Übersicht
Bibel
Zum Anfang des biblischen Buches
Zum vorigen Kapitel in der bibel

Das Buch Levitikus, Kapitel 27

Zum nächsten Kapitel in der Bibel
.

Die Ablösung von Gelübden und Weihegaben: 27,1-34

.

Bei Personen

Lev 27,1 Der Herr sprach zu Mose:
Lev 27,2 Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Will jemand ein Gelübde für den Herrn einlösen, das er nach dem üblichen Wert einer Person abgelegt hat,
Lev 27,3 so gilt für einen Mann zwischen zwanzig und sechzig Jahren ein Schätzwert von fünfzig Silberschekel, nach dem Schekelgewicht des Heiligtums,
Lev 27,4 für eine Frau ein Schätzwert von dreißig Schekel,
Lev 27,5 für einen Jugendlichen zwischen fünf und zwanzig Jahren, wenn es ein Junge ist, ein Schätzwert von zwanzig Schekel, wenn es ein Mädchen ist, ein Schätzwert von zehn Schekel,
Lev 27,6 für einen Knaben zwischen einem Monat und fünf Jahren ein Schätzwert von fünf und für ein Mädchen ein Schätzwert von drei Silberschekel,
Lev 27,7 für einen Mann von sechzig und mehr Jahren ein Schätzwert von fünfzehn und für eine Frau ein Schätzwert von zehn Schekel.
Lev 27,8 Ist derjenige, der das Gelübde gemacht hat, nicht in der Lage, den Schätzwert zu entrichten, dann soll er die Person dem Priester vorstellen. Dieser soll den Schätzwert nach Maßgabe dessen, was der Gelobende aufbringen kann, feststellen.
.

Bei Tieren

Lev 27,9 Handelt es sich um Tiere, die man für den Herrn als Opfergabe darbringen kann, so wird jedes Tier, das man dem Herrn gibt, etwas Heiliges.
Lev 27,10 Man darf es weder auswechseln noch vertauschen, nicht ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes geben. Wenn man aber doch ein Tier gegen ein anderes vertauscht, so wird sowohl das eine als auch das andere etwas Heiliges.
Lev 27,11 Handelt es sich um ein unreines Tier, von dem man keine Opfergabe für den Herrn darbringen darf, soll man das Tier dem Priester vorführen,
Lev 27,12 und dieser soll den Durchschnittswert feststellen; an seine Schätzung soll man sich halten.
Lev 27,13 Will man es auslösen, so soll man den Schätzwert um ein Fünftel erhöhen.
.

Bei Häusern

Lev 27,14 Will man sein Haus dem Herrn weihen, so soll es der Priester schätzen, indem er seinen Durchschnittswert feststellt. Man halte sich an die Schätzung des Priesters.
Lev 27,15 Will der Mann, der das Haus gelobt hat, es auslösen, so soll er ein Fünftel des Geldes zum Schätzwert hinzufügen und es soll wieder ihm gehören.
.

Bei Grundstücken

Lev 27,16 Weiht ein Mann eines von seinen Erbgrundstücken dem Herrn, so soll der Schätzwert seines Saatgutes geschätzt werden. Ein Hómer Saatgerste entspricht fünfzig Silberschekeln.
Lev 27,17 Weiht jemand das Feld vom Jubeljahr an, so halte man sich an diesen Schätzwert;
Lev 27,18 weiht er es aber nach dem Jubeljahr, soll ihm der Priester den Preis entsprechend der bis zum nächsten Jubeljahr ausstehenden Jahre berechnen und vom Schätzwert abziehen.
Lev 27,19 Will derjenige, der das Feld geweiht hat, es wieder auslösen, soll er ein Fünftel des Geldes zum Schätzwert hinzufügen, und es soll wieder ihm gehören.
Lev 27,20 Löst er es nicht aus, verkauft es aber einem anderen, so kann es nicht mehr ausgelöst werden,
Lev 27,21 und das Feld wird, wenn es im Jubeljahr frei wird, etwas Heiliges für den Herrn, wie ein Feld, das geweihtes Gut ist. Es wird Eigentum des Priesters.
Lev 27,22 Wenn jemand dem Herrn ein Feld weiht, das er erworben hat und das nicht zu seinem Erbbesitz gehört,
Lev 27,23 berechne der Priester den Schätzwert mit Rücksicht auf die Zeit bis zum Jubeljahr und der Mann bezahle die Summe am selben Tag als etwas Heiliges für den Herrn.
Lev 27,24 Im Jubeljahr soll das Feld an den Verkäufer zurückfallen, dem es als ererbter Landbesitz gehört.
.

Das Maß der Schätzung

Lev 27,25 Jede Schätzung bei dir soll nach dem Schekelgewicht des Heiligtums erfolgen: Zwanzig Gera entsprechen einem Schekel.
.

Sonderfälle

Lev 27,26 Eine Erstgeburt beim Vieh, die als Erstlingsgabe dem Herrn gehört, kann man nicht weihen, weder ein Rind noch ein Schaf; denn es gehört schon dem Herrn.
Lev 27,27 Aber wenn es die Erstgeburt eines unreinen Tiers ist, kann man es um den um ein Fünftel erhöhten Schätzwert auslösen. Wird das Tier nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden.
Lev 27,28 Aber nichts von dem, was ein Mann von seinem Eigentum an Menschen, Vieh und Feldbesitz als Banngut dem Herrn geweiht hat, darf verkauft oder ausgelöst werden. Alles Banngut ist etwas Hochheiliges; es gehört dem Herrn.
Lev 27,29 Kein menschliches Wesen, das als Banngut geweiht wird, kann zurückgekauft werden; man muss es töten.
Lev 27,30 Jeder Zehnt des Landes, der vom Ertrag des Landes oder von den Baumfrüchten abzuziehen ist, gehört dem Herrn; es ist etwas Heiliges für den Herrn.
Lev 27,31 Will ein Mann einen Teil seines Zehnten auslösen, muss er ein Fünftel dazuzahlen.
Lev 27,32 Jeder Zehnt an Rind, Schaf und Ziege ist dem Herrn geweiht, jedes zehnte Stück von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht.
Lev 27,33 Man soll nicht zwischen dem Guten und dem Schlechten unterscheiden und keinen Tausch vornehmen. Wenn man es dennoch tut, werden das Tier und das mit ihm vertauschte Tier etwas Heiliges; es darf nicht ausgelöst werden.
.

Abschluss

Lev 27,34 Das sind die Gebote, die der Herr dem Mose für die Israeliten auf dem Sinai gegeben hat.
Zum vorigen Kapitel in der bibel Zum Anfang des Kapitels in der Bibel Zum nächsten Kapitel in der Bibel
Nach oben scrollen