ANTWORT
von Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer
Rechtswissenschaftliche Fakultät
In der EU entscheidet derzeit jeder Mitgliedstaat selbst darüber, unter welchen Voraussetzungen seine Staatsbürgerschaft erworben werden kann und wann diese wieder verloren geht. Das Staatsbürgerschaftsrecht fällt nämlich nach wie vor in Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
Daher hängt es vom Staatsbürgerschaftsrecht der einzelnen Mitgliedstaaten ab, ob Personen die Staatsbürgerschaft zweier Mitgliedstaaten erwerben können und unter welchen Voraussetzungen sie diese behalten dürfen.
In manchen Mitgliedstaaten beruht das Staatsbürgerschaftsrecht auf dem Grundsatz, dass Personen nur eine Staatsbürgerschaft haben und Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit vermieden werden sollen. Zu diesen Staaten gehört Österreich.
In anderen Mitgliedstaaten erlaubt das Staatsbürgerschaftsrecht mehrfache Staatsangehörigkeiten.
Wenn Jugendliche zwei Staatsbürgerschaften haben, so hängt es vom Staatsbürgerschaftsrecht der beiden Staaten ab, ob sie diese auch nach Erreichen der Volljährigkeit behalten dürfen. Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz erlaubt den Erwerb einer zweiten Staatsbürgerschaft zwar nur ganz eingeschränkt, wurde eine solche aber rechtmäßig erworben, so kann sie ein Leben lang behalten werden.