Religionen

Wie steht die europäische Union zu Religion? Sind Staat und Kirche getrennt? Gibt es eine Zusammen­arbeit mit der katholischen Kirche?

ANTWORT
von Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer
Rechtswissenschaftliche Fakultät

Die EU beruht auf dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, trennt aber „Staat und Kirche“.

Die EU-Verträge sehen vor, dass die EU den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitglied­staaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, achtet und diesen nicht beeinträchtigt.

Daraus folgt, dass die EU jedem Mitglied­staat die Entscheidung darüber lassen muss, wie er das Verhältnis zu Kirchen und Religionsgemeinschaften regelt. Bei der Regelung dieses Verhältnisses müssen die Mitglied­staaten aber das Unionsrecht beachten. Dazu gehört ua das Verbot einer Diskriminierung aus Gründen der Religion. Das diesbezügliche Grundrecht war ausschlaggebend dafür, dass Österreich die jahrzehntealte Regelung eines eigenen gesetzlichen Feiertages für Angehörige der evangelischen Kirche entweder auf alle Arbeitnehmer*innen erstrecken oder abschaffen musste. Die gefundene Lösung war der persönliche Feiertag für alle.

Hinzu kommt, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften in den Mitglied­staaten das dort geltende Unionsrecht beachten müssen. So muss beispielsweise ein religiöser Orden, der eine Schule führt, alle Schüler*innen gleich behandeln, darf Lehrer*innen nicht aus religiösen Gründen ausschließen und darf staatliche Förderungen nur im Rahmen erlaubter Beihilfen erhalten.

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