ANTWORT
von Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Die Schulden der einzelnen EU-Mitgliedstaaten bestehen gegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Europäischen Zentralbank und privaten Banken.
Diese Staatsschulden können rechtskonform nicht „auf Null“ gesetzt werden. Die Gründe dafür sind primär folgende:
Davon unabhängig wäre ein Schuldenerlass nur möglich, wenn die Gläubiger, also jene, bei denen die Schulden bestehen, dem zustimmen.
- Den Mitgliedstaaten ist es verboten, die Schulden anderer Mitgliedstaaten zu übernehmen. Jeder Mitgliedstaat muss für seine Schulden selber aufkommen.
- Die Europäische Zentralbank darf ebenfalls nicht den Mitgliedstaaten ihre Schulden erlassen. Sonst würde nämlich ein Anreiz geschaffen, Schulden zu machen.
- Die Banken haben das Geld ihrer Sparer*innen teilweise in Staatsschulden angelegt, um Zinsen zu bekommen. Würden diese Schulden „auf Null“ gesetzt, wäre für die Sparer*innen das Geld verloren.