Richtlinien für die Gebarung
Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2006 die Richtlinie für die Gebarung gem. § 21 Abs. 1 Zif. 9 UG einstimmig beschlossen. Die Richtlinien für die Gebarung in der aktuell gültigen Fassung finden Sie unter diesem Link:
Hinweis: Verweise innerhalb der GerbarungsRL beziehen sich – soweit nicht anders angeführt – auf das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) in der aktuell gültigen Fassung.