Staatsgrundgesetz
Bearbeitung: Wilhelm Rees
Das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) erging am 21. Dezember 1867 (RGBl Nr. 142). Es ist, da sich die Parteien in den Jahren 1919 und 1920 auf keinen neuen Grundrechtskatalog einigen konnten, bis heute geltendes Verfassungsrecht. Insbesondere bietet Art. 17 StGG die Grundlage für den römisch-katholischen Religionsunterricht.