Ablauf des Studiums
Zulassung
Alle Informationen zur Zulassung finden Sie unter:
http://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/
Curriculum
Das Curriculum ("Lehrplan") finden sie unter:
http://www.uibk.ac.at/studium/angebot/abschluss/#phd
Das aktuelle Lehrveranstaltungsangebot finden Sie im Online-Lehrveranstaltungsverzeichnis des jeweiligen Semesters.
Dissertationsvereinbarung
An der Universität Innsbruck findet das Instrument der Dissertationsvereinbarung Anwendung. Damit soll die Qualität der individuellen [Aus-]Bildung universitären Ansprüchen genügen bzw. über verschiedene Wissenschaftsgrenzen hinweg gesichert werden. Den DissertantInnen steht die Vereinbarung als individuelles Planungsinstrument von der Anmeldung bis zur Abgabe der Dissertation zur Verfügung. Zu erwerbendes, individuelles Wissen, entsprechende Fertigkeiten und Kompetenzen sind mittels dieses Instruments individuell planbar. Die Dissertationsvereinbarung stellt ein geeignetes Mittel dar, um eventuellen Fehlentwicklungen frühzeitig – gemeinsam mit dem BetreuerInnenteam – entgegenzuwirken und positive Entwicklungen zu fördern. Zudem kann der individuelle Studienverlauf mithilfe dieses Instruments an die Erfordernisse spezieller Forschungsvorhaben oder Rahmenbedingungen angepasst werden.
Generische Kompetenzen
Neben der fachspezifischen Bildung wird den Doktoratsstudierenden die Möglichkeit geboten, sich in Abstimmung mit der Hauptbetreuerin / dem Hauptbetreuer, erweiterte Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen im Rahmen des Moduls „Generische Kompetenzen“ anzueignen, die sowohl für die Wissenschaft als Beruf als auch in anderen gehobenen Positionen außerhalb des Hochschul- und Forschungsbetriebs von Relevanz sind und damit die Chancen der AbsolventInnen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
Einige Beispiele für das hpts. vom Vizerektorat für Lehre und Studierende organisierte Angebot sind:
- Erfolgreiches Präsentieren auf Englisch (semestrales Angebot)
- Erfolgreiches Wissenschaftliches Projektmanagement (semestrales Angebot)
- Ethik und Wissenschaft
- Führungsverhalten
- Geschlechterverhältnisse in der Wissenschaft (semestrales Angebot)
- Grundzüge des österreichischen und europäischen Arbeits- und Sozialrechts
- Hochschuldidaktik
- Leistungsportfolio (E-Portfolio)
- Medienadäquate Aufbereitung wissenschaftlicher Texte
- Meetings auf Englisch
Bitte beachten Sie:
Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen (800.9XX) des Moduls „Generische Kompetenzen“ ist eine Anmeldung via lfu:online erforderlich.
Die Vergabe der Plätze erfolgt nach folgenden Kriterien (Vergabekriterien):
- Prüfung der Studienkennzahl (SKZ), Studierende dreijähriger PhD / Doktoratsstudien sind – in Übereinstimmung mit der Dissertationsvereinbarung - zur Teilnahme berechtigt.
- Für die Zuteilung zu etwaigen Parallelgruppen wird die Anzahl der Semester herangezogen.
- Reichen Kriterien 1 und 2 nicht aus um berechtigte Anmeldungen den entsprechenden Parallelgruppen zuzuordnen, wird das Anmeldedatum als Kriterium herangezogen.
Studierende zweijähiger Doktroatsstudien (SKZ 080, 081, 083, 084, 086, 091, 092) können nur in die Lehrveranstaltungen (LV Nr. 800.9XX) aufgenommen werden, wenn Restplätze zur Verfügung stehen.
Das aktuelle Angebot finden Sie im Online-Lehrveranstaltungsverzeichnis des jeweiligen Semesters.
Betreuung
Bei der Absolvierung des eigenen Doktoratsstudiums erfahren die Studierenden nicht mehr nur durch ihre "Doktormütter oder -väter" Unterstützung, die Einrichtung von BetreuerInnenteams ermöglicht eine zusätzliche qualitative Steigerung und Intensivierung der Betreuung. Die notwendige Abstimmung wird mithilfe einer Dissertationsvereinbarung gesichert.
Dissertation
Die Doktoratsstudien dienen der Heranbildung von ForscherInnen ebenso wie von hochqualifiziertem Nachwuchs für die Besetzung anderer gehobener beruflicher Positionen. (Aus-)Bildungsziel der Doktoratsstudien ist die Befähigung zu selbständiger und kreativer wissenschaftlicher Arbeit, die mit der Dissertation als eigenständiger, originärer Forschungsarbeit belegt wird.
Studiendauer
Die originäre Forschungsarbeit und der sie begleitende curriculare Anteil des Studiums soll innerhalb dreier Jahre (vergleichbar 180 ECTS-Anrechnungspunkte), positiv abgeschlossen werden. Eine über drei Jahre hinausgehende Regelstudienzeit scheint, solange die Habilitation als weiterer Qualifikationsschritt vorgesehen ist, als nicht sinnvoll.