Reisepass

Wie stehen Sie zum Thema "Europapass"?

ANTWORT
von Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer
Rechtswissenschaftliche Fakultät

In der EU entscheidet derzeit jeder Mitglied­staat selbst darüber, wer seine Staat­sbürger­schaft erwirbt und wann diese verloren geht. An die Staats­bürger­schaft eines Mitglied­staates ist die Unions­­bürgerschaft gekoppelt. Diese verleiht als „grundlegender Status“ den Unions­bürger*innen die im Unionsrecht vorgesehenen Rechte und Pflichten.

Dazu gehört primär das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitglied­staaten frei zu bewegen und aufzuhalten. In einer – nicht bindenden – Entschließung hat die EU den Mitglied­staaten nahegelegt, ihre nationalen Pässe nach einheitlichen Kriterien zu gestalten („Europa-Pass“ in bordeaux-violett).

Ein „EU-Pass“ würde hingegen eine einheitliche EU-Staats­bürger­schaft voraussetzen, die von der EU selbst geregelt und in der Folge an ihre Bürger*innen vergeben werden müsste. Dies würde aber eine Änderung der EU-Verträge erfordern. Dafür wäre die Zustimmung aller Mitglied­staaten notwendig.

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