ANTWORT
von Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer
Rechtswissenschaftliche Fakultät
In der EU entscheidet derzeit jeder Mitgliedstaat selbst darüber, wer seine Staatsbürgerschaft erwirbt und wann diese verloren geht. An die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates ist die Unionsbürgerschaft gekoppelt. Diese verleiht als „grundlegender Status“ den Unionsbürger*innen die im Unionsrecht vorgesehenen Rechte und Pflichten.
Dazu gehört primär das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. In einer – nicht bindenden – Entschließung hat die EU den Mitgliedstaaten nahegelegt, ihre nationalen Pässe nach einheitlichen Kriterien zu gestalten („Europa-Pass“ in bordeaux-violett).
Ein „EU-Pass“ würde hingegen eine einheitliche EU-Staatsbürgerschaft voraussetzen, die von der EU selbst geregelt und in der Folge an ihre Bürger*innen vergeben werden müsste. Dies würde aber eine Änderung der EU-Verträge erfordern. Dafür wäre die Zustimmung aller Mitgliedstaaten notwendig.