Internationales

Erasmus+, Swiss European Mobility Programme (SEMP), CIUTI & Joint Study

Studierendenmobilität Outgoings

Mobil im Studium, erfolgreich fürs Leben

Sie überlegen, ob eine Studierendenmobilität eine gute Idee für Sie wäre, sind aber noch unentschlossen? Sie sind schon dabei, einen Auslandsaufenthalt an einer der Partnerinstitutionen des INTRAWI zu planen? Oder Sie wissen bereits, dass es Sie in die Ferne zieht, sind aber noch auf der Suche nach dem Programm bzw. der Destination, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht? Dann sind Sie auf dieser Website richtig. Sie finden im Folgenden die wichtigsten Informationen über alle Möglichkeiten, als Studierende des INTRAWI Erasmus-Mobilitäten zu absolvieren. Bitte lesen Sie diese wenigen Abschnitte aufmerksam und vollständig durch: Die Lektüre dauert nicht lange und wird Ihnen die Organisation Ihres Studienaufenthaltes im Ausland vereinfachen.

Warum und wie fördert das INTRAWI Studierendenmobilitäten?

Das INTRAWI hat eine lange Tradition in der Ausbildung von Übersetzer:innen und Dolmetscher:innen. Dank unserer reichen Lehrerfahrung wissen wir um die Wichtigkeit von Mobilitäten für unsere Studierenden: Wir betreiben also zirka 40 Partnerschaften zum Studierendenaustausch mit Universitäten in ganz Europa und ermutigen all unsere Studierenden dazu, den Schritt an eine dieser Einrichtungen zu wagen. Warum? Kulturen und Sprachen erlernt man am umfassendsten im täglichen Kontakt mit beidem, in Alltagssituationen und durch soziale Kontakte, die wachsen. Zugleich sind Mobilitäten ein aus Lebensläufen nicht mehr wegzudenkender Erfolgsfaktor: Sie stehen nicht nur für Flexibilität, Interesse und Motivation, sondern verhelfen auch zu Weltgewandtheit, Reife und Autonomie. Mobilität macht einen entscheidenden Unterschied.

Welche Mobilitätsprogramme gibt es für mich?

Klassische, einsemestrige bis einjährige Mobilitäten können Sie mit den Programmen Erasmus+ und Swiss European Mobility Programme (SEMP) absolvieren. Kürzere Aufenthalte sind mit dem TRANS-Netzwerk von CEEPUS möglich. Wir beraten Sie gerne zu allen drei Optionen am Institut.

Unser Partner in der administrativen Umsetzung dieser Mobilitäten ist das International Relations Office der Universität Innsbruck. Lesen Sie daher unbedingt auch auf der Website des IRO sämtliche Informationen zur Abwicklung von Auslandsstudienaufenthalten.

Ergänzend bieten sich Ihnen zahlreiche andere Förderschienen, für die wir am Institut keine Beratungsleistungen anbieten können, die wir aber für Sie in Form einer praktischen Linkliste zusammengefasst haben.

Wo kann ich meinen Auslandsaufenthalt absolvieren?

Eine Antwort auf diese Frage finden Sie in unserer Rubrik Destinationen im Überblick.

Bei der definitiven Auswahl Ihrer Zieluniversität spielen letztlich verschiedene Faktoren eine Rolle, die sich einerseits aus Ihren Studienzielen und andererseits aus persönlichen Präferenzen ergeben: Passt eine Destination besser im BA oder im MA? Werden all Ihre Studiensprachen in einer gewissen Stadt angeboten? Fördert eine bestimmte Destination ein bestimmtes persönliches Lernziel (Fokus auf Sprachlehre bei noch bestehenden Unsicherheiten, Fokus Fach-/AV-/Literaturübersetzen oder Dolmetschen, Eröffnen von Wegen in die Diplomatie oder Wirtschaft etc.)? Oder haben Sie schlicht klare Präferenzen für größere Städte oder eine überschaubare Umgebung?

Lassen Sie sich von solchen Fragen bei Ihren Vorüberlegungen leiten; wir beraten Sie dann gerne in einem persönlichen Gespräch.

Wann sollte ich meinen Auslandsaufenthalt absolvieren?

Sie dürfen Erasmus ab dem 3. Studiensemester in Anspruch nehmen, was bedeutet, dass Sie schon ab dem 1. Semester Ihres BA-Studiums einen Auslandsaufenthalt planen dürfen. Aufenthalte im MA wiederum kann und sollte man schon gegen Ende des BA-Studiums planen.

