Zwei Reisepässe

Warum müssen sich Jugendliche mit zwei Pässen, obwohl dies zu Druck führen würde sich zwischen Herkunft und Aufenthaltsland zu entscheiden, ab dem 18. Lebensjahr entscheiden welchen Pass sie behalten wollen?

ANTWORT
von Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer
Rechtswissenschaftliche Fakultät

In der EU entscheidet derzeit jeder Mitglied­staat selbst darüber, unter welchen Voraussetzungen seine Staats­bürger­schaft erworben werden kann und wann diese wieder verloren geht. Das Staats­bürger­schafts­recht fällt nämlich nach wie vor in Zuständigkeit der Mitglied­staaten.

Daher hängt es vom Staats­bürger­schafts­recht der einzelnen Mitglied­staaten ab, ob Personen die Staats­bürger­schaft zweier Mitglied­staaten erwerben können und unter welchen Voraussetzungen sie diese behalten dürfen.

In manchen Mitglied­staaten beruht das Staats­bürger­schaftsrecht auf dem Grundsatz, dass Personen nur eine Staats­bürgerschaft haben und Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit vermieden werden sollen. Zu diesen Staaten gehört Österreich.

In anderen Mitglied­staaten erlaubt das Staats­bürger­schafts­recht mehrfache Staatsangehörigkeiten.

Wenn Jugendliche zwei Staats­bürger­schaften haben, so hängt es vom Staatsbür­gerschafts­recht der beiden Staaten ab, ob sie diese auch nach Erreichen der Volljährigkeit behalten dürfen. Das österreichische Staats­bürger­schafts­gesetz erlaubt den Erwerb einer zweiten Staats­bürger­schaft zwar nur ganz eingeschränkt, wurde eine solche aber rechtmäßig erworben, so kann sie ein Leben lang behalten werden.

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