Entsorgung (Chemikalien, Behälter) und Ausscheidung von Laboreinrichtung

Die Chemikalienlogistik (CL) übernimmt, unter Berücksichtigung verfügbarer und sicherer Lagerkapazitäten, die Aufgabe der Zwischenlagerung gefährlicher Abfälle zum Zweck der Abholung oder organisiert (für Außenstellen) eine direkte Abholung für die sogenannten Abfallersterzeuger in den wissenschaftlichen Einrichtungen der Universität.

Die Entsorgungskosten für registrierte, sortierte und gesetzeskonform vorbereitete Abfälle, die zuvor angemeldet wurden, trägt die Chemikalienlogistik.

Vermeidbare Mehrkosten des Entsorgers müssen von den Instituten selbst getragen werden.

Gefährliche Abfälle

  • Die Mitarbeiter/innen der CL beraten Sie gerne vorab zur Abgabe von Abfällen vor Ort in Ihrem Labor (Verpackung, Kennzeichnung, Anmeldung und Annahme etc.). Bitte Termin zeitnah vereinbaren!
    • Grundsätzlich können in der Chemikalienlogistik nur ordnungsgemäß gekennzeichnete und dicht verschlossene Gebinde, die eine Registrierung aufweisen, angenommen werden.
    • Die Verwendung ordnungsgemäßer Gebinde gemäß Sicherheitsdatenblätter ist jedenfalls sicherzustellen. Alle Mitarbeiter/innen sind gemäß den Vorgaben des Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) bzw.
      CLP-V (Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) angewiesen, Gebinde ordnungsgemäß zu kennzeichnen.
    • Ein Transport von offenen Gebinden im Gebäude sowie im Lastenaufzug ist strengstens untersagt. Flüssigkeiten aus Glaskolben sind in entsprechenden und verschließbaren Abfallgebinden zu entsorgen. Leere Glaskolben werden zur Entsorgung angenommen.
    • Infektiöse Abfälle werden nicht angenommen.
           
  • Zwingend erforderlich ist die vorherige Anmeldung der zu entsorgenden Stoffe sowie eine korrekte Beschriftung der Abfallgebinde. Das Anmeldeformular erhalten Sie im Zuge des Beratungsgesprächs und finden Sie am SharePoint SiGe.

  • Die Annahme unbekannter Chemikalien wird von unserem Entsorger in der Regel abgelehnt.

  • Gesetzliche Vorgaben priorisieren auf den Schutz von Mensch und Umwelt und verlangen die Minimierung von Emissionen und eine Optimierung des Ressourceneinsatzes.

  • Ausscheidungs- und Entsorgungsprozesse von Anlagen und Arbeitsmitteln (gemäß § 2 Abs. 5 ASchG) aus Laborbereichen: Der Ablauf ist im Leitfaden A Ausscheiden sowie Entsorgung von Anlagen/Arbeitsmitteln aus Laborbereichen definiert. (https://SharePoint SiGe_Leitfaden A

Einstieg in SharePoint SiGe:

SharePoint SiGe_Freigegebene Dokumente_Leitfäden und Ordner von A bis V        
Unterhalb der Ordner (001 COVID 19 bis VOPST) finden Sie u.a. einen Leitfaden für den SharePoint

Inhalte div. Ordner am SharePoint SiGe

  Die Kosten und die Beauftragung externer Firmen für die Entsorgung von Geräten mit Gefahrstoffen (kontaminiert) und/oder radioaktiven Quellen aus Isotopenlaboren etc. sind von den wissenschaftlichen Einrichtungen zu tragen.

 


Kontakt 

Chemikalienlogistik, CCB-Gebäude
L.UG.094, Untergeschoss 1 (Nähe Lastenaufzug West)
Innrain 80-82
A-6020 Innsbruck

chemikalienlogistik@uibk.ac.at

 +43 (0)512 507 + DW (MitarbeiterInnen CL) 

Öffnungszeiten

CCB
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr  
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Campus Technik (Technikerstraße 25f)
Dienstag: 09:00 - 10:00 Uhr 


 
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