Wir raten Ihnen dazu, möglichst bald den (ersten) Auslandsaufenthalt anzutreten: Er wird Ihre Sprach- und Kulturkompetenz steigern und Ihnen alle weiteren Etappen des Studiums leichter machen.

Außerdem ergibt sich dadurch der Vorteil, dass Sie noch genug ECTS erwerben müssen, um in der Kursplanung im Ausland relativ frei zu sein. Haben Sie gegen Ende des Studiums nicht mehr genug ECTS offen, so dürfen wir Sie nicht mehr nominieren.

Wie oft darf ich ins Ausland gehen?

Mit Erasmus dürfen Sie pro Studienzyklus 12 Monate im Ausland verbringen. Z. B. könnten Sie im BA und im MA je ein Semester Erasmus an einer ersten und an einer zweiten Destination verbringen und zusätzlich noch ein von Erasmus gefördertes Praktikum im Ausland absolvieren.

Auslandsaufenthalte mit anderen Förderschienen (CEEPUS, Joint Study usw.) sind zusätzlich erlaubt.

Verzögert ein Auslandsaufenthalt meinen Studienfortschritt? Welche Kurse darf oder soll ich im Ausland belegen? Wie viele ECTS muss ich im Ausland machen?

Im Idealfall planen Sie für Ihren Auslandsaufenthalt Kurse ein, die inhaltlich in etwa denen entsprechen, die unser empfohlener Studienverlauf vorsieht und folglich von der Person, die die Studienbeauftragung innehat, für Sie anrechenbar sind. Alternativ bzw. komplementär können Sie auch Wahlpflichtfächer im laut Curriculum vorgesehenen Ausmaß im Ausland besuchen. Achten Sie dabei auf Voraussetzungsketten (z. B. müssen Kurse der Stufe 1 in Innsbruck vor der Stufe 2 besucht werden; das setzen Sie auch im Ausland um und wählen Kurse, die diesem Niveau gerecht werden), damit Sie bei Ihrer Rückkehr wieder dort in den Studienverlauf „einsteigen“ können, wo Sie ohne Auslandsaufenthalt sein würden.

Sie müssen in Ihrem Learning Agreement bzw. Online Learning Agreement (OLA), der Vorausplanung Ihrer Kurse, zwischen 28 und 32 ECTS vorsehen. Mit dieser Menge an ECTS ist bei inhaltlicher Deckung mit den hiesigen Studienzielen normalerweise ein verzugsloses Weiterstudieren möglich.

Wichtig: Es gibt auch Kurse, die Sie sich nicht aus dem Ausland anrechnen lassen können. Dazu gehören alle Proseminare und Seminare in Bachelor und Master (außer Sie können vorab nachweisen, dass ein äquivalenter Prüfungsmodus und Wissenschaftsstandard wie an unserem Institut Usus ist) und alle Kurse, die in irgendeiner Form mit Abschlussprüfungen verknüpft sind, sowie Modulteile, im Rahmen derer Abschlussprüfungen abgelegt werden (z. B. Ü3-Kurse ins Deutsche, Bachelor-Prüfungsprojekt, Vorbereitung auf die Master-Abschlussprüfung, Masterabschlussprüfungsprojekt). Masterarbeiten hingegen dürfen im Ausland verfasst werden und können teils auch angerechnet werden.

Sollten Sie im Ausland nicht alle Kurse bestehen, so kann es bei Ihrer Rückkehr aber zu Verzögerungen kommen – analog zu den Konsequenzen eines Nicht-Bestehens hier in Innsbruck. Dann absolvieren Sie den Kurs, den Sie nicht bestanden haben, einfach hier am INTRAWI.

Verliere ich das Stipendium für den Auslandsaufenthalt, wenn ich einen Kurs im Ausland nicht bestehe?

Nein. Sie müssen pro Monat im Ausland 3 ECTS anrechenbar positiv absolvieren. Als Faustregel sagen wir: 15 ECTS müssen bei Ihrer Rückkehr pro Semester im Ausland angerechnet werden können, damit Sie das Stipendium nicht rückerstatten müssen.

Wie viel Geld bekomme ich während eines Auslandsaufenthaltes? Wie funktioniert die Auszahlung? Welche Formalitäten sind zu beachten?

