öffentlicher Vortrag von Priv.-Doz. DDr. Robert Deinhammer SJ aus dem Habilitationsfach „Christliche Philosophie“: „Universelle Menschenrechte, Kulturrelativismus und kritische Naturrechtsethik“ [Einladung]
Seminarraum VI der Theologischen Fakultät (Karl-Rahner-Platz 3, 1. OG)
Der traditionelle Menschenrechtsuniversalismus besagt, dass Menschenrechte moralische Rechte mit universalem Geltungsanspruch sind, also immer und überall gelten. Dieses universalistische Verständnis der Menschenrechte wird heute insbesondere von kulturrelativistischer Seite infrage gestellt. Kulturrelativistinnen bestreiten den allgemeingültigen Charakter der Menschenrechte, weil sie davon ausgehen, dass es keine kulturübergreifende Geltung moralischer Werte und Normen geben kann. Die Geltung moralischer Standards sei vielmehr immer nur relativ zu einer bestimmten kulturellen Tradition bzw. einem bestimmten kulturellen Kontext aussagbar und davon abhängig. Im Vortrag werde ich die Universalität der Menschenrechte vor dem Hintergrund einer kritischen Naturrechtsethik gegen kulturrelativistische Einwände verteidigen. Mit diesem Ansatz ist eine Ethik der Menschenrechte möglich, bei der man die Eigenart unterschiedlicher kultureller Kontexte bzw. Traditionen berücksichtigen und dennoch am Universalitätsanspruch der Menschenrechte festhalten kann.