Richtlinien für die Gebarung


Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2006 die Richtlinie für die Gebarung gem. § 21 Abs. 1 Zif. 9 UG einstimmig beschlossen. Die Richtlinien für die Gebarung in der aktuell gültigen Fassung finden Sie unter diesem Link:

https://www.uibk.ac.at/zentraler-rechtsdienst/richtlinien-und-verordnungen-des-rektorats/anderes/gebarung/richtlinien-fuer-die-gebarung.html


Hinweis: Verweise innerhalb der GerbarungsRL beziehen sich – soweit nicht anders angeführt – auf das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) in der aktuell gültigen Fassung.

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