Giftbezugsberechtigung
- Die Giftbezugsberechtigung dient bei den entsprechenden Firmen als Nachweis, dass die bestellende Person die entsprechenden Chemikalien/Gifte für den universitären Gebrauch gemäß § 41 Abs. 3 Z. 2 ChemG i. d. g. F. in Forschung und Lehre an der Universität Innsbruck beziehen darf.
- Die Giftbezugsberechtigung wird ausschließlich an Personen mit der notwendigen fachlichen Qualifikation vergeben.
- Für einen Neuantrag einer Giftbezugsberechtigung ist ein Ansuchen samt Nachweise (Ausbildung und Erste-Hilfe) per E-Mail an die Chemikalienlogistik (chemikalienlogistik@uibk.ac.at) zu senden. Nach positiver Prüfung durch die vom Rektorat berechtigte Person wird die Giftbezugsberechtigung von der CL ausgestellt und muss von den AntragstellerInnen abschließend gegengezeichnet werden.
Die Giftbezugsberechtigung gilt 5 Jahre ab Ausstellung für die Dauer des Dienstverhältnisses am jeweiligen Institut.
Kontakt
Chemikalienlogistik, CCB-Gebäude
L.UG.094, Untergeschoss 1 (Nähe Lastenaufzug West)
Innrain 80-82
A-6020 Innsbruck
Öffnungszeiten
CCB
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Campus Technik (Technikerstraße 25f)
Dienstag: 09:00 - 10:00 Uhr