ANTWORT
von Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Ein europäischer Staat wie die Türkei kann der EU nur beitreten, wenn er die grundlegenden Werte der EU achtet. Dazu gehören die Achtung der Menschenwürde, die Freiheit, die Demokratie, die Gleichheit, die Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Minderheitenrechte.
Zusätzlich sind die vom Europäischen Rat festgelegten vier „Kopenhagen“-Kriterien zu erfüllen.
Das politische Kriterium verlangt, dass der antragstellende Staat über allgemeine institutionelle Stabilität und eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung verfügen muss.
Das wirtschaftliche Kriterium erfordert eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit des Beitrittskandidaten, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.
Das Acquis-Kriterium setzt die Übernahme des „unionalen Besitzstandes" voraus. Der Beitrittskandidat muss die aus einer Mitgliedschaft in der EU erwachsenden Verpflichtungen übernehmen, also das geltende Unionsrecht (Primär- und Sekundärrecht sowie die völkerrechtlichen Verträge und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs) vollständig übernehmen und in seinem Hoheitsgebiet in Kraft setzen. Die tatsächliche Anwendung des Unionsrechts durch den Beitrittskandidaten erfordert eine effiziente, rechtsstaatlich verankerte Verwaltung ebenso wie die Unabhängigkeit der Gerichte und einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz.
Das Aufnahmefähigkeitskriterium schreibt vor, dass ein Beitritt auch von der Fähigkeit der EU, neue Mitglieder aufzunehmen, abhängt. Wichtig ist, dass bei der Aufnahme neuer Mitgliedstaaten die Effizienz der europäischen Integration erhalten bleibt. Das setzt ein hinreichendes Maß an rechtlicher, wirtschaftlicher und politischer Homogenität der Mitgliedstaaten der Union voraus.
Aus diesen Beitrittsvoraussetzungen folgt, dass ein europäischer Staat, in dem die Todesstrafe gilt, der EU nicht beitreten kann. Ein Beitritt würde bereits an der fehlenden Wahrung der Menschenwürde und der Menschenrechte scheitern. In der EU ist die Todesstrafe nämlich verboten. Darüber hinaus müsste die Türkei aber noch eine Reihe von anderen Kriterien erfüllen.