die Benotung der Teilnahme solcher SchülerInnen macht das Zeugnis, das eine öffentliche Urkunde mit Beweiskraft ist, fehlerhaft.