ANTWORT
von Univ.-Prof. Dipl.-Pol. Dr. Andreas Peter Maurer, MA
Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften
Der Bundesstaat ist eine mögliche Variante der Bildung eines echten, europäischen Gemeinwesens, dessen Realisierung von konkreten Integrationsprojekten genauso abhängt wie von dem beständigen Streit über das, was uns als Europäer*Innen zusammenhält.
Die Entwicklung der EU ist seit über 60 Jahren darauf angelegt, den Prozess eines „immer engeren Zusammenschlusses der Völker Europas“ zu gestalten. Auch wenn die EU-Verträge diesen Prozess nicht zu Ende denken, besteht doch die eindeutige, unter allen Mitgliedstaaten verabredete Richtung. In Bereichen wie der Handels-, Währungs- oder Wettbewerbspolitik funktioniert die EU dabei längst analog zu klassischen Bundesstaaten wie den USA, Kanada oder Australien. Die bundesstaatliche Weiterentwicklung der EU hängt dabei vor allem von der Bereitschaft der Bürger*innen und Bürger, ihrer Regierungen und ihrer Parlamente ab, den Integrationsprozess auch als unmittelbares Erlebnis aktiv und offensiv zu gestalten.
Der Bundesstaat ist eine mögliche Variante der Bildung eines echten, europäischen Gemeinwesens, dessen Realisierung von konkreten Integrationsprojekten genauso abhängt wie von der beständigen Debatte über das, was uns als Europäer*innen zusammenhält.