Prüfungen aus
Arbeitsrecht und Sozialrecht

Prüfungsanmeldung | DS Rechtswissenschaften | BA Wirtschaftsrecht

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Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt online. Den Termin und Ort Ihrer Prüfung sowie den Prüfer selbst entnehmen Sie bitte den Aushängen am Institut oder den Internet-Aushängen des Prüfungsreferates.

Die Prüfungen bei Univ.-Prof. Niksova werden einen Tag vor dem ersten Prüfungstag eingeteilt, um den Kandidatinnen und Kandidaten allzu lange Wartezeiten zu ersparen. Die jeweils aktuelle Einteilung können Sie hier abrufen.

Die Prüfungen bei assoz. Prof. Burger werden einen Tag vor dem ersten Prüfungstag eingeteilt, um den Kandidatinnen und Kandidaten allzu lange Wartezeiten zu ersparen. Die jeweils aktuelle Einteilung können Sie hier abrufen.

Die Prüfungen bei assoz. Prof. Mair werden einen Tag vor dem ersten Prüfungstag eingeteilt, um den Kandidatinnen und Kandidaten allzu lange Wartezeiten zu ersparen. Die jeweils aktuelle Einteilung können Sie hier abrufen.

Die kommissionellen Prüfungen werden nicht weiter eingeteilt, sondern sie finden lt Aushang des Prüfungsreferats statt.

Bei den Prüfungen ist die Verwendung einer unkommentierten Gesetzessammlung zulässig (zB Kodex). Erlaubt sind Hervorhebungen und Unterstreichungen im Text sowie handschriftliche Verweise auf einzelne Bestimmungen. Erlaubt ist auch das Anbringen eines Daumenregisters. Nicht erlaubt sind aber Anmerkungen und/oder inhaltliche Zusatzinformationen (vgl Schreiben des Studiendekans).


Diplomstudium Rechtswissenschaften (2001W und 2020W)

Arbeitsrecht und Sozialrecht

Die Leistungsbeurteilung im Fach "Arbeitsrecht und Sozialrecht" erfolgt durch eine mündliche Fachprüfung vor Einzelprüfern (ab dem 4. Antritt vor einer Kommission bestehend aus drei Prüfern; keine Lehrveranstaltungsprüfung) an den vom Prüfungsreferat vorgegebenen Prüfungsterminen. Prüfungsstoff sind dabei nicht nur die Inhalte der Vorlesungen, sondern überhaupt die gesamten Inhalte der empfohlenen Prüfungsliteratur. Zum Bestehen der Fachprüfung sind Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und Grundkenntnisse des Europarechts sowie des Verfassungsrechts erforderlich. Es wird daher empfohlen, die Fachprüfung nicht vor den Fachprüfungen "Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht", "Europarecht" und "Allgemeine Staatslehre, Verfassungslehre und Verfassungsrecht" abzulegen.

Prüfer (Verteilungsquote; gültig ab Otkober 2024):

Eine freie Wahl des Prüfers besteht erst ab dem 3. Prüfungsantritt.

Die Prüfungseinteilung für kommissionelle Prüfungen siehe offiziellen Aushang des Prüfungsreferats.

Offizieller Aushang des Prüfungsreferates für den kommenden Prüfungstermin

Anforderungsprofil

Prüfungsliteratur


Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (2015W und 2023W)

Pflichtmodul Arbeits- und Sozialrecht

Die Leistungsbeurteilung des Pflichtmoduls "Arbeits- und Sozialrecht" erfolgt durch eine mündliche Gesamtprüfung vor Einzelprüfern (ab dem 4. Antritt vor einer Kommission bestehend aus drei Prüfern; keine Lehrveranstaltungsprüfung) an den vom Prüfungsreferat vorgegebenen Prüfungsterminen. Prüfungsstoff sind dabei nicht nur die Inhalte der Vorlesungen, sondern überhaupt die gesamten Inhalte der empfohlenen Prüfungsliteratur. Zum Bestehen der Gesamtprüfung sind Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und Grundkenntnisse des Europarechts erforderlich.

Prüfer (Verteilungsquote; gültig ab Oktober 2024):

Eine freie Wahl des Prüfers besteht ab dem 3. Prüfungsantritt.

Die Prüfungseinteilung für kommissionelle Prüfungen siehe offiziellen Aushang des Prüfungsreferats.

Offizieller Aushang des Prüfungsreferates für den kommenden Prüfungstermin

Anforderungsprofil

Prüfungsliteratur 


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