Horizon Europe Gender Equality Plan
Die neue Programmperiode Horizon Europe beinhaltet, wie die vergangenen europäischen Förderprogramme, Zielsetzungen zu Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit. Ab 2022 muss von allen Universitäten, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Gremien ein Gender Equality Plan vorgelegt werden, der die Aktivitäten der Institution zu Gleichstellung und Chancengleichheit dokumentiert. Er umfasst notwendige und empfohlene Vorgaben und Inhalte, die an der Universität bereits umgesetzt werden:
Die Universität Innsbruck verfügt über ein vielfältiges Angebot zu Gleichstellung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Mentoring sowie zu gender- und diversitätsspezifischer Lehre und Forschung. Gender- und Diversity Mainstreaming werden von der Universität Innsbruck als Querschnittsmaterie verstanden und spielen bei der Tätigkeit unterschiedlicher Organisationseinheiten eine Rolle.
Im Folgenden werden in Orientierung an den von Horizon Europe vorgegebenen Kriterien die einzelnen Angebote und rechtlichen Grundlagen der Universität Innsbruck beschrieben und jeweils auf die entsprechenden Dokumente, Abteilungen und Berichte verwiesen und verlinkt.
Das zentrale Dokument stellt der Frauenförderungsplan der Universität Innsbruck dar. Die Universität Innsbruck verfügt mit diesem Frauenförderungsplan über ein Dokument, das alle verpflichtenden Anforderungen eines Gender Equality Plan i.S. von Horizon Europe erfüllt. Er wird durch weitere relevante Dokumente ergänzt.
Öffentliche Dokumente
Der Frauenförderungsplan der Universität Innsbruck findet seine rechtlichen Grundlagen in der österreichischen Bundesverfassung, in den §§ 19 Abs 2 Z 6 und 41ff Universitätsgesetz 2002 und ist Bestandteil der Satzung der Universität Innsbruck.
Der Frauenförderungsplan ist eine Verordnung, welche im Mitteilungsblatt verlautbart wurde. Er ist innerhalb der Universität verbreitet, wird angewendet und demonstriert ein Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter; er beinhaltet klare Ziele und legt detaillierte Maßnahmen zu deren Erreichung fest.
Strategische Zielvorgaben beinhalten folgende, öffentliche Dokumente:
Der Entwicklungsplan 2022 – 2027 beinhaltet den Erhalt und Ausbau der Stärken in den Bereichen Gleichstellung, Frauenförderung, Gender Mainstreaming, Inklusion.
Auch mit der Leistungsvereinbarung 2022- 2024 wurde der Erhalt und Ausbau der Stärken in den Bereichen Gleichstellung, Frauenförderung, Gender Mainstreaming, Inklusion vereinbart. Auf dieser Grundlage werden etablierter Programme, insbesondere zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses (z.B. das Erika Cremer-Habilitationsprogramm) bedarfsgerecht fortgeführt. Im Zuge des Diversitätsmanagements wurde in einem breit angelegten partizipativen Prozess eine Diversitätsstrategie (Diversitätsstrategie der Universität Innsbruck auf Basis des Entwicklungsplans 2022-2027) entwickelt die u.a. die Sensibilisierung und verstärkte Öffentlichkeitsarbeit fördert.
Thematisch zweckgewidmete Ressourcen
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Kollegialorgan. Seine Aufgabe ist die begleitende Kontrolle aller Personalagenden (insbesondere Recruiting) zur Gewährleistung von Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Frauenförderung. Zudem obliegt ihm die Beratung und Vertretung bei Diskriminierung oder (sexueller) Belästigung im Zusammenhang mit einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur Universität und die einschlägige interne und externe Bewusstseinsarbeit.
Büro für Gleichstellung und Gender Studies
Das Büro für Gleichstellung und Gender Studies mit drei Teilbereichen unterstützt die Universitätsangehörigen und die Organe der Universität Innsbruck fachlich in den Themen Antidiskriminierung und Gleichstellung, Diversität und Integration der Frauen- und Geschlechterperspektive in Studium, Lehre und Forschung. Außerdem bietet es zahlreiche Leistungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf/Studium und familiären Verpflichtungen.
Beide Institutionen finden ihre rechtliche Verankerung im Universitätsgesetz 2002, im Bundesgleichbehandlungsgesetz und im Frauenförderungsplan der Universität Innsbruck. Letzterer regelt zudem die angemessene Ausstattung mit den erforderlichen Ressourcen.
Datenerhebung und -überwachung
Die rechtliche Verankerung findet sich u.a. im Frauenförderungsplan.
Die Daten werden dargestellt in der jährlichen Wissensbilanz und auf uni:data (Datawarehouse Hochschulbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung) und im Gender Controlling. Es werden regelmäßig geschlechtsspezifische Daten aus allen Bereichen und für alle Gruppen (Beschäftigte, Studierende) erhoben.
Bewusstseinsbildende Maßnahmen und Trainings
Die Umsetzung der Ziele Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit wird auch durch einschlägige Schulungen und den Aufbau von Gender- und Diversitätskompetenz gefördert.
Im FFP ist die Verpflichtung zum Angebot von einschlägigen Fortbildungen in mehreren Bestimmungen verankert (vgl. § 42 (2) FFP und § 13 (5) FFP)
Im internen Fortbildungsprogramm (zum Beispiel im Rahmen der Grundausbildung) werden entsprechende Schulungen angeboten. Gender- und Diversitätsaspekte sind in allen Fortbildungen integriert.
Work-Life-Balance und Organisationskultur
Zur Gewährleistung einer ausgewogenen Work-Life-Balance auch für Mitarbeiter:innen mit Fürsorgepflichten gibt es die Einrichtungen Familienservice und Spielräume an der Universität Innsbruck. Diese Einrichtungen sind verankert in § 17 FFP und Abschnitt B.6 FFP.
Die Vereinbarkeit von Arbeit mit familiären und sonstigen Verpflichtungen wird von der Universität Innsbruck durch zahlreiche Maßnahmen unterstützt (wie zum Beispiel freie Zeiteinteilung des wissenschaftlichen Personals und gleitende Arbeitszeit und Home-Office-Möglichkeit für das administrative Personal, Kinderbetreuungsplätze, Babysitter:innenbörse).
Die Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements unterstützen eine gesunde Work-Life-Balance für alle Mitarbeiter:innen.
Die Organisationskultur spiegelt sich im Leitbild der Universität Innsbruck wieder: Universität ist und lebt von Vielfalt – an Biografien, Ideen, Lebensentwürfen, Meinungen und Methoden, die wir durch (Geschlechter-)Gleichstellung, Inklusion sowie Vereinbarkeit von Beruf und Studium mit Betreuungspflichten fördern.
Die Universität Innsbruck bedient sich einer geschlechtergerechten Sprache (vgl. § 11FFP) und einer geschlechtergerechten Öffentlichkeitsarbeit (vgl. § 14 FFP).
Geschlechtergleichgewicht in Führung und Entscheidungsfindung
Das Geschlechtergleichgewicht in Führung und Entscheidungsfindung soll gewährleistet werden durch die Umsetzung der gesetzlichen 50%-Quoten in Kollegial- und Führungsorganen. Diese Verpflichtung unterliegt der laufenden Kontrolle durch den AKG.
Gleichstellung der Geschlechter bei der Einstellung und Karriereentwicklung
Die Gleichstellung der Geschlechter bei der Einstellung neuer Mitarbeiter:innen wird durch die begleitende Kontrolle aller Schritte im Personalaufnahmeverfahren durch den AKG kontrolliert. Der Frauenförderungsplan regelt im Abschnitt B.5 die Personal- und Organisationsentwicklung und die Rolle des AKG bei der Personalaufnahme. Der AKG nimmt auf dieser Grundlage auch seine Kontrollfunktion in Berufungsverfahren und bei der Ausschreibung von Führungspositionen wahr.
Um Wissenschaftlerinnen in ihrer Karriereentwicklung zu unterstützen gibt es auf Grundlage des FFP ein Mentoringprogramm für junge Wissenschaftlerinnen.
Daneben werden die Karrieren von weiblichen Wissenschaftlerinnen durch gezielte Frauenförderung gestärkt. Beispielsweise gibt es das Erica-Cremer-Habilitationsprogramm und die Ingeborg-Hochmair-Frauenprofessuren. Es wird auch ein Berufungstraining für angehende Professorinnen angeboten. Die Beachtung von Gleichstellungsgesichtspunkten beginnt bereits auf Studierendenebene und davor zB durch eine Frauenquote bei der Vergabe von Stipendien oder das Sommertechnikum in MINT-Fächern für Schülerinnen.
Integration der Gender-Dimension in Forschungs- und Lehrinhalte
Die rechtliche Verankerung dieser Themen findet sich in eigenen Teilen des Frauenförderungsplans. Abschnitt B Teil 3. FFP regelt die Integration der Gender-Dimension in Forschungsinhalten und die Förderung der Forschung von weiblichen Forschenden. Abschnitt Teil 4. FFP umfasst die Integration der einschlägigen Lehrinhalte in die Curricula sowie die Beteiligung an der Lehre, die Lehrauftragskontingente und die Lehrevaluierungen.
Die gesamtuniversitäre genderspezifische Lehre wird laufend erhoben und ein Angebot von Lehrveranstaltungen mit gender- und diversitätsspezifischen Inhalten gewährleistet. Ein interfakultäres Masterstudium (Masterstudium Gender, Kultur und sozialer Wandel) wird angeboten. Der Gender-Schwerpunkt spiegelt sich auch in Professuren mit entsprechender Denomination („Sozialwissenschaftliche Theorien der Geschlechterverhältnisse“ und „Geschlechtergeschichte“) wider.
Feministische Forschung wird durch Nachwuchsförderung unterstützt (zB durch den Gender-Fem-Preis und den Maria-Ducia-Preis)
Maßnahmen gegen geschlechtsbezogene Gewalt, insbesondere sexuelle Belästigung
Der Schutz der Würde am Arbeits- und Studienplatz wird im Frauenförderungsplan (Abschnitt B.7 FFP) geregelt. Die Umsetzung erfolgt durch Präventivmaßnahmen (wie zB bauliche, organisatorische Maßnahmen, Fortbildungen) und Informationen (vgl die Broschüre zur sexuellen Belästigung). Mit dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen verfügt die Universität Innsbruck über eine unabhängige Anlaufstelle mit Expertise zum Thema.