Was macht der Senat?
Der Senat ist eines der drei Leitungsorgane der Universität und als einziges direkt demokratisch legitimiert. Er
- erlässt die Satzung der Universität (auf Vorschlag des Rektorats)
- erteilt seine Zustimmung zu Entwicklungs- und Organisationsplan
- legt die Größe des Universitätsrates fest und wählt einige seiner Mitglieder
- wirkt maßgeblich am Verfahren zur Wahl der Rektorin/des Rektors und eingeschränkt an der Bestellung der Vizerektorinnen und Vizerektoren mit
- wirkt an Habilitations- und Berufungsverfahren mit
- erlässt und ändert Curricula für Studien
- richtet Kollegialorgane mit und ohne Entscheidungsbefugnis sowie einen Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ein
- sollte sich – nach Ansicht von SPAF – zu allen wichtigen universitätspolitischen Agenden äußern und an Lösungsvorschlägen mitarbeiten.