Lesen Sie dazu bitte zunächst alle relevanten Informationen auf der Website des IRO. Wir antworten am Institut dann gerne auf zusätzliche Fragen Ihrerseits.

Darf ich auch mit einer Förderung ins Ausland, wenn ich eine Studienbeihilfe beziehe oder noch Kinderbeihilfe bekomme?

Ja. Sie können diese Förderungen während Ihres Auslandsaufenthaltes nach österreichischer Gesetzeslage weiter beziehen. Für Bezieher:innen einer Studienbeihilfe gibt es außerdem die Möglichkeit, bei der Studienbeihilfenbehörde zusätzlich einen Reisekostenzuschuss zu beantragen.

Gibt es ein finanzielles Top up fürs Studieren mit Kind im Ausland oder für besondere medizinische Bedürfnisse, die im Ausland erfüllt werden müssen?

Ja. Informieren Sie sich bitte dazu auf der Website des IRO, stellen Sie dort ggf. Detailfragen an die Abteilung, die die Outgoings betreut, und setzen Sie uns im Rahmen eines Beratungsgesprächs vor der Nominierung darüber ins Bilde, dass Sie mit dem IRO entsprechende Schritte gesetzt haben. Sie müssen uns am INTRAWI aber keine Details zu Ihrer persönlichen Lage mitteilen.

Wer hilft mir bei den ersten Schritten zur Organisation meines Aufenthalts am Institut in Innsbruck und an der Zieluniversität?

Die Grundzüge Ihres Aufenthaltes organisieren Sie mit der Hilfe Ihrer Betreuungsperson (Departmental Coordinators) am INTRAWI. Wichtig ist hierbei, dass Sie zu jedem Zeitpunkt vor, während und nach Ihrer Mobilität allen Regelungen und Vorschriften nachkommen müssen, die das IRO bzw. die Erasmus+-Nationalagentur vorgeben. Für die Einhaltung aller Formalitäten und Fristen sind Sie verantwortlich. Wir unterstützen Sie aber gerne mit diversen Hilfsangeboten.

Ab Ihrer offiziellen Nominierung seitens unseres Institutes dürfen Sie in administrativer Hinsicht mit der Unterstützung unserer Kolleg:innen vom IRO rechnen.

An Ihrer Zieluniversität werden Sie entweder von einer Person, die ebenfalls Departmental Coordinator ist, betreut oder aber vom dortigen International Relations Office. Wer Sie vor Ort unterstützen wird, das teilt Ihnen Ihre Betreuungsperson in Innsbruck mit.

Denken Sie auch daran, vor Ort die Unterstützung von Studierendenorganisationen oder von ESN anzunehmen.

Was das Housing betrifft, so haben unterschiedliche Zieluniversitäten unterschiedliche Hilfsangebote. In den Rubriken für Internationales Ihrer Zieluniversität finden Sie alle Informationen dazu. Wir hier in Innsbruck können Sie nicht bei der Wohnungssuche im Ausland unterstützen.

Wer ist meine oder mein Departmental Coordinator am INTRAWI? Wer rechnet die Kurse aus dem Ausland für mich an?

Wenden Sie sich für ein erstes Beratungsgespräch, die definitive Auswahl einer Destination, die Nominierung usw. bitte an die akademischen Koordinator:innen an unserem Institut, die für das Land Ihrer Heimatuniversität verantwortlich sind, also an die Departmental Coordinators. Die Aufgabe der akademischen Koordinator:innen ist es, Ihnen allgemeine Informationen zur Verfügung zu stellen und Ihnen bei der Kursauswahl in der Planungsphase Ihres Learning Agreements behilflich zu sein. Bitte bedenken Sie, dass die Departmental Coordinators diese Aufgabe zusätzlich zu ihren eigentlichen Aufgaben am INTRAWI ausführen. Bereiten Sie sich daher immer auf alle Gespräche gut vor, leisten Sie die nötige Vorarbeit und halten Sie sich an die kommunizierten Regeln, um die Abläufe zu vereinfachen – auch in Ihrem eigenen Interesse.

Ihre Departmental Coordinators überprüfen auch Ihren Entwurf des Learning Agreements, bevor Sie ihn zur Vorabanerkennung weiterleiten dürfen. Die Vorabanerkennung der Kurse, die Sie in Ihr Online Learning Agreement aufnehmen möchten, fällt in den Verantwortungsbereich der Studienbeauftragung. Das gilt auch für die Changes – die Änderungen Ihrer Kursplanung vor Ort. Die Departmental Coordinators haben hier keine Unterschriftenkompetenz.  

Gibt es einen konkreten Leitfaden, wie ich zu meinem Auslandsaufenthalt komme?

Ja. Absolvieren Sie bitte die untenstehenden Schritte in der richtigen Reihenfolge. Kleine Abweichungen in der Durchführung, z. B. je nach Förderprogramm oder Zieluniversität, wird Ihnen Ihre oder Ihr Departmental Coordinator mitteilen.

Die wichtigsten organisatorischen Schritte bis zum fertigen Online Learning Agreement:

1. Sich für einen Auslandsaufenthalt interessieren und die verfügbaren Förderprogramme bzw. Destinationen auf der Institutswebsite anschauen

2. Sich nicht nur auf der obengenannten Website sondern auch auf verlinkten Seiten vollumfänglich über die Informationen zum Erasmus-Programm informieren

3. Einen Termin zum Orientierungsgespräch bei Ihrer/Ihrem Departmental Coordinator (DC) ausmachen; eine Liste von Fragen zum Gespräch mitbringen

4. Eventuell weitere Erkundigungen einholen

5. Eine Entscheidung für eine Zieluniversität treffen und der/dem DC mitteilen

6. Nach informeller Bestätigung des Studienplatzes durch die/den DC die Online-Bewerbung über LFU-online ausfüllen: Bewerbungsunterlagen komplett ausfüllen und hochladen (betrifft auch den Lebenslauf, der allerdings nur von der/von dem DC und vom IRO der Universität Innsbruck eingesehen wird; er ist nicht Grundlage einer Ab-/Zusage der Zieluniversität)

7. Ihre/Ihr DC bestätigt online zum maßgeblichen Termin die Bewerbung. Das IRO übermittelt Ihnen von nun an diverse Informationen per Mail, die Sie alle genau beachten; auch die Beachtung von Terminen und Fristen liegt das gesamte Procedere über ausschließlich in Ihrer Verantwortung.

8. Möglichen Stundenplan (min. 28 ECTS bis max. 32 ECTS) für das Erasmus-Semester vorbereiten

9. Verpflichtend Besprechungstermin mit Ihrer/Ihrem DC vereinbaren, um das mögliche Learning Agreement zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten; bei grünem Licht seitens DC frühzeitig Termin zur Vorabanerkennung bei der Person, die die Studienbeauftragung innehat, vereinbaren

10. Entwurf des Learning Agreements in einer Datei per Mail und unter Verweis auf den Termin zur Vorabanerkennung an die Person übermitteln, die die Studienbeauftragung innehat; dann den Termin wahrnehmen (event. werden Sie in diesem Rahmen noch zu Änderungen angewiesen; sämtliche Anrechnungsentscheidungen liegen im Verantwortungsbereich der Studienbeauftragung)

11. Online Learning Agreement (OLA) ausfüllen, sobald grünes Licht von der Person vorliegt, die die Studienbeauftragung innehat


In Folge müssen Sie sich bei der Gastuniversität über die Rubrik Internationales auf der jeweiligen Website zum Studium anmelden und sämtliche sonstigen organisatorischen Schritte bzw. Formalitäten selbständig erledigen, die Ihnen seitens des IRO bzw. von Erasmus+ kommuniziert werden. Denken Sie auch daran, zum rechten Zeitpunkt nach einer Wohnung bzw. einem Zimmer zu suchen. Tipp: Informieren Sie sich über Mietzinsbeihilfen.

Was ist, wenn ich von meinem Auslandsaufenthalt zurücktreten/ihn stornieren möchte?

Falls Sie von Ihrem Erasmus-Aufenthalt zurücktreten wollen oder müssen, so geben Sie Ihrer/Ihrem DC und dem IRO in einer gemeinsamen Mail an beide bitte unverzüglich Bescheid, damit Ihr Platz im Idealfall noch jemand anderem zugutekommen kann.

Muss ich meine Unterlagen zum Auslandsaufenthalt aufbewahren?

Archivieren Sie alle Erasmus-Unterlagen sehr genau. Verlorene oder verlegte Unterlagen können zu Problemen im Ablauf führen und für Sie nachteilige Auswirkungen haben. Ihre/Ihr DC oder das IRO archiviert Ihre Unterlagen NICHT für Sie! Sie müssen sie bis zu sieben Jahre nach Ende des Aufenthalts vorlegen können.

 

Text: © INTRAWI